Bebauungsplan Nr. 16 "Kirchstraße" hier: Errichtung eines Gemeindezentrums mit Verbindungsgang Elberfelder Straße 143
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat im Rahmen der Vorlage 2022/239 die Empfehlung ausgesprochen, dem Rat die Einleitung eines Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Kirchstraße“ zu empfehlen. Hintergrund ist eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Gemeindezentrums in der Elberfelder Straße 143. Das geplante eingeschossige Gebäude mit Flachdach soll als Ersatz für ein bisheriges Vereinshaus dienen und Funktionen für die Senioren- und Jugendarbeit sowie kulturelle Veranstaltungen übernehmen. Das Vorhaben sieht zudem einen Verbindungsgang zur evangelischen Kirche Herzkamp sowie einen Platz und Begegnungsraum vor.
Das aktuelle Bebauungsplanverfahren zeigt auf, dass das Bauvorhaben in der Art der Nutzung und im Maß der baulichen Nutzung von den bestehenden Festsetzungen abweicht, da der Plan derzeit eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Kindergarten vorsieht. Im Rahmen der Prüfung wurden von beteiligten Parteien Bedenken hinsichtlich möglicher Lärmbelästigungen durch Veranstaltungen, einer Beeinträchtigung des dörflichen Charakters sowie möglicher Wertverluste von Anliegergrundstücken sowie Problemen bei der Regenwasserversickerung geäußert.
Die Verwaltung stellt fest, dass der Bebauungsplan Nr. 16 veraltet ist und die Bebaubarkeit nicht mehr zeitgemäße Vorgaben enthält. Da kein weiteres Planerfordernis für den Erhalt des Bebauungsplanes besteht, empfiehlt die Verwaltung die Aufhebung. Nach der Aufhebung würde die Beurteilung künftiger Vorhaben gemäß § 34 BauGB erfolgen, wobei das geplante Gemeindezentrum den Zielen der Flächennutzungsplanung und der umgebenden Bebauung entspricht.
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- 09.05.2022kein Ergebnis hinterlegt