1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 46
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/232 befasst sich mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“ und beantragt eine Ausnahme von der bestehenden Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Hauptstraße 46. Die Verwaltung legt dar, dass für den Geltungsbereich der geplanten 1. Änderung des Bebauungsplanes seit dem 16. März 2021 eine Veränderungssperre wirksam ist, die bauliche Veränderungen oder den Abriss von Anlagen untersagt.
Der Bauantrag sieht den Abriss des vorhandenen Gebäudes und die Errichtung eines neuen Wohn- und Geschäftshauses vor. Das Vorhaben umfasst im Erdgeschoss eine Großtagespflege für Kinder sowie zwei Wohnungen. Die oberen Geschosse sowie Teile des Erdgeschosses sollen der Wohnnutzung dienen, wobei insgesamt zwölf barrierefreie Wohneinheiten mit Größen zwischen 35 m² und 69 m² geplant sind.
Das Projekt entspricht den Zielen der geplanten Bebauungsplanänderung, die eine Wohnnutzung im Erdgeschoss entlang der Hauptstraße auf eine Tiefe von 10 Metern begrenzt, um die gewerbliche Nutzung im Ortskern von Niedersprockhövel zu sichern. Die geplanten Gebäudetiefen und die Geschossflächenzahl liegen innerhalb der zulässigen Grenzwerte. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz wird angefragt, der Ausnahme von der Veränderungssperre für den Abriss und den Neubau zuzustimmen.
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- 09.05.2022kein Ergebnis hinterlegt