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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 65 "Mittelstraße-Mitte" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Mittelstraße 32

2022/587 21.11.2022

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/587 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 65 „Mittelstraße-Mitte“ und der damit verbundenen Frage nach einer Ausnahme von der bestehenden Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB. Konkret geht es um das Grundstück in der Mittelstraße 32.

Der Hintergrund der Vorlage ist ein Bauantrag zur Nutzungsänderung des Erdgeschosses eines Wohn- und Geschäftshauses. Geplant ist die Umwandlung einer bisher als Fahrschule genutzten Fläche in eine Hebammenpraxis. Da für den Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplans seit dem 10. Dezember 2020 eine Veränderungssperre wirksam ist, bedarf eine solche Änderung der Zustimmung.

Das Ziel des Bebauungsplans Nr. 65 ist die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sowie der Erhalt der Struktur der Mittelstraße als zentralen Versorgungsbereich von Haßlinghausen. Durch die Festsetzungen sollen bestimmte Nutzungen, wie etwa Vergnügungsstätten, ausgeschlossen werden, um die kleinteilige Einzelhandels- und Dienstleistungsstruktur zu schützen.

Die Verwaltung stellt fest, dass das Vorhaben der Nutzungsänderung den planerischen Zielsetzungen des Bebauungsplanentwurfs entspricht. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass dem Vorhaben öffentliche Belange entgegenstehen. Der Beschlussvorschlag sieht daher vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz der Ausnahme von der Veränderungssperre zustimmt.

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