Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Wahl des stellvertretenden SchriftführersZur Vorlage · 2022/583 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz am 21. November 2022 wurde ein Beschluss zur personellen Besetzung der Protokollführung vorgelegt. Gegenstand der Beschlussvorlage 2022/583 war die Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers für die Niederschriften des Ausschusses.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, einen Verwaltungsangestellten zum stellvertretenden Schriftführer für die Niederschriften des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz zu bestellen. Mit der Umsetzung dieser personellen Maßnahme sind laut der Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden. Es wurden keine zusätzlichen Personalkosten oder Sachkosten für den Haushalt veranschlagt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 2Fußverkehrschecks hier: Vorstellung der ErgebnisseZur Vorlage · 2022/543 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel hat im Rahmen des Programms „Fußverkehrs-Checks“ Ergebnisse aus einer partizipativen Untersuchung zur Förderung des Fußverkehrs vorgelegt. Das Projekt, das durch das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert und von einem Planungsbüro begleitet wurde, konzentrierte sich auf die Ortskerne von Haßlinghausen und Niedersprockhövel. Im Fokus der Untersuchung standen die Themen Aufenthaltsqualität, Barrierefreiheit sowie die Sicherheit der Schulwege entlang der durch Pkw-Verkehr geprägten Hauptverkehrsachsen.
Im Rahmen des Prozesses fanden Workshops und Begehungen statt, an denen Vertreter der Verwaltung, der Politik sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger teilnahmen. Dabei wurden Mängel, Problemstellen und Verbesserungsvorschläge zu den Bereichen Sicherheit, Bewegungsfreiheit und Attraktivität identifiziert. Das Planungsbüro hat diese Erkenntnisse ausgewertet und Maßnahmenempfehlungen entwickelt, die in einem abschließenden Workshop diskutiert wurden.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die vorliegenden Vorschläge auf ihre Umsetzungsmöglichkeiten hin zu prüfen und in künftige städtebauliche Planungen sowie laufende Projekte einzubeziehen. Dazu zählen unter anderem die Umgestaltung der Gehwege in der Mittelstraße, Maßnahmen des Sofortprogramms Innenstadt NRW sowie die Entwicklung einer Zukunftsstrategie für den Ortskern Niedersprockhövel. Die Ergebnisse sollen zudem in das Integrierte Mobilitätskonzept der Stadt einfließen. Ein zusammenfassender Bericht zur Dokumentation der Ergebnisse wird für den Rat und die Öffentlichkeit erarbeitet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 16.11.2022 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 316. Flächenplannutzungsänderung im Bereich Flurstraße Bebauungsplan Nr. 90 "Flurstraße" hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGBZur Vorlage · 2022/572 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/572 befasst sich mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 90 „Flurstraße“ in Sprockhövel. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für eine etwa drei Hektar große Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemarkung Haßlinghausen. Die Fläche, die derzeit landwirtschaftlich genutzt wird, soll als Sondergebiet für Photovoltaik-Freiflächenanlagen festgesetzt werden. Damit einher geht die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes, um die bisherige Zweckbestimmung als Landwirtschafts- oder Grünfläche anzupassen.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB wurden Anregungen und Bedenken eingereicht. Diese betrafen unter anderem die mögliche Beeinträchtigung des Ortsbildes, der Wohnqualität durch Blendung oder Lärm sowie ökologische Aspekte wie die Versiegelung von Flächen. Die Verwaltung prüft im weiteren Verfahren die Auswirkungen auf die Umgebung, wobei Maßnahmen wie Sichtschutzbepflanzungen oder technische Anpassungen der Module zur Reduzierung von Reflexionen in Betracht gezogen werden. Auch die Umsetzung ökologischer Aufwertungen, etwa durch Blumenwiesen oder Beweidung, wird geprüft.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat das Ergebnis der Beteiligung zur Kenntnis genommen. Es wurde beschlossen, das weitere Verfahren unter Abwägung der unterschiedlichen Belange, wie sie in der Stellungnahme der Verwaltung dargelegt sind, fortzuführen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 4Bebauungsplan Nr. 16 "Kirchstraße" hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufhebung des o. g. BebauungsplanesZur Vorlage · 2022/573 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/573 befasst sich mit dem Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Kirchstraße“. Der Bebauungsplan, der ursprünglich im Jahr 1961 rechtskräftig wurde, basiert auf veralteten Regelungen der Baupolizeiverordnung. Die Verwaltung führt an, dass die aktuellen Festsetzungen, etwa zur Dachneigung oder zur Grundflächenzahl, moderne Anforderungen an die Energieeffizienz und eine flächensparende Siedlungsentwicklung behindern. Da das Gebiet weitgehend vollständig bebaut ist, sieht die Verwaltung kein Planerfordernis für einen neuen Bebauungsplan und strebt stattdessen die Aufhebung an. Nach der Aufhebung würde die Beurteilung von Bauvorhaben nach § 34 BauGB erfolgen, wobei sich neue Projekte an der bestehenden Umgebung orientieren müssten.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden verschiedene Anliegen vorgebracht. Es gab Vorschläge, den Plan zu ändern statt ihn aufzuheben, sowie Bedenken hinsichtlich einer möglichen zu hohen Bebauungsdichte und der Gefahr einer zunehmenden Bodenversiegelung. Zudem wurden Sorgen um den Erhalt der Baukultur und des dörflichen Erscheinungsbildes geäußert. Die Verwaltung entgegnete, dass der aktuelle Bebauungsplan keine gestalterischen Festsetzungen enthält und eine Aufhebung keine neuen Regularien entfallen lasse. Bezüglich der Sorge um den Spielplatz stellte die Verwaltung fest, dass derzeit kein Antrag auf Bebauung vorliegt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat beschlossen, das Ergebnis der Beteiligung zur Kenntnis zu nehmen und unter Abwägung der Stellungnahmen der Verwaltung weiter zu verfahren.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 5Bebauungsplan Nr. 65 "Mittelstraße - Mitte" hier: Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 BauGBZur Vorlage · 2022/574 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/574 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 65 „Mittelstraße – Mitte“ im Siedlungsschwerpunkt Haßlinghausen. Gegenstand der Vorlage ist das Ergebnis der Beteiligung von Behörden, Trägern öffentlicher Belange sowie der Abstimmung mit den Nachbargemeinden.
Der Geltungsbereich erstreckt sich zwischen der Lemper Straße und der Post- bzw. Dorfstraße. Ziel der Planung ist die Sicherung der Einzelhandelsstrukturen und die Erhaltung der Wohnnutzung im zentralen Versorgungsbereich. Durch die Festsetzung eines eingeschränkten Mischgebietes sollen gewerbliche Flächen im Erdgeschoss für den Einzelhandel und Dienstleistungen gesichert werden, während eine Wohnnutzung im Erdgeschoss in einem definierten Bereich ausgeschlossen werden soll. Um die Struktur des Gebiets zu schützen, sind bestimmte Nutzungen wie Vergnügungsstätten, Sportwettbüros oder Sexshops nicht zulässig. Zudem ist eine Nachverdichtung im rückwärtigen Bereich der Grundstücke vorgesehen.
Im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 BauGB haben 13 Behörden und Träger öffentliche Belange keine Anregungen vorgebracht, während fünf Stellen Anregungen, Bedenken oder Hinweise eingereicht haben. Die Verwaltung hat hierzu Stellungnahmen erarbeitet. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll die eingegangenen Anmerkungen zur Kenntnis nehmen und beschließen, wie in der Stellungnahme der Verwaltung zu verfahren. Der nächste Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 6Bebauungsplan Nr. 65 "Mittelstraße - Mitte" hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre gem. § 14 BauGB in Verbindung mit § 17 BauGBZur Vorlage · 2022/575 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel beabsichtigt, die Geltungsdauer der Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 65 „Mittelstraße – Mitte“ um ein Jahr zu verlängern. Die vorliegende Beschlussvorlage (2022/575) sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz dem Rat eine entsprechende Verlängerung empfiehlt.
Die Veränderungssperre dient der Sicherung der laufenden Planung im Ortsteil Haßlinghausen. Da die durch die ursprüngliche Sperre, die am 12.01.2021 bekanntgemacht wurde, zu sichernde Planung bislang nicht abgeschlossen werden konnte und die Voraussetzungen für den Erlass der Sperre weiterhin bestehen, soll die Laufzeit bis spätestens zum 12.01.2024 verlängert werden. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Gebiet zwischen der Lemper Straße und der Post- bzw. Dorfstraße, begrenzt durch die Bautiefe der Gebäude entlang der Mittelstraße.
Im Rahmen der Sperre dürfen Vorhaben im Sinne des Baugesetzbuches nicht durchgeführt und bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. Ebenso sind erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen untersagt, sofern diese nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind. Ausnahmen können von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde zugelassen werden, sofern überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Vorhaben, die bereits baurechtlich genehmigt sind oder deren Ausführung vor Inkrafttreten der Sperre hätte beginnen dürfen, sowie Unterhaltungsmaßnahmen bleiben von den Beschränkungen unberührt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat
- 21.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 7Bebauungsplan Nr. 65 "Mittelstraße-Mitte" hier: Ausnahme von der Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB für das Grundstück Mittelstraße 32Zur Vorlage · 2022/587 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/587 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 65 „Mittelstraße-Mitte“ und der damit verbundenen Frage nach einer Ausnahme von der bestehenden Veränderungssperre gemäß § 14 Abs. 2 BauGB. Konkret geht es um das Grundstück in der Mittelstraße 32.
Der Hintergrund der Vorlage ist ein Bauantrag zur Nutzungsänderung des Erdgeschosses eines Wohn- und Geschäftshauses. Geplant ist die Umwandlung einer bisher als Fahrschule genutzten Fläche in eine Hebammenpraxis. Da für den Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplans seit dem 10. Dezember 2020 eine Veränderungssperre wirksam ist, bedarf eine solche Änderung der Zustimmung.
Das Ziel des Bebauungsplans Nr. 65 ist die Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung sowie der Erhalt der Struktur der Mittelstraße als zentralen Versorgungsbereich von Haßlinghausen. Durch die Festsetzungen sollen bestimmte Nutzungen, wie etwa Vergnügungsstätten, ausgeschlossen werden, um die kleinteilige Einzelhandels- und Dienstleistungsstruktur zu schützen.
Die Verwaltung stellt fest, dass das Vorhaben der Nutzungsänderung den planerischen Zielsetzungen des Bebauungsplanentwurfs entspricht. Es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass dem Vorhaben öffentliche Belange entgegenstehen. Der Beschlussvorschlag sieht daher vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz der Ausnahme von der Veränderungssperre zustimmt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 81. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB in Verbindung mit § 17 BauGBZur Vorlage · 2022/576 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel plant die Verlängerung der Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“ im Ortsteil Niedersprockhövel. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage (2022/576) wird eine Ausdehnung der bestehenden Sperre um ein Jahr beantragt. Die ursprüngliche Veränderungssperre, die bereits im März 2021 ortsüblich bekanntgemacht wurde, endet regulär am 16. März 2023.
Ziel der baulichen Planung ist es, die Nutzung der Erdgeschosszonen entlang der Hauptstraße langfristig für den kleinteiligen Einzelhandel sowie für Dienstleistungen zu sichern und Wohnnutzungen in diesen Bereichen auszuschließen. Da die entsprechenden Planungsprozesse bislang nicht abgeschlossen werden konnten und die Voraussetzungen für die Sperre weiterhin bestehen, soll die Geltungsdauer bis spätestens 16. März 2024 verlängert werden.
Im Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen bauliche Anlagen nicht beseitigt werden und Vorhaben im Sinne des Baugesetzbuches nicht durchgeführt werden. Zudem sind erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und Anlagen untersagt, sofern diese nicht genehmigungs- oder anzeigepflichtig sind. Ausnahmen können von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde zugelassen werden. Vorhaben, die bereits vor Inkrafttreten der Sperre genehmigt wurden oder deren Ausführung rechtmäßig hätte beginnen können, sowie Unterhaltungsmaßnahmen bleiben von der Regelung unberührt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz empfiehlt dem Rat, die Verlängerung der Sperre gemäß dem vorgelegten Entwurf zu beschließen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat
- 21.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 9Benennung der Preisträger für den Heimat-Preis 2022 in SprockhövelZur Vorlage · 2022/553 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 24. November 2022 wurde die Benennung der Preisträger für den Heimat-Preis 2022 in Sprockhövel behandelt. Die Entscheidung basiert auf einer einstimmigen Empfehlung der Jury, die sich aus Vertretenden der Verwaltung sowie dem Ältestenrat zusammensetzt.
Der Heimat-Preis ist Teil des Landesprogramms „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet“. Ziel der Auslobung ist die Würdigung von ehrenamtlichem Engagement, das zur Stärkung der Gemeinschaft, des Brauchtums sowie der lokalen Identität beiträgt. Für die Umsetzung in der Kommune stellt das Land Nordrhein-Westfalen ein Budget von 5.000 Euro zur Verfügung.
Nach Sichtung von insgesamt sieben eingegangenen Bewerbungen wurde eine Staffelung des Preisgeldes festgelegt. Den ersten Platz mit einem Preisgeld von 3.500 Euro erhält der Bergbauaktiv Ruhr e. V. Den zweiten Platz mit 1.000 Euro belegt der Gospelsisters Haßlinghausen e. V. Der dritte Platz mit 500 Euro geht an den Förderverein Freibad e. V. Voraussetzung für eine Auszeichnung ist die Erfüllung der festgelegten Preiskriterien sowie ein freiwilliges, unentgeltliches Engagement.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.11.2022 · Rat
- 21.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 10Konzept Verlegung StolpersteineZur Vorlage · 2022/550 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/550 des Fachbereichs Inneres befasst sich mit einem Konzept zur Verlegung weiterer Stolpersteine in Sprockhövel. Der Ausschuss soll dem Konzept zustimmen, welches die Fortführung der im Rat am 19. Mai 2022 beschlossenen Aktion vorsieht. Ziel der Initiative ist es, an Opfer des Nationalsozialismus zu erinnern, indem Messingtafeln mit Namen und Schicksalen an den historischen Wohnorten der Betroffenen im öffentlichen Raum angebracht werden.
Das Konzept sieht vor, dass die Verlegung von Steinen primär durch bürgerschaftliches Engagement in Form von Patenschaften initiiert, organisiert und finanziert wird. Dabei soll der Fokus auf der Qualität der Erinnerungsarbeit liegen. Das Stadtarchiv übernimmt die Recherche von Hintergrundinformationen und die Erstellung von Biografien, um die historische Bedeutung der Opfer zu dokumentieren. Zudem sollen Kooperationen mit Schulen, Vereinen und Verbänden angestrebt werden, um die Stadtgesellschaft einzubinden.
Die Verwaltung plant, den Rahmen der Verlegungen langfristig auf Verfolgte ohne direkte Todesfolge auszuweiten und verschiedene Opferkategorien zu thematisieren. Vorschläge aus der Bürgerschaft werden durch das Stadtarchiv auf ihre historische Faktenlage geprüft, bevor eine endgültige Entscheidung durch ein Gremium aus Verwaltung und Politik erfolgt. Das Stadtarchiv prüft derzeit zudem weitere Fälle aus den Ortsteilen Sprockhövel und Haßlinghausen für mögliche zukünftige Verlegungen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 07.11.2022 · Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
- 11Bekanntgabe der eingegangenen und beschiedenen Bauanträge und BauvoranfragenZur Vorlage · 2022/582 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz am 21. November 2022 wurde die Bekanntgabe der eingegangenen und beschiedenen Bauanträge sowie Bauvoranfragen behandelt. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/582 dient der Information des Gremiums über den aktuellen Stand der Bauakten seit der letzten Sitzung.
Die Aufstellung umfasst die seit der letzten Sitzung angelegten Bauakten, die erteilten Baugenehmigungen sowie die eingegangenen und beschiedenen Bauvoranfragen. In der Dokumentation wird zudem darauf hingewiesen, dass gewerbliche Vorhaben innerhalb der Aufstellung durch ein „G“ am Ende der jeweiligen Zeile gekennzeichnet sind.
Ein weiterer Bestandteil der Vorlage ist die Information über die Auswirkungen der Vorhaben auf den Klimaschutz. Hierbei wird differenziert, dass die aufgeführten Projekte teilweise als klimaneutral und teilweise als klimaneutativ eingestuft werden. Der Ausschuss nimmt die vorliegenden Informationen zur Kenntnis. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese Bekanntgabe ersichtlich.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 12Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2022/537 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/537 dient als Tagesordnungspunkt für die 12. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz, die am 19. November 2022 stattfindet. Der Gegenstand der Vorlage umfasst die Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung.
Es ist kein spezifischer Beschlussvorschlag enthalten. Die Vorlage weist zudem darauf hin, dass keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Tagesordnungspunkt zu erwarten sind. Ein Sachstandsbericht durch den zuständigen Fachbereich ist für diesen Punkt nicht vorgesehen. Die Sitzung ist als nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses angelegt, wobei der betreffende Tagesordnungspunkt im öffentlichen Teil behandelt wird.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 13Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2022/538 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/538 dient der Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz. Die Vorlage wurde von der Bürgermeisterin erstellt und war für die 13. Sitzung des Ausschusses vorgesehen, die am 21. November 2022 stattfand.
In der vorliegenden Dokumentation ist kein konkreter Beschlussvorschlag enthalten. Es werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die Behandlung der Anfragen ausgewiesen. Die Vorlage enthält zudem keine inhaltlichen Details zu den spezifischen Fragestellungen, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird. Es ist lediglich festgehalten, dass keine Kosten für Personalsachkosten oder freiwillige Leistungen zu erwarten sind.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 21.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz