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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Quartalsbericht I. Quartal 2022Zur Vorlage · 2022/177 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/177 dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt Sprockhövel über die finanzielle Lage der Kommune. Gegenstand der Vorlage ist der Quartalsbericht für das erste Quartal des Jahres 2022.
Die Bürgermeisterin legt hiermit den Bericht über die Finanzsituation des ersten Quartals vor. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der zuständige Ausschuss sowie der Rat den Bericht zur Kenntnis nehmen. Eine inhaltliche Prüfung oder eine Entscheidung über weitere Maßnahmen ist in diesem Vorgang nicht vorgesehen, da es sich um eine reine Information über den aktuellen Sachstand handelt.
Die Vorlage wurde für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 12. Mai 2022 sowie für die Sitzung des Rates am 19. Mai 2022 vorbereitet. Aus der Vorlage gehen keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von zusätzlichen Kosten oder Einnahmen hervor.
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- 19.05.2022 · Rat
- 12.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 2Haushaltswirtschaftliche SituationZur Vorlage · 2022/178 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/178 befasst sich mit der haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt Sprockhövel. Gegenstand der Vorlage ist die Vorlage eines Berichts durch den zuständigen Fachbereich Finanzmanagement zur Information der zuständigen Gremien.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass sowohl der Haupt- und Finanzausschuss als auch der Rat den Bericht über die aktuelle haushaltswirtschaftliche Lage zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 12. Mai 2022 sowie für die Sitzung des Rates am 19. Mai 2022 vorgesehen.
Hinsichtlich des Berichtswesens ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich Sachstandsberichte in regelmäßigen Abständen vorlegt. Die Vorlage enthält zudem keine Angaben zu unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen, wie etwa geschätzten Personalkosten, Sachkosten oder Folgekosten für freiwillige Leistungen. Ein Bezug zum Klimaschutz wird in diesem Dokument nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Rat
- 12.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 3Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/AuszahlungenZur Vorlage · 2022/257 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/257 sieht die Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln in Höhe von insgesamt 2.000.000,00 EUR vor. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, diese Mittel für die Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden aus der Ukraine zur Verfügung zu stellen.
Die Verwaltung begründet den Bedarf mit der Notwendigkeit, die Aufnahme und Versorgung der Hilfesuchenden sicherzustellen. Während bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2022 von einer geringeren Anzahl ausgegangen wurde, wird aktuell mit einer Zuweisung von etwa 600 Personen nach Sprockhövel gerechnet. Zum Zeitpunkt der Vorlage waren bereits rund 210 Personen untergebracht. Die Kosten entstehen unter anderem durch die Bereitstellung von Unterkünften, Umbaumaßnahmen an Sanitäranlagen und Küchen, die Beschaffung von Möbeln und Ausstattung sowie durch medizinische Versorgung und die Anmietung von Privatunterkünften.
Ein wesentlicher Aspekt der Vorlage ist die finanzielle Vorfinanzierung. Da Erstattungsleistungen aus der Flüchtlingsaufnahmegesetz-Pauschale sowie Leistungen durch das Jobcenter erst zeitversetzt fließen können, müssen die Aufwendungen durch die Stadt vorab gedeckt werden. Der beantragte Betrag verteilt sich auf Geldleistungen, Zusatzleistungen, Kosten der Unterkunft sowie Leistungen bei Krankheit. Sollten die Gesamthaushaltsmittel des Jahres 2022 nicht ausreichen, ist eine zusätzliche Kreditaufnahme vorgesehen. Die Finanzierung der Maßnahmen ist gemäß der Kommunalhaushaltsrechtsanwendungsverordnung für die Aufnahme von Schutzsuchenden als unabweisbare Aufwendung einzustufen.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Rat
- 12.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Verzichtserklärung zur Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum 31.12.2021Zur Vorlage · 2022/179 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/179 befasst sich mit der Frage, ob die Stadt Sprockhövel auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses zum Stichtag 31. Dezember 2021 verzichten kann. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, dieser Verzichtserklärung zuzustimmen.
Grundlage für diese Entscheidung ist die Gemeindeordnung NRW sowie das zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagement. Gemäß § 116a der Gemeindeordnung ist der Rat berechtigt, bis zum 30. September des Folgejahres über einen Verzicht auf den Gesamtabschluss zu entscheiden, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. In den Vollkonsolidierungskreis der Stadt fällt lediglich die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Zentrale Gebäudewirtschaft Sprockhövel (ZGS) ein.
Für einen Verzicht müssen zwei von drei festgelegten Merkmalen erfüllt sein. Die vorliegenden Daten zeigen, dass alle drei Kriterien für die Jahre 2020 und 2021 erfüllt sind: Die Bilanzsumme der Stadt und der ZGS liegt deutlich unter der Grenze von 1,5 Milliarden Euro. Zudem machen die ordentlichen Erträge der ZGS weniger als 50 Prozent der ordentlichen Erträge der Stadt aus, und die Bilanzsumme der ZGS beträgt weniger als 50 Prozent der Bilanzsumme der Stadt. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass die Voraussetzungen für den Verzicht auf den Gesamtabschluss zum 31. Dezember 2021 gegeben sind.
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- 19.05.2022 · Rat
- 12.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Personalkosten- und Planstellencontrolling 2021Zur Vorlage · 2022/213 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/213 aus dem Geschäftsbereich I befasst sich mit dem Personalkosten- und Planstellencontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021. Der Vorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den vorgelegten Bericht zu diesem Zeitraum zur Kenntnis nehmen.
Aus den Erläuterungen der Verwaltung geht hervor, dass die laufenden Personalkosten der aktiven Beschäftigten im betrachteten Zeitraum unter dem ursprünglich angesetzten Budget liegen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Gesamtsumme der Zuführungen zu den einzelnen Rückstellungen im Jahr 2021 im Vergleich zu den Erwartungen niedrig ausgefallen ist. Die Vorlage dient der Information der zuständigen Gremien über die Entwicklung der Personalkosten und die Planstellenentwicklung im genannten Kalenderjahr. Eine Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 12. Mai 2022 sowie des Rates am 19. Mai 2022 vorgesehen.
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- 19.05.2022 · Rat
- 12.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Personalkosten- und Planstellencontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.03.2022Zur Vorlage · 2022/215 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/215 des Geschäftsbereichs I dient der Berichterstattung über das Personalkosten- und Planstellencontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2022. Der Entwurf sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den vorgelegten Bericht zur Kenntnis nehmen.
Nach den Erläuterungen der Verwaltung kann zum betrachteten Zeitraum davon ausgegangen werden, dass der angesetzte Haushalt für die Personalkosten ausreichend ist. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine hinsichtlich eines möglichen Personalmehrbedarfs derzeit noch nicht sicher prognostiziert werden können. Dies betrifft insbesondere Bereiche wie die Kindertageseinrichtungen sowie das Sachgebiet Soziales und Integration. Mit einem entsprechenden Anstieg der Personalkosten sind in diesen Bereichen verbunden. Die Vorlage wurde zur Beratung in die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 12. Mai 2022 sowie des Rates am 19. Mai 2022 vorgelegt.
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- 19.05.2022 · Rat
- 12.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 7Verstärkung der Aufgabenfelder Fördermittelakquise und Mobilitätsmanagement im Rahmen des Stellenplanes 2022Zur Vorlage · 2022/217 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12. Mai 2022 wurde eine Konzeption zur Stärkung der Aufgabenfelder Fördermittelakquise und Mobilitätsmanagement zur Kenntnis genommen. Die Vorlage basiert auf einem Beschluss des Rates vom November 2021, der eine Verstärkung dieser Bereiche sowie des Energiemanagements forderte und die Verwaltung mit einem Prüfauftrag beauftragte.
Die vorliegende Konzeption sieht vor, die personellen Ressourcen innerhalb des bestehenden Stellenplans 2022 zu nutzen, um die gewünschten Verstärkungen ohne zusätzliche Budgetbelastung umzusetzen. Als Grundlage dienen dabei personelle Veränderungen und organisatorische Anpassungen. So soll ein Stellenabbaupotenzial aus dem Bereich Jugend, Familie und Schule genutzt werden, das durch eine Organisationsuntersuchung und verstärkten IT-Einsatz identifiziert wurde. Zudem wird eine halbe Stelle durch den vorzeitigen Renteneintritt einer Lehrkraft an der Musikschule frei, die nicht wieder mit einer Festanstellung, sondern durch eine Honorarkraft besetzt wird.
Die Verwaltung plant, die zentrale Fördermittelakquise dem Bereich Wirtschaftsförderung und das Mobilitätsmanagement dem Fachbereich IV.1 zuzuordnen. Die konkrete Ausgestaltung der Stellenverschiebungen, die Definition der Aufgaben sowie die Ausschreibung der Stellen liegen im Rahmen der Personal- und Organisationshoheit der Bürgermeisterin.
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- 12.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8Schaffung einer Stelle "Gewerbesteuerprüfung" in der Stadtverwaltung hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 09.04.2022Zur Vorlage · 2022/222 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/222 befasst sich mit dem Antrag der SPD-Fraktion vom 9. April 2022, eine neue Stelle für die Gewerbesteuerprüfung in der Stadtverwaltung Sprockhövel zu schaffen.
Die zuständige Organisationseinheit führt in der Erläuterung aus, dass Gemeinden gemäß dem Gesetz über die Finanzverwaltung das Recht haben, an Außenprüfungen der Finanzverwaltung teilzunehmen, sofern die Betriebsstätten oder Grundbesitze im Gemeindegebiet liegen. Kommunale Prüfer besitzen jedoch kein eigenes Prüfrecht, sondern begleiten lediglich die Tätigkeiten der Finanzbeamten. Eine solche Begleitprüfung wird laut Verwaltung primär bei Großunternehmen und Konzernen als sinnvoll erachtet, da durch die Prüfung von Zerlegungsbescheiden Mehrerträge generiert werden könnten.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Unternehmensstruktur in Sprockhövel durch einen höheren Anteil an kleineren Betrieben geprägt ist. Eine Einschätzung, ob die Einrichtung eines Gemeindeprüfdienstes zu Ertragssteigerungen führen würde oder ob sich die Kosten der Stelle wirtschaftlich tragen, ist aus Sicht der Verwaltung nicht messbar. Die geschätzten jährlichen Personalkosten für eine Vollzeitstelle werden auf etwa 66.700 Euro bis 79.600 Euro beziffert. Es wird zudem auf eine Entscheidung des Haupt- und Finanzausschusses aus dem Jahr 2014 verwiesen, in der die Einstellung von kommunalen Gewerbesteuerprüfern einstimmig abgelehnt wurde.
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- 19.05.2022 · Rat
- 12.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 9Grundsteuergesetz gemäß § 25 Abs. 5 GrStG hier: Antrag der SPD-FraktionZur Vorlage · 2022/234 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/234 befasst sich mit dem Thema Grundsteuergesetz gemäß § 25 Abs. 5 GrStG. Gegenstand der Vorlage ist ein Antrag der SPD-Fraktion, der im Rahmen der Sitzungsreihe im Mai 2022 zur Beratung an den Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz sowie an den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat weitergeleitet wurde.
Die Sitzungstermine für die entsprechenden Gremien waren für den 13. Mai, den 9. Mai sowie den 11. Mai 2022 angesetzt. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage nicht enthalten. Die Verwaltung verweist zur inhaltlichen Erläuterung des Antrags auf die beigefügten Anlagen.
Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen der Vorlage wurde angegeben, dass keine unmittelbaren Kosten oder Einnahmen zu erwarten sind. Für die Berichterstattung wurde festgelegt, dass dem Rat oder den Ausschüssen nach Abschluss des Auftrages ein Sachstandsbericht durch den zuständigen Fachbereich vorzulegen ist.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Rat
- 12.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 09.05.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 10Änderung der Elternbeitragssatzung in der KindertagesbetreuungZur Vorlage · 2022/214 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/214 befasst sich mit der Änderung der Elternbeitragssatzung für Kindertagesbetreuung in der Stadt Sprockhövel. Die Verwaltung strebt eine umfassende Anpassung der Satzung vom 3. Juli 2012 an, um diese an die aktuell gültigen gesetzlichen Grundlagen anzupassen. Zu den inhaltlichen Änderungen gehört unter anderem die Ergänzung eines Hinweises auf das abzugsfähige Elterngeld sowie die Herstellung eines Bezugs zur OGS-Satzung im Hinblick auf Geschwisterermäßigungen.
Im Rahmen der Vorlage wird zudem die Entscheidung darüber zur Debatte gestellt, ob eine neue Elternbeitragssatztabelle verabschiedet werden soll oder die bestehende Tabelle ihre Gültigkeit behält. Die Verwaltung empfiehlt, die bisherige Tabelle beizubehalten, um eine Beitragsgerechtigkeit zu gewährleisten. Eine Reduzierung der Beitragsstufen, wie sie im Rahmen einer Organisationsuntersuchung vorgeschlagen wurde, wird von der Verwaltung als nicht notwendig eingestuft. Begründet wird dies mit der Einführung eines neuen EDV-Abrechnungsprogramms für Kindertageseinrichtungen, welches den Verwaltungsaufwand bei der Berechnung der Beiträge sowie den Prüfaufwand reduzieren kann.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule die angepasste Satzung dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Beschlussfassung empfiehlt.
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- 19.05.2022 · Rat
- 12.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 04.05.2022 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 11Anpassung der Richtlinie zur Förderung und Betreuung von Kindern in Kindertagespflege der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2022/216 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel plant eine Anpassung der Richtlinie zur Förderung und Betreuung von Kindern in Kindertagespflege. Gegenstand der Beschlussvorlage 2022/216 ist die Neuregelung des Punktes 8.2.4, welcher die Weiterzahlung der laufenden Geldleistung in betreuungsfreier Zeit regelt.
Die Änderung erfolgt auf Grundlage eines Schreibens des Ministeriums für Kinder, Familien, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom Februar 2022. Während die bisherige Regelung die Geldleistung bei krankheitsbedingtem Ausfall der Kindertagespflegeperson, der Erkrankung des eigenen Kindes oder bei Betreuungsquarantäne für maximal 15 Tage im Kita-Jahr vorsah, wird die Regelung nun differenziert. Neu soll zusätzlich bei Ausfällen aufgrund eigener Isolation oder Quarantäne sowie bei behördlich angeordneten Schließungen der Kindertagespflegestelle nach dem Infektionsschutzgesetz eine Geldleistung von maximal 7 Tagen im Kita-Jahr gewährt werden.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass durch diese Anpassung keine Mehrausgaben für die Stadt entstehen. Im Gegenteil könnten durch die Regelung Einsparungen entstehen, sofern Rückforderungen der Geldleistung entfallen. Die Anpassung orientiert sich an der Empfehlung des Landesministeriums, die Finanzierung der Kindertagespflegepersonen sicherzustellen und die laufende Geldleistung bei Nichtbetreuung nicht unmittelbar einzustellen. Ziel der Maßnahme ist die dauerhafte Aufrechterhaltung der Betreuungsangebote in der Stadt.
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- 19.05.2022 · Rat
- 12.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 04.05.2022 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 12Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2023 / 24Zur Vorlage · 2022/219 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/219 des Geschäftsbereichs II befasst sich mit der Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2023/24. Ziel der jährlichen Planung durch den Fachbereich Jugend, Familie und Schule ist die Bereitstellung eines bedarfsgerechten Angebots an Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von 0,4 bis 6 Jahren in der Stadt Sprockhövel.
Im Rahmen der Planung wird festgehalten, dass durch Erweiterungen an der DRK-Kita in Hiddinghausen und der Musik-Kita Gedulderweg der Mehrbedarf von 17 Plätzen für das Jahr 2022/23 gedeckt werden konnte. Da der Platzbestand nun keinen Puffer mehr für weiteren Zusatzbedarf aufweist, wurde infolge der Zuwanderung von Flüchtlingsfamilien aus der Ukraine in der Musik-Kita Gedulderweg vorerst für ein Jahr eine zusätzliche Gruppe der Gruppenform III mit 25 Kindern eingerichtet. Für diese Maßnahme sind keine baulichen Veränderungen notwendig.
Für die kommenden Jahre 2023/24 und 2024/25 wird ein Platzüberhang von jeweils über 30 Plätzen für Kinder ab drei Jahren prognostiziert. Entgegen der ursprünglichen Planung, den U3-Bereich durch Gruppenumwandlungen auszubauen, soll dieser Überhang zur Aufnahme zusätzlicher Flüchtlingskinder genutzt werden. Um dem Bedarf an U3-Plätzen dennoch gerecht zu werden, wird die Verwaltung den Neu-Betrieb einer weiteren Großtagespflegestelle anstreben. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule sowie der Rat sollen die Fortschreibung zur Kenntnis nehmen und der Umsetzung zustimmen.
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- 19.05.2022 · Rat
- 12.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 04.05.2022 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 13Wahlordnung für das Kinder- und Jugendparlament der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2022/242 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/242 befasst sich mit der Verabschiedung der Wahlordnung für das Kinder- und Jugendparlament der Stadt Sprockhövel. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, die beigefügte Fassung der Wahlordnung zu verabschieden.
Hintergrund der Vorlage ist die Vorbereitung der anstehenden Wahl des Kinder- und Jugendparlaments durch die Verwaltung. Die Wahl soll innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen nach den Sommerferien an vier aufeinanderfolgenden Werktagen durchgeführt werden. Die Details zum Ablauf und den Modalitäten der Wahl sind in der entsprechenden Wahlordnung geregelt.
Die Grundlage für die aktuelle Vorlage bildet ein Beschluss des Rates vom 18. November 2021, mit dem die korrigierte Satzung des Kinder- und Jugendparlaments verabschiedet wurde. Aus den Erläuterungen der Vorlage geht hervor, dass keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die Verabschiedung der Wahlordnung entstehen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 4. Mai 2022, des Haupt- und Finanzausschusses am 12. Mai 2022 sowie des Rates am 19. Mai 2022 vorgesehen.
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- 19.05.2022 · Rat
- 12.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 04.05.2022 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 14Förderprogramm "Kinderstark - NRW schaffte Chancen"Zur Vorlage · 2022/220 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung der Stadt Sprockhövel hat im Rahmen der Beschlussvorlage 2022/220 einen Förderantrag für das Programm „Kinderstark – NRW schafft Chancen“ gestellt. Ziel des Antrags ist die Erlangung von Fördermitteln zur Unterstützung des Strukturaufbaus und von Maßnahmen im Bereich kommunaler Präventionsketten.
Im Zentrum des Vorhabens steht die Gründung eines Familienbüros, das als niederschwellige Anlaufstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern fungieren soll. Durch die Einrichtung einer Netzwerkkoordination soll die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteuren aus Verbänden, Trägern, Kirchen und Vereinen gestärkt werden. Das Büro soll Angebote der Stadt vermitteln, Familien unterstützen und die Teilhabe an Jugendhilfeangeboten fördern. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Förderung sozialer Kontakte sowie der Integration von Kindern und Jugendlichen aus geflüchteten Familien.
Die Verwaltung empfiehlt, im Stellenplan 2022 eine Stelle im Umfang von 19,5 Wochenstunden einzurichten, die bei einer Förderzusage befristet bis zum Jahresende 2022 besetzt werden soll. Die geschätzten Gesamtkosten des Programms belaufen sich auf 32.000 Euro. Davon entfallen 25.000 Euro auf die Zuwendung aus dem Förderprogramm, während die Stadt einen Eigenanteil von 7.000 Euro trägt. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule soll die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis nehmen und dem Rat die Einrichtung der Stelle empfehlen.
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- 19.05.2022 · Rat
- 12.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 04.05.2022 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 15Kooperation zwischen den Büchereien Schwelm und SprockhövelZur Vorlage · 2022/204 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Sprockhövel empfiehlt, die bestehende Kooperation zwischen den Büchereien Sprockhövel und Schwelm zum 31. Dezember 2022 zu beenden. Hierfür soll der bestehende Vertrag bis spätestens zum 30. Juni 2022 gekündigt werden. Die Zusammenarbeit, die seit 2011 besteht, basierte auf der Bereitstellung von Personal aus Schwelm für die Leitung und den Betrieb der Bücherei in Sprockhövel gegen eine jährliche Pauschale von rund 47.000 Euro.
Nach Einschätzung der Verwaltung sind die angestrebten Synergieeffekte, wie eine abgestimmte Anschaffungspolitik, Verwaltungsvereinfachungen oder technische Vorteile, nicht eingetreten. Zudem kam es in der Vergangenheit wiederholt zu personellen Engpässen auf Seiten der Stadt Schwelm, wodurch die vertraglich vereinbarte personelle Abdeckung nicht immer gewährleistet war.
Als Alternative schlägt die Verwaltung vor, ab dem 1. Januar 2023 eine eigene, fachausgebildete Büchereileitung mit einem Umfang von 33 Wochenstunden einzustellen. Die entsprechende Planstelle soll in den Stellenplan 2023 aufgenommen werden. Die geschätzten jährlichen Personalkosten für diese Stelle werden auf etwa 63.500 Euro beziffert. Durch die Erhöhung des Stundenumfangs und die Präsenz vor Ort sollen die Möglichkeiten für Veranstaltungen, Kooperationen mit Bildungseinrichtungen sowie die Gewinnung von Neukunden verbessert werden. Zudem soll durch die geplante Ausweitung der Öffnungszeiten die Förderfähigkeit für Landesmittel erreicht werden.
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- 19.05.2022 · Rat
- 12.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 02.05.2022 · Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
- 16Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in DeutschlandZur Vorlage · 2022/301 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/301 aus dem Geschäftsbereich II befasst sich mit der Unterstützung der Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland. Die Bürgermeisterin legt den Entwurf zur Beratung in verschiedenen Gremien vor.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Ausschuss für Senioren und Demografie dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat empfiehlt, die in der Anlage der Vorlage dargestellte Charta zu unterstützen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Ausschusses für Senioren und Demografie am 11. Mai 2022, des Haupt- und Finanzausschusses am 12. Mai 2022 sowie des Rates am 19. Mai 2022 vorgesehen.
Aus den Angaben zur Vorlage geht hervor, dass keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Beschluss entstehen. Es sind weder Personalkosten noch Sachkosten oder freiwillige Leistungen zu verzeichnen, die den Haushalt der Stadt Sprockhövel belasten würden. Ein Berichtswesen über den Sachstand ist für die zuständige Fachabteilung nicht vorgesehen.
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- 19.05.2022 · Rat
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- 11.05.2022 · Ausschuss für Senioren und Demografie
- 17Breitbandausbau in SprockhövelZur Vorlage · 2022/302 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/302 befasst sich mit dem Breitbandausbau in Sprockhövel und dem Ziel, die Glasfaserversorgung zur angestrebten Flächendeckung voranzutreiben. Da ein Großteil der Bevölkerung derzeit noch über Kupferkabel angeschlossen ist, soll die Digitalisierung durch den Ausbau von Glasfasernetzen verbessert werden.
Ein zentraler Aspekt ist das sogenannte „Graue-Flecken-Förderprogramm“, das Gebiete mit einer Geschwindigkeit von unter 100 Mbit/s adressiert. Eine technische Überprüfung hat ein Potenzial von etwa 3.300 Adresspunkten für dieses Programm ermittelt. Für die Umsetzung des Förderprogramms ist aktuell eine Eigenbeteiligung der Kommune in Höhe von 10 % der entstehenden Kosten zu erwarten. Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Mitfinanzierung dieses Eigenanteils durch das Land geprüft werden kann, sofern eine finanzielle Gefährdung der Kommune nachgewiesen wird. Die endgültige Entscheidung über eine solche Unterstützung liegt beim Fördermittelgeber.
Der zeitliche Rahmen für das Förderprogramm sieht den Start der Ausschreibung für August 2022 vor, wobei ein Baubeginn frühestens im Juni 2024 und ein Projektabschluss spätestens im Dezember 2027 möglich ist. Parallel dazu besteht die Möglichkeit eines eigenwirtschaftlichen Ausbaus durch Telekommunikationsunternehmen, der Vorrang vor geförderten Maßnahmen hat. Die Verwaltung hat hierzu bereits Sondierungsgespräche mit zwei Anbietern geführt. Für Adresspunkte, die nicht durch private Anbieter abgedeckt werden, bleibt die Option des geförderten Ausbaus bestehen.
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Beratungsfolge
- 19.05.2022 · Rat
- 12.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 18Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2022/258 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/258, die vom Sachgebiet Digitalisierung/IT erstellt wurde, dient der Behandlung von Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12. Mai 2022.
Der vorliegende Text sieht vor, dass die Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen werden. Als alternative Option ist dokumentiert, dass keine Mitteilungen vorlagen. Aus der Vorlage geht hervor, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Tagesordnungspunkt entstehen. Es sind weder Personalkosten noch Sachkosten oder freiwillige Leistungen im Zusammenhang mit diesem Punkt aufgeführt. Eine Verpflichtung zur Vorlage von Sachstandsberriften durch den zuständigen Fachbereich ist für diesen Vorgang nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 12.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 19Anfragen im öffentlichen Teil nach § 18 der Geschäftsordnung für den Rat und die AusschüsseZur Vorlage · 2022/259 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/259 dient als Grundlage für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss während der Sitzung am 12. Mai 2022. Gegenstand der Vorlage sind Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung gemäß § 18 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse.
Der vorliegende Text enthält als Beschlussvorschlag die Festlegung, dass die eingegangenen Anfragen durch die Verwaltung beantwortet werden. Alternativ ist als Option vermerkt, dass keine Anfragen vorliegen. Aus der Vorlage geht hervor, dass die Federführung beim Sachgebiet Digitalisierung/IT liegt. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen oder geschätzten Kosten für die Bearbeitung der Anfragen dokumentiert. Die Vorlage dient der formalen Abwicklung des parlamentarischen Fragerechts innerhalb der Ausschussarbeit.
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Beratungsfolge
- 12.05.2022 · Haupt- und Finanzausschuss