Sprockhövel Transparent

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Beschlussvorlage

Erlass einer neu überarbeiteten Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Sprockhövel

2022/223 19.05.2022

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Sprockhövel plant die Neufassung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung sieht vor, die bestehende Verordnung aus dem Jahr 2010 umfassend zu überarbeiten.

Ein wesentlicher Punkt der Neuregelung betrifft die Nutzung von Kinderspielplätzen. Aufgrund von Beschwerden über Lärmbelästigungen nach 22 Uhr soll die Nutzungszeit künftig fest auf den Zeitraum von 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr begrenzt werden. Zudem werden die Verbote auf Spielplätzen präzisiert, unter anderem durch das Verbot von Grillen, das Mitführen von Tieren (mit Ausnahme von Blindenhunden) sowie das Verbot von Fahrrädern und anderen Fahrzeugen.

Weitere Änderungen betreffen das Verbot des Parkens oder Abstellens von Kraftfahrzeugen auf Grünflächen, Baumscheiben und öffentlichen Spielplätzen. Zudem wird das aggressive Betteln auf Verkehrsflächen als unzulässig definiert. Im Bereich der Fahrzeugreinigung werden die Vorgaben verschärft: Das Waschen von Fahrzeugen mit wassergefährdenden Stoffen ist untersagt, und auf privaten Flächen sind Reinigungen mit biologisch abbaubaren Mitteln nur auf befestigten Flächen mit Anschluss an das Schmutzwasserkanalnetz zulässig.

Zuletzt werden die Ausnahmen für ruhestörende Betätigungen während der Nachtzeit an den aktuellen Freizeitlärmerlass angepasst. Die Lärmgrenzwerte werden herabgesetzt, wobei für bestimmte traditionelle Veranstaltungen weiterhin Ausnahmegenehmigungen vorgesehen sind.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 189 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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