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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Fragestunde nach § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2022/262 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/262 dient als Grundlage für die Fragestunde im Rat der Stadt Sprockhövel während der nichtöffentlichen Sitzung am 19. Mai 2022. Die Vorlage wurde durch das Sachgebiet Digitalisierung/IT erstellt und unterliegt der Federführung des Sachgebiets Bürgerschaftsbeteiligung, Ehrenamt und Gremienarbeit.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass die im Rahmen der Fragestunde nach § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel gestellten Anfragen beantwortet werden. Als alternative Option ist dokumentiert, dass keine Anfragen aus der Bevölkerung vorliegen können. Die Vorlage enthält zudem die strukturellen Vorgaben für die Dokumentation von Abstimmungsergebnissen sowie die Festlegung von Berichtspflichten durch den zuständigen Fachbereich, wobei die Intervalle für Sachstandsberichte zwischen vierteljährlicher, halbjährlicher und jährlicher Vorlage oder nach Abschluss eines Auftrages variieren können. Über haushaltsmäßige Auswirkungen, wie etwa Personalkosten, Sachkosten oder freiwillige Leistungen, sind in der Vorlage keine spezifischen Beträge hinterlegt.
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- 19.05.2022 · Rat
- 2Bericht über den Sachstand von Ratsbeschlüssen hier: Öffentlicher TeilZur Vorlage · 2022/263 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/263 dient der Information des Rates der Stadt Sprockhövel im Rahmen der Sitzung am 19. Mai 2022. Gegenstand der Vorlage ist ein Bericht über den aktuellen Sachstand von bereits gefassten Ratsbeschlüssen.
Die Bürgermeisterin legt dem Rat diesen Bericht im öffentlichen Teil der Sitzung zur Kenntnis vor. Die Federführung für diese Vorlage liegt beim Sachgebiet Digitalisierung/IT. Aus dem Dokument geht hervor, dass für die Berichterstattung über den Fortschritt von Ratsbeschlüssen durch den zuständigen Fachbereich ein regelmäßiger Prozess vorgesehen ist. Die Vorlage enthält keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen, weder zu Personalkosten noch zu Sachkosten, und weist keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Folgen aus. Der Beschlussvorschlag sieht lediglich die formale Kenntnisnahme des vorliegenden Sachstandsberichts durch das Rat Gremium vor.
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- 19.05.2022 · Rat
- 3Quartalsbericht I. Quartal 2022Zur Vorlage · 2022/177 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/177 dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt Sprockhövel über die finanzielle Lage der Kommune. Gegenstand der Vorlage ist der Quartalsbericht für das erste Quartal des Jahres 2022.
Die Bürgermeisterin legt hiermit den Bericht über die Finanzsituation des ersten Quartals vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der zuständige Ausschuss sowie der Rat den Bericht zur Kenntnis nehmen. Eine inhaltliche Prüfung oder eine Entscheidung über weitere Maßnahmen ist in diesem Vorgang nicht vorgesehen, da es sich um eine reine Information über den aktuellen Sachstand handelt.
Die Vorlage wurde für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 12. Mai 2022 sowie für die Sitzung des Rates am 19. Mai 2022 vorbereitet. Aus der Vorlage gehen keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von zusätzlichen Kosten oder Einnahmen hervor.
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- 19.05.2022 · Rat
- 12.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Haushaltswirtschaftliche SituationZur Vorlage · 2022/178 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/178 befasst sich mit der haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt Sprockhövel. Gegenstand der Vorlage ist die Vorlage eines Berichts durch den zuständigen Fachbereich Finanzmanagement zur Information der zuständigen Gremien.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass sowohl der Haupt- und Finanzausschuss als auch der Rat den Bericht über die aktuelle haushaltswirtschaftliche Lage zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 12. Mai 2022 sowie für die Sitzung des Rates am 19. Mai 2022 vorgesehen.
Hinsichtlich des Berichtswesens ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich Sachstandsberichte in regelmäßigen Abständen vorlegt. Die Vorlage enthält zudem keine Angaben zu unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen, wie etwa geschätzten Personalkosten, Sachkosten oder Folgekosten für freiwillige Leistungen. Ein Bezug zum Klimaschutz wird in diesem Dokument nicht aufgeführt.
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- 19.05.2022 · Rat
- 12.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/AuszahlungenZur Vorlage · 2022/257 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/257 sieht die Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 2.000.000,00 EUR vor. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, diese Mittel für die Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden aus der Ukraine zur Verfügung zu stellen.
Die Verwaltung begründet den Bedarf mit der Notwendigkeit, die Aufnahme und Versorgung der Hilfesuchenden sicherzustellen. Während bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2022 von einer geringeren Anzahl ausgegangen wurde, wird aktuell mit einer Zuweisung von etwa 600 Personen nach Sprockhövel gerechnet. Zum Zeitpunkt der Vorlage waren bereits rund 210 Personen untergebracht. Die Kosten entstehen unter anderem durch die Bereitstellung von Unterkünften, Umbaumaßnahmen an Sanitäranlagen und Küchen, die Beschaffung von Möbeln und Ausstattung sowie durch medizinische Versorgung und die Anmietung von Privatunterkünften.
Ein wesentlicher Aspekt der Vorlage ist die finanzielle Vorfinanzierung. Da Erstattungsleistungen aus der Flüchtlingsaufnahmegesetz-Pauschale sowie Leistungen durch das Jobcenter erst zeitversetzt fließen können, müssen die Aufwendungen durch die Stadt vorab gedeckt werden. Der beantragte Betrag verteilt sich auf Geldleistungen, Zusatzleistungen, Kosten der Unterkunft sowie Leistungen bei Krankheit. Sollten die Gesamthaushaltsmittel des Jahres 2022 nicht ausreichen, ist eine zusätzliche Kreditaufnahme vorgesehen. Die Finanzierung der Maßnahmen ist gemäß der Kommunalhaushaltsrechtsanwendungsverordnung für die Aufnahme von Schutzsuchenden als unabweisbare Aufwendung einzustufen.
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- 19.05.2022 · Rat
- 12.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Verzichtserklärung zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum 31.12.2021Zur Vorlage · 2022/179 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/179 befasst sich mit der Frage, ob die Stadt Sprockhövel auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum Stichtag 31. Dezember 2021 verzichten kann. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, dieser Verzichtserklärung zuzustimmen.
Grundlage für diese Entscheidung ist die Gemeindeordnung NRW sowie das zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagement. Gemäß § 116a der Gemeindeordnung ist der Rat berechtigt, bis zum 30. September des Folgejahres über einen Verzicht auf den Gesamtabschluss zu entscheiden, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. In den Vollkonsolidierungskreis der Stadt fällt lediglich die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Zentrale Gebäudewirtschaft Sprockhövel (ZGS) ein.
Für einen Verzicht müssen zwei von drei festgelegten Merkmalen erfüllt sein. Die vorliegenden Daten zeigen, dass alle drei Kriterien für die Jahre 2020 und 2021 erfüllt sind: Die Bilanzsumme der Stadt und der ZGS liegt deutlich unter der Grenze von 1,5 Milliarden Euro. Zudem machen die ordentlichen Erträge der ZGS weniger als 50 Prozent der ordentlichen Erträge der Stadt aus, und die Bilanzsumme der ZGS beträgt weniger als 50 Prozent der Bilanzsumme der Stadt. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Voraussetzungen für den Verzicht auf den Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2021 gegeben sind.
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- 19.05.2022 · Rat
- 12.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 7Entwurf des Jahresabschlusses für das Jahr 2021Zur Vorlage · 2022/199 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/199 zum Entwurf des Jahresabschlusses für das Jahr 2021 wurde dem Rat am 19. Mai 2022 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Der Entwurf des Jahresabschlusses sowie der dazugehörige Lagebericht wurden gemäß den gesetzlichen Vorgaben nach Abschluss des Haushaltsjahres durch die Bürgermeisterin bestätigt und dem Rat zugeleitet.
Der Jahresabschluss für das Jahr 2021 weist ein positives Ergebnis in Höhe von 639.449,21 Euro aus. Im Vergleich zur ursprünglichen Planung, die einen Überschuss von 29.910,00 Euro vorsah, ergibt sich eine Differenz von 609.539,21 Euro zugunsten des Ergebnisses. Laut den Erläuterungen in der Vorlage konnte auf eine Ausbuchung von pandemiebedingten Haushaltsverschlechterungen verzichtet werden, da das Jahresergebnis positiv ausfiel.
Die Zuleitung des Entwurfs an den Rat erfolgte am 6. April 2022 auf schriftlichem Wege. Diese Vorgehensweise entspricht einem Beschluss des Rates aus dem Jahr 2015, der eine Beschleunigung der Verfahrensbearbeitung vorsieht, indem auf die nächste reguläre Ratssitzung verzichtet wird. Der Rat trifft im Bereich der Jahresabschlüsse zudem einen pauschalen Überweisungsbeschluss an die Rechnungsprüfung. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Ausführungen zum Jahresabschluss 2021 zur Kenntnis nimmt.
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- 19.05.2022 · Rat
- 8Personalkosten- und Planstellencontrolling 2021Zur Vorlage · 2022/213 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/213 aus dem Geschäftsbereich I befasst sich mit dem Personalkosten- und Planstellencontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021. Der Vorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den vorgelegten Bericht zu diesem Zeitraum zur Kenntnis nehmen.
Aus den Erläuterungen der Verwaltung geht hervor, dass die laufenden Personalkosten der aktiven Beschäftigten im betrachteten Zeitraum unter dem ursprünglich angesetzten Budget liegen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Gesamtsumme der Zuführungen zu den einzelnen Rückstellungen im Jahr 2021 im Vergleich zu den Erwartungen niedrig ausgefallen ist. Die Vorlage dient der Information der zuständigen Gremien über die Entwicklung der Personalkosten und die Planstellenentwicklung im genannten Kalenderjahr. Eine Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 12. Mai 2022 sowie des Rates am 19. Mai 2022 vorgesehen.
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- 19.05.2022 · Rat
- 12.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 9Personalkosten- und Planstellencontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.03.2022Zur Vorlage · 2022/215 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/215 des Geschäftsbereichs I dient der Berichterstattung über das Personalkosten- und Planstellencontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2022. Der Entwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den vorgelegten Bericht zur Kenntnis nehmen.
Nach den Erläuterungen der Verwaltung kann zum betrachteten Zeitraum davon ausgegangen werden, dass der angesetzte Haushalt für die Personalkosten ausreichend ist. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine hinsichtlich eines möglichen Personalmehrbedarfs derzeit noch nicht sicher prognostiziert werden können. Dies betrifft insbesondere Bereiche wie die Kindertageseinrichtungen sowie das Sachgebiet Soziales und Integration. Mit einem entsprechenden Anstieg der Personalkosten sind in diesen Bereichen verbunden. Die Vorlage wurde zur Beratung in die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 12. Mai 2022 sowie des Rates am 19. Mai 2022 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Rat
- 12.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10Schaffung einer Stelle "Gewerbesteuerprüfung" in der Stadtverwaltung hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 09.04.2022Zur Vorlage · 2022/222 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/222 befasst sich mit dem Antrag der SPD-Fraktion vom 9. April 2022, eine neue Stelle für die Gewerbesteuerprüfung in der Stadtverwaltung Sprockhövel zu schaffen.
Die zuständige Organisationseinheit führt in der Erläuterung aus, dass Gemeinden gemäß dem Gesetz über die Finanzverwaltung das Recht haben, an Außenprüfungen der Finanzverwaltung teilzunehmen, sofern die Betriebsstätten oder Grundbesitze im Gemeindegebiet liegen. Kommunale Prüfer besitzen jedoch kein eigenes Prüfrecht, sondern begleiten lediglich die Tätigkeiten der Finanzbeamten. Eine solche Begleitprüfung wird laut Verwaltung primär bei Großunternehmen und Konzernen als sinnvoll erachtet, da durch die Prüfung von Zerlegungsbescheiden Mehrerträge generiert werden könnten.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Unternehmensstruktur in Sprockhövel durch einen höheren Anteil an kleineren Betrieben geprägt ist. Eine Einschätzung, ob die Einrichtung eines Gemeindeprüfdienstes zu Ertragssteigerungen führen würde oder ob sich die Kosten der Stelle wirtschaftlich tragen, ist aus Sicht der Verwaltung nicht messbar. Die geschätzten jährlichen Personalkosten für eine Vollzeitstelle werden auf etwa 66.700 Euro bis 79.600 Euro beziffert. Es wird zudem auf eine Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses aus dem Jahr 2014 verwiesen, in der die Einstellung von kommunalen Gewerbesteuerprüfern einstimmig abgelehnt wurde.
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- 19.05.2022 · Rat
- 12.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11Grundsteuergesetz gemäß § 25 Abs. 5 GrStG hier: Antrag der SPD-FraktionZur Vorlage · 2022/234 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/234 befasst sich mit dem Thema Grundsteuergesetz gemäß § 25 Abs. 5 GrStG. Gegenstand der Vorlage ist ein Antrag der SPD-Fraktion, der im Rahmen der Sitzungsreihe im Mai 2022 zur Beratung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz sowie an den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat weitergeleitet wurde.
Die Sitzungstermine für die entsprechenden Gremien waren für den 13. Mai, den 9. Mai sowie den 11. Mai 2022 angesetzt. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage nicht enthalten. Die Verwaltung verweist zur inhaltlichen Erläuterung des Antrags auf die beigefügten Anlagen.
Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen der Vorlage wurde angegeben, dass keine unmittelbaren Kosten oder Einnahmen zu erwarten sind. Für die Berichterstattung wurde festgelegt, dass dem Rat oder den Ausschüssen nach Abschluss des Auftrages ein Sachstandsbericht durch den zuständigen Fachbereich vorzulegen ist.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Rat
- 12.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 09.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 12Neuregelung nach § 6 des Gesetzes für den Ausbau regenerativer Energien, Beteiligung der Stadt an den Einnahmen von Photovoltaikanlagen hier: Antrag der SPD-FraktionZur Vorlage · 2022/243 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/243 befasst sich mit der Neuregelung nach § 6 des Gesetzes für den Ausbau regenerativer Energien. Gegenstand der Vorlage ist die Beteiligung der Stadt Sprockhövel an den Einnahmen von Photovoltaikanlagen.
Die Vorlage basiert auf einem Antrag der SPD-Fraktion. In der Sitzungsplanung ist vorgesehen, dass das Thema in den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat eingebracht wird. Die entsprechenden Termine für die Beratung sind für den Zeitraum zwischen dem 28. April und dem 19. Mai 2022 angesetzt.
Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen ist in der Vorlage vermerkt, dass keine unmittelbaren Kosten oder Folgekosten für die Stadt entstehen. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in diesem Dokument nicht enthalten, da auf den beigefügten Antrag der Fraktion verwiesen wird. Über den weiteren Fortgang und den Sachstand ist der Rat durch den zuständigen Fachbereich zu informieren.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Rat
- 28.04.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 13Änderung der Elternbeitragssatzung in der KindertagesbetreuungZur Vorlage · 2022/214 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/214 befasst sich mit der Änderung der Elternbeitragssatzung für Kindertagesbetreuung in der Stadt Sprockhövel. Die Verwaltung strebt eine umfassende Anpassung der Satzung vom 3. Juli 2012 an, um diese an die aktuell gültigen gesetzlichen Grundlagen anzupassen. Zu den inhaltlichen Änderungen gehört unter anderem die Ergänzung eines Hinweises auf das abzugsfähige Elterngeld sowie die Herstellung eines Bezugs zur OGS-Satzung im Hinblick auf Geschwisterermäßigungen.
Im Rahmen der Vorlage wird zudem die Entscheidung darüber zur Debatte gestellt, ob eine neue Elternbeitragssatztabelle verabschiedet werden soll oder die bestehende Tabelle ihre Gültigkeit behält. Die Verwaltung empfiehlt, die bisherige Tabelle beizubehalten, um eine Beitragsgerechtigkeit zu gewährleisten. Eine Reduzierung der Beitragsstufen, wie sie im Rahmen einer Organisationsuntersuchung vorgeschlagen wurde, wird von der Verwaltung als nicht notwendig eingestuft. Begründet wird dies mit der Einführung eines neuen EDV-Abrechnungsprogramms für Kindertageseinrichtungen, welches den Verwaltungsaufwand bei der Berechnung der Beiträge sowie den Prüfaufwand reduzieren kann.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule die angepasste Satzung dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Beschlussfassung empfiehlt.
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- 19.05.2022 · Rat
- 12.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 04.05.2022 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 14Anpassung der Richtlinie zur Förderung und Betreuung von Kindern in Kindertagespflege der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2022/216 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Sprockhövel plant eine Anpassung der Richtlinie zur Förderung und Betreuung von Kindern in Kindertagespflege. Gegenstand der Beschlussvorlage 2022/216 ist die Neuregelung des Punktes 8.2.4, welcher die Weiterzahlung der laufenden Geldleistung in betreuungsfreier Zeit regelt.
Die Änderung erfolgt auf Grundlage eines Schreibens des Ministeriums für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom Februar 2022. Während die bisherige Regelung die Geldleistung bei krankheitsbedingtem Ausfall der Kindertagespflegeperson, der Erkrankung des eigenen Kindes oder bei Betreuungsquarantäne für maximal 15 Tage im Kita-Jahr vorsah, wird die Regelung nun differenziert. Neu soll zusätzlich bei Ausfällen aufgrund eigener Isolation oder Quarantäne sowie bei behördlich angeordneten Schließungen der Kindertagespflegestelle nach dem Infektionsschutzgesetz eine Geldleistung von maximal 7 Tagen im Kita-Jahr gewährt werden.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass durch diese Anpassung keine Mehrausgaben für die Stadt entstehen. Im Gegenteil könnten durch die Regelung Einsparungen entstehen, sofern Rückforderungen der Geldleistung entfallen. Die Anpassung orientiert sich an der Empfehlung des Landesministeriums, die Finanzierung der Kindertagespflegepersonen sicherzustellen und die laufende Geldleistung bei Nichtbetreuung nicht unmittelbar einzustellen. Ziel der Maßnahme ist die dauerhafte Aufrechterhaltung der Betreuungsangebote in der Stadt.
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- 19.05.2022 · Rat
- 12.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 04.05.2022 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 15Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2023 / 24Zur Vorlage · 2022/219 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/219 des Geschäftsbereichs II befasst sich mit der Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2023/24. Ziel der jährlichen Planung durch den Fachbereich Jugend, Familie und Schule ist die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebots an Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von 0,4 bis 6 Jahren in der Stadt Sprockhövel.
Im Rahmen der Planung wird festgehalten, dass durch Erweiterungen an der DRK-Kita in Hiddinghausen und der Musik-Kita Gedulderweg der Mehrbedarf von 17 Plätzen für das Jahr 2022/23 gedeckt werden konnte. Da der Platzbestand nun keinen Puffer mehr für weiteren Zusatzbedarf aufweist, wurde infolge der Zuwanderung von Flüchtlingsfamilien aus der Ukraine in der Musik-Kita Gedulderweg vorerst für ein Jahr eine zusätzliche Gruppe der Gruppenform III mit 25 Kindern eingerichtet. Für diese Maßnahme sind keine baulichen Veränderungen notwendig.
Für die kommenden Jahre 2023/24 und 2024/25 wird ein Platzüberhang von jeweils über 30 Plätzen für Kinder ab drei Jahren prognostiziert. Entgegen der ursprünglichen Planung, den U3-Bereich durch Gruppenumwandlungen auszubauen, soll dieser Überhang zur Aufnahme zusätzlicher Flüchtlingskinder genutzt werden. Um dem Bedarf an U3-Plätzen dennoch gerecht zu werden, wird die Verwaltung den Neu-Betrieb einer weiteren Großtagespflegestelle anstreben. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule sowie der Rat sollen die Fortschreibung zur Kenntnis nehmen und der Umsetzung zustimmen.
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- 19.05.2022 · Rat
- 12.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 04.05.2022 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 16Wahlordnung für das Kinder- und Jugendparlament der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2022/242 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/242 befasst sich mit der Verabschiedung der Wahlordnung für das Kinder- und Jugendparlament der Stadt Sprockhövel. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, die beigefügte Fassung der Wahlordnung zu verabschieden.
Hintergrund der Vorlage ist die Vorbereitung der anstehenden Wahl des Kinder- und Jugendparlaments durch die Verwaltung. Die Wahl soll innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen nach den Sommerferien an vier aufeinanderfolgenden Werktagen durchgeführt werden. Die Details zum Ablauf und den Modalitäten der Wahl sind in der entsprechenden Wahlordnung geregelt.
Die Grundlage für die aktuelle Vorlage bildet ein Beschluss des Rates vom 18. November 2021, mit dem die korrigierte Satzung des Kinder- und Jugendparlaments verabschiedet wurde. Aus den Erläuterungen der Vorlage geht hervor, dass keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die Verabschiedung der Wahlordnung entstehen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 4. Mai 2022, des Haupt- und Finanzausschusses am 12. Mai 2022 sowie des Rates am 19. Mai 2022 vorgesehen.
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- 19.05.2022 · Rat
- 12.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 04.05.2022 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 17Förderprogramm "Kinderstark - NRW schaffte Chancen"Zur Vorlage · 2022/220 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Sprockhövel hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2022/220 einen Förderantrag für das Programm „Kinderstark – NRW schafft Chancen“ gestellt. Ziel des Antrags ist die Erlangung von Fördermitteln zur Unterstützung des Strukturaufbaus und von Maßnahmen im Bereich kommunaler Präventionsketten.
Im Zentrum des Vorhabens steht die Gründung eines Familienbüros, das als niederschwellige Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern fungieren soll. Durch die Einrichtung einer Netzwerkkoordination soll die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren aus Verbänden, Trägern, Kirchen und Vereinen gestärkt werden. Das Büro soll Angebote der Stadt vermitteln, Familien unterstützen und die Teilhabe an Jugendhilfeangeboten fördern. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Förderung sozialer Kontakte sowie der Integration von Kindern und Jugendlichen aus geflüchteten Familien.
Die Verwaltung empfiehlt, im Stellenplan 2022 eine Stelle im Umfang von 19,5 Wochenstunden einzurichten, die bei einer Förderzusage befristet bis zum Jahresende 2022 besetzt werden soll. Die geschätzten Gesamtkosten des Programms belaufen sich auf 32.000 Euro. Davon entfallen 25.000 Euro auf die Zuwendung aus dem Förderprogramm, während die Stadt einen Eigenanteil von 7.000 Euro trägt. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule soll die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen und dem Rat die Einrichtung der Stelle empfehlen.
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- 19.05.2022 · Rat
- 12.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 04.05.2022 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 18Aufstellung des Regionalplanes Ruhr hier: Zweite Beteiligung nach § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 13 Landesplanungsgesetz (LPlG) NRWZur Vorlage · 2022/193 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der zweiten Beteiligung nach dem Raumordnungsgesetz liegt der Entwurf zur Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr zur Prüfung vor. Der Regionalverband Ruhr hat den Planentwurf überarbeitet, um Anregungen aus dem ersten Beteiligungsverfahren zu berücksichtigen. Die Stadtverwaltung hat hierzu eine Stellungnahme vorbereitet, die im Ausschuss für Wirtschaft, Stadtmarketing und Tourismus sowie im Rat zur Kenntnisnahme und Beschlussfassung vorgelegt wurde.
Der Regionalplan legt die raumordnerischen Ziele für die Entwicklung der Region fest, darunter die Steuerung von Siedlungsbereichen, Gewerbeflächen sowie die Sicherung von Grünflächen und Infrastruktur. Für die Stadt Sprockhövel sind insbesondere die Festlegungen zu den allgemeinen Siedlungsbereichen und den Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen von Bedeutung.
Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass sämtliche Reserveflächen des bisherigen Gebietsentwicklungsplans bei den Siedlungs- und Gewerbeflächen zurückgenommen wurden. Basierend auf dem ermittelten Siedlungsflächenbedarf und einem Planungshorizont bis zum Jahr 2034 können laut Verwaltung keine neuen Flächen im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Nachfrage nach Wohnbauland in der Stadt bereits jetzt nicht vollständig gedeckt werden kann. Während die Anregung der Stadt, die Festlegung zur Vermeidung bandartiger Siedlungsentwicklungen zu entfernen, im Entwurf umgesetzt wurde, wurden die Anregungen zu den Bedarfsberechnungen und der Abgrenzung von Flächen nicht berücksichtigt. Der Rat wird angehalten, die Stellungnahme der Verwaltung an den Regionalverband Ruhr abzugeben.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Rat
- 09.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 27.04.2022 · Ausschuss für Wirtschaft, Stadtmarketing und Tourismus
- 19AbwasserbeseitigungskonzeptZur Vorlage · 2022/184 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/184 befasst sich mit dem Abwasserbeseitigungskonzept für den Zeitraum von 2022 bis 2027. Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie dem Rat ein aktualisiertes Konzept zur Entscheidung vor.
Nach einer Vorgabe der Bezirksregierung Arnsberg aus dem Jahr 2017 war die Fortschreibung des Abwasserbeseitigungskonzepts ab dem Jahr 2021 vorgesehen. Aufgrund von Verzögerungen im Zeitplan wurde in Abstimmung mit den zuständigen Behörden die Erstellung des neuen Konzepts für das Jahr 2022 mit rückwirkender Wirkung für das laufende Jahr umgesetzt. Das vorliegende Dokument wurde bereits vorab mit den zuständigen Behörden abgestimmt.
Der Inhalt des Konzepts sieht notwendige Investitionen vor, die insbesondere die bauliche Sanierung des bestehenden Kanalnetzes sowie die Anpassung von Einleitungsstellen an aktuelle gesetzliche Vorgaben umfassen. Zudem wird die hydraulische Sanierung des Netzes fortgeführt, um die städtebauliche Entwicklung zu sichern. Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss, das Konzept zur Kenntnis zu nehmen und dem Rat die Zustimmung sowie die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für die Jahre 2022 bis 2027 zu empfehlen. Damit soll die notwendige Genehmigung durch die Aufsichtsbehörden erreicht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die im Konzept geplanten Baumaßnahmen Auswirkungen auf das Klima haben.
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- 19.05.2022 · Rat
- 28.04.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 20Breitbandausbau in SprockhövelZur Vorlage · 2022/302 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/302 befasst sich mit dem Breitbandausbau in Sprockhövel und dem Ziel, die Glasfaserversorgung zur angestrebten Flächendeckung voranzutreiben. Da ein Großteil der Bevölkerung derzeit noch über Kupferkabel angeschlossen ist, soll die Digitalisierung durch den Ausbau von Glasfasernetzen verbessert werden.
Ein zentraler Aspekt ist das sogenannte „Graue-Flecken-Förderprogramm“, das Gebiete mit einer Geschwindigkeit von unter 100 Mbit/s adressiert. Eine technische Überprüfung hat ein Potenzial von etwa 3.300 Adresspunkten für dieses Programm ermittelt. Für die Umsetzung des Förderprogramms ist aktuell eine Eigenbeteiligung der Kommune in Höhe von 10 % der entstehenden Kosten zu erwarten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Mitfinanzierung dieses Eigenanteils durch das Land geprüft werden kann, sofern eine finanzielle Gefährdung der Kommune nachgewiesen wird. Die endgültige Entscheidung über eine solche Unterstützung liegt beim Fördermittelgeber.
Der zeitliche Rahmen für das Förderprogramm sieht den Start der Ausschreibung für August 2022 vor, wobei ein Baubeginn frühestens im Juni 2024 und ein Projektabschluss spätestens im Dezember 2027 möglich ist. Parallel dazu besteht die Möglichkeit eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus durch Telekommunikationsunternehmen, der Vorrang vor geförderten Maßnahmen hat. Die Verwaltung hat hierzu bereits Sondierungsgespräche mit zwei Anbietern geführt. Für Adresspunkte, die nicht durch private Anbieter abgedeckt werden, bleibt die Option des geförderten Ausbaus bestehen.
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- 19.05.2022 · Rat
- 12.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 21Erlass einer neu überarbeiteten Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2022/223 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel plant die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung sieht vor, die bestehende Verordnung aus dem Jahr 2010 umfassend zu überarbeiten.
Ein wesentlicher Punkt der Neuregelung betrifft die Nutzung von Kinderspielplätzen. Aufgrund von Beschwerden über Lärmbelästigungen nach 22 Uhr soll die Nutzungszeit künftig fest auf den Zeitraum von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr begrenzt werden. Zudem werden die Verbote auf Spielplätzen präzisiert, unter anderem durch das Verbot von Grillen, das Mitführen von Tieren (mit Ausnahme von Blindenhunden) sowie das Verbot von Fahrrädern und anderen Fahrzeugen.
Weitere Änderungen betreffen das Verbot des Parkens oder Abstellens von Kraftfahrzeugen auf Grünflächen, Baumscheiben und öffentlichen Spielplätzen. Zudem wird das aggressive Betteln auf Verkehrsflächen als unzulässig definiert. Im Bereich der Fahrzeugreinigung werden die Vorgaben verschärft: Das Waschen von Fahrzeugen mit wassergefährdenden Stoffen ist untersagt, und auf privaten Flächen sind Reinigungen mit biologisch abbaubaren Mitteln nur auf befestigten Flächen mit Anschluss an das Schmutzwasserkanalnetz zulässig.
Zuletzt werden die Ausnahmen für ruhestörende Betätigungen während der Nachtzeit an den aktuellen Freizeitlärmerlass angepasst. Die Lärmgrenzwerte werden herabgesetzt, wobei für bestimmte traditionelle Veranstaltungen weiterhin Ausnahmegenehmigungen vorgesehen sind.
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- 19.05.2022 · Rat
- 28.04.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 22Kooperation zwischen den Büchereien Schwelm und SprockhövelZur Vorlage · 2022/204 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Sprockhövel empfiehlt, die bestehende Kooperation zwischen den Büchereien Sprockhövel und Schwelm zum 31. Dezember 2022 zu beenden. Hierfür soll der bestehende Vertrag bis spätestens zum 30. Juni 2022 gekündigt werden. Die Zusammenarbeit, die seit 2011 besteht, basierte auf der Bereitstellung von Personal aus Schwelm für die Leitung und den Betrieb der Bücherei in Sprockhövel gegen eine jährliche Pauschale von rund 47.000 Euro.
Nach Einschätzung der Verwaltung sind die angestrebten Synergieeffekte, wie eine abgestimmte Anschaffungspolitik, Verwaltungsvereinfachungen oder technische Vorteile, nicht eingetreten. Zudem kam es in der Vergangenheit wiederholt zu personellen Engpässen auf Seiten der Stadt Schwelm, wodurch die vertraglich vereinbarte personelle Abdeckung nicht immer gewährleistet war.
Als Alternative schlägt die Verwaltung vor, ab dem 1. Januar 2023 eine eigene, fachausgebildete Büchereileitung mit einem Umfang von 33 Wochenstunden einzustellen. Die entsprechende Planstelle soll in den Stellenplan 2023 aufgenommen werden. Die geschätzten jährlichen Personalkosten für diese Stelle werden auf etwa 63.500 Euro beziffert. Durch die Erhöhung des Stundenumfangs und die Präsenz vor Ort sollen die Möglichkeiten für Veranstaltungen, Kooperationen mit Bildungseinrichtungen sowie die Gewinnung von Neukunden verbessert werden. Zudem soll durch die geplante Ausweitung der Öffnungszeiten die Förderfähigkeit für Landesmittel erreicht werden.
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- 19.05.2022 · Rat
- 12.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 02.05.2022 · Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
- 23Verabschiedung der ausgeschiedenen Ratsmitglieder der Sitzungsperiode 2014-2020 und des AltbürgermeistersZur Vorlage · 2022/285 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/285 des Geschäftsbereichs I befasst sich mit der Verabschiedung von Ratsmitgliedern der Legislaturperiode 2014–2020 sowie des ehemaligen Bürgermeisters.
Nach Angaben der Verwaltung wurde die Verabschiedung der aus dem Rat ausgeschiedenen Mitglieder und des Altbürgermeisters in der konstituierenden Sitzung der neuen Legislaturperiode aufgrund der Einschränkungen während der Corona-Pandemie nicht durchgeführt. Dies soll nun im Rahmen der Sitzung am 19. Mai 2022 nachgeholt werden.
Betroffen sind die Ratsmitglieder, die seit der Kommunalwahl 2020 nicht mehr dem Rat angehören, sowie der verstorbene ehemalige Ratsangehörige. Zudem soll der aus dem Amt des Bürgermeisters ausgeschiedene Altbürgermeister in angemessenem Rahmen verabschiedet werden. Die Vorlage dient somit der formellen Würdigung der ausgeschiedenen Mandatsträger und der ehemaligen Ratsspitze.
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- 19.05.2022 · Rat
- 24Verleihung der Ehrenbezeichnung "Stadtälteste - Stadtältester"Zur Vorlage · 2022/286 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Beschlussvorlage 2022/286 des Geschäftsbereichs I wird dem Rat der Stadt Sprockhövel die Verleihung der Ehrenbezeichnung „Stadtälteste – Stadtältester“ vorgeschlagen. Der Beschluss sieht vor, fünf Personen diese Bezeichnung zu verleihen. Die Gruppe der vorgeschlagenen Personen setzt sich aus vier ehemaligen Ratsmitgliedern sowie einem ehemaligen Ehrenbeamten zusammen.
Die Verleihung dieser Ehrenbezeichnung unterliegt den im Rat beschlossenen Richtlinien. Voraussetzung für die Vergabe ist, dass es sich um Bürger der Stadt Sprockhövel handelt, die mindestens 20 Jahre lang ehrenamtlich als Ratsmitglieder oder Ehrenbeamte im Dienst der Stadt tätig waren. Zudem darf die Bezeichnung erst nach dem endgültigen Ausscheiden aus dem jeweiligen Ehrenamt verliehen werden.
Die Zuständigkeit für die Verleihung liegt beim Rat der Stadt Sprockhövel, wobei für den Beschluss eine einfache Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder erforderlich ist. Die Ehrenbezeichnung stellt ein höchstpersönliches Recht dar, welches mit dem Tod der geehrten Person endet. Die Ernennung und Ehrung der vorgeschlagenen Personen soll im Rahmen oder im Anschluss an die Sitzung erfolgen.
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- 19.05.2022 · Rat
- 25Stolpersteine in Sprockhövel hier: erster Stolperstein Wilhelm KraftZur Vorlage · 2022/291 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/291 befasst sich mit der Verlegung des ersten Stolpersteins in Sprockhövel für Wilhelm Kraft. Der Vorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz sowie der Rat die Verlegung befürworten.
Der Anlass für das Vorhaben war die Anfrage einer Bürgerin im Juli 2021, eine Stolpersteinpatenschaft zu übernehmen. In der Folge prüfte das städtische Archiv die Eignung von Persönlichkeiten für eine solche Verlegung und nahm Kontakt zum Künstler Gunter Demnig auf. Im Rahmen eines Kooperationsprojekts zwischen den Stadtarchiven von Sprockhövel und Hattingen sowie den dortigen Gesamtschulen wurde das Thema weiter vertieft.
Die Verlegung des Steins ist für Dezember 2022 geplant, wobei der genaue Termin nach Absprache mit dem Künstler im Juni bekannt gegeben werden soll. Als Standort für den Stein wurde das Gebäude in der Mittelstraße 67 vorgeschlagen, da sich dort die letzte Arbeitsstätte der betreffenden Person befand und der Ort eine hohe Passantenfrequenz aufweist.
Neben den beteiligten Schulen und Archiven hat auch der Heimat- und Geschichtsverein Interesse an einer Mitwirkung signalisiert. Das Stadtarchiv plant, im Rahmen von Vereinsversammlungen über die Aktion und den historischen Hintergrund zu berichten. Parallel dazu erarbeitet die Verwaltung derzeit ein grundsätzliches Konzept für die künftige Verlegung von Stolpersteinen in der Stadt. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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- 19.05.2022 · Rat
- 09.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 26Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in DeutschlandZur Vorlage · 2022/301 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/301 aus dem Geschäftsbereich II befasst sich mit der Unterstützung der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland. Die Bürgermeisterin legt den Entwurf zur Beratung in verschiedenen Gremien vor.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Ausschuss für Senioren und Demografie dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat empfiehlt, die in der Anlage der Vorlage dargestellte Charta zu unterstützen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Ausschusses für Senioren und Demografie am 11. Mai 2022, des Haupt- und Finanzausschusses am 12. Mai 2022 sowie des Rates am 19. Mai 2022 vorgesehen.
Aus den Angaben zur Vorlage geht hervor, dass keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Beschluss entstehen. Es sind weder Personalkosten noch Sachkosten oder freiwillige Leistungen zu verzeichnen, die den Haushalt der Stadt Sprockhövel belasten würden. Ein Berichtswesen über den Sachstand ist für die zuständige Fachabteilung nicht vorgesehen.
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- 19.05.2022 · Rat
- 12.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11.05.2022 · Ausschuss für Senioren und Demografie
- 27Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2022/265 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/265 dient der Behandlung von Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der 27. Sitzung des Rates von Sprockhövel, die am 19. Mai 2022 stattfand. Die Federführung der Vorlage obliegt dem Sachgebiet Digitalisierung/IT.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass die vorgetragenen Mitteilungen zur Kenntnis genommen werden. Als alternative Option ist vorgesehen, dass keine Mitteilungen vorliegen. Aus der Vorlage gehen keine weiteren Details zu spezifischen Inhalten der Mitteilungen oder zu den damit verbundenen Sachverhalten hervor, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die Vorlage ausgewiesen.
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- 19.05.2022 · Rat
- 28Anfragen im öffentlichen Teil nach § 18 der Geschäftsordnung für den Rat und die AusschüsseZur Vorlage · 2022/267 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/267 dient als Grundlage für die Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der 28. Sitzung des Rates, die am 19. Mai 2022 stattfindet. Der Tagesordnungspunkt bezieht sich auf Anfragen gemäß § 18 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse.
Die Vorlage sieht zwei alternative Beschlussvorschläge vor. Im ersten Fall wird vorgeschlagen, dass die eingegangenen Anfragen durch die Verwaltung beantwortet werden. Die zweite Alternative sieht vor, dass keine Anfragen vorliegen. Aus dem Dokument geht hervor, dass die Federführung beim Sachgebiet Digitalisierung/IT liegt. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen oder Kosten für die Stadt Sprockhövel durch diesen Tagesordnungspunkt ausgewiesen.
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- 19.05.2022 · Rat