Verleihung der Ehrenbezeichnung "Stadtälteste - Stadtältester"
✦ KI-Zusammenfassung
In der vorliegenden Beschlussvorlage 2022/286 des Geschäftsbereichs I wird dem Rat der Stadt Sprockhövel die Verleihung der Ehrenbezeichnung „Stadtälteste – Stadtältester“ vorgeschlagen. Der Beschluss sieht vor, fünf Personen diese Bezeichnung zu verleihen. Die Gruppe der vorgeschlagenen Personen setzt sich aus vier ehemaligen Ratsmitgliedern sowie einem ehemaligen Ehrenbeamten zusammen.
Die Verleihung dieser Ehrenbezeichnung unterliegt den im Rat beschlossenen Richtlinien. Voraussetzung für die Vergabe ist, dass es sich um Bürger der Stadt Sprockhövel handelt, die mindestens 20 Jahre lang ehrenamtlich als Ratsmitglieder oder Ehrenbeamte im Dienst der Stadt tätig waren. Zudem darf die Bezeichnung erst nach dem endgültigen Ausscheiden aus dem jeweiligen Ehrenamt verliehen werden.
Die Zuständigkeit für die Verleihung liegt beim Rat der Stadt Sprockhövel, wobei für den Beschluss eine einfache Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder erforderlich ist. Die Ehrenbezeichnung stellt ein höchstpersönliches Recht dar, welches mit dem Tod der geehrten Person endet. Die Ernennung und Ehrung der vorgeschlagenen Personen soll im Rahmen oder im Anschluss an die Sitzung erfolgen.
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- 19.05.2022kein Ergebnis hinterlegt