Sprockhövel Transparent

← Alle Vorlagen

Beschlussvorlage

16. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Flurstraße Bebauungsplan Nr. 90 "Flurstraße" hier: Antrag zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage

2022/240 09.05.2022

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung hat im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz eine Beschlussvorlage zur Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 90 „Flurstraße“ vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage in Haßlinghausen.

Das betroffene Areal umfasst etwa drei Hektar in der Gemarkung Haßlinghausen und wird derzeit landwirtschaftlich genutzt. Die Fläche grenzt im Osten an die Bundesautobahn A43 und im Süden an die Mittelstraße (L58). Da das Vorhaben im Außenbereich liegt und nach geltendem Baurecht nicht privilegiert ist, ist die Ausweisung als Sonderbaufläche erforderlich. Die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes sieht vor, die bisherige Festsetzung als Landwirtschafts- bzw. Grünfläche durch eine Sonderbaufläche für Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu ersetzen.

Die Verwaltung führt an, dass die Nähe zum Umspannwerk Haßlinghausen die Einspeisung der Energie in das Stromnetz ermöglicht. Zudem wird die topographische Lage als vorteilhaft bewertet. Im Rahmen des Bebauungsplans soll zudem eine geplante Radwegeverbindung am westlichen Rand des Gebiets gesichert werden. Der Ausschuss befürwortet die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes und beauftragte die Verwaltung, die entsprechenden Bauleitplanverfahren einzuleiten und die landesplanerische Anpassung durchzuführen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 179 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge