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Beschlussvorlage

Anpassung der Richtlinie zur Förderung und Betreuung von Kindern in Kindertagespflege der Stadt Sprockhövel

2022/216 19.05.2022

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadt Sprockhövel plant eine Anpassung der Richtlinie zur Förderung und Betreuung von Kindern in Kindertagespflege. Gegenstand der Beschlussvorlage 2022/216 ist die Neuregelung des Punktes 8.2.4, welcher die Weiterzahlung der laufenden Geldleistung in betreuungsfreier Zeit regelt.

Die Änderung erfolgt auf Grundlage eines Schreibens des Ministeriums für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom Februar 2022. Während die bisherige Regelung die Geldleistung bei krankheitsbedingtem Ausfall der Kindertagespflegeperson, der Erkrankung des eigenen Kindes oder bei Betreuungsquarantäne für maximal 15 Tage im Kita-Jahr vorsah, wird die Regelung nun differenziert. Neu soll zusätzlich bei Ausfällen aufgrund eigener Isolation oder Quarantäne sowie bei behördlich angeordneten Schließungen der Kindertagespflegestelle nach dem Infektionsschutzgesetz eine Geldleistung von maximal 7 Tagen im Kita-Jahr gewährt werden.

Die Verwaltung führt dazu aus, dass durch diese Anpassung keine Mehrausgaben für die Stadt entstehen. Im Gegenteil könnten durch die Regelung Einsparungen entstehen, sofern Rückforderungen der Geldleistung entfallen. Die Anpassung orientiert sich an der Empfehlung des Landesministeriums, die Finanzierung der Kindertagespflegepersonen sicherzustellen und die laufende Geldleistung bei Nichtbetreuung nicht unmittelbar einzustellen. Ziel der Maßnahme ist die dauerhafte Aufrechterhaltung der Betreuungsangebote in der Stadt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 181 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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