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Beschlussvorlage

Aufstellung des Regionalplanes Ruhr hier: Zweite Beteiligung nach § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 13 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRW

2022/193 19.05.2022

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der zweiten Beteiligung nach dem Raumordnungsgesetz liegt der Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr zur Prüfung vor. Der Regionalverband Ruhr hat den Planentwurf überarbeitet, um Anregungen aus dem ersten Beteiligungsverfahren zu berücksichtigen. Die Stadtverwaltung hat hierzu eine Stellungnahme vorbereitet, die im Ausschuss für Wirtschaft, Stadtmarketing und Tourismus sowie im Rat zur Kenntnisnahme und Beschlussfassung vorgelegt wurde.

Der Regionalplan legt die raumordnerischen Ziele für die Entwicklung der Region fest, darunter die Steuerung von Siedlungsbereichen, Gewerbeflächen sowie die Sicherung von Grünflächen und Infrastruktur. Für die Stadt Sprockhövel sind insbesondere die Festlegungen zu den allgemeinen Siedlungsbereichen und den Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen von Bedeutung.

Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass sämtliche Reserveflächen des bisherigen Gebietsentwicklungsplans bei den Siedlungs- und Gewerbeflächen zurückgenommen wurden. Basierend auf dem ermittelten Siedlungsflächenbedarf und einem Planungshorizont bis zum Jahr 2034 können laut Verwaltung keine neuen Flächen im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Nachfrage nach Wohnbauland in der Stadt bereits jetzt nicht vollständig gedeckt werden kann. Während die Anregung der Stadt, die Festlegung zur Vermeidung bandartiger Siedlungsentwicklungen zu entfernen, im Entwurf umgesetzt wurde, wurden die Anregungen zu den Bedarfsberechnungen und der Abgrenzung von Flächen nicht berücksichtigt. Der Rat wird angehalten, die Stellungnahme der Verwaltung an den Regionalverband Ruhr abzugeben.

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