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Beschlussvorlage

16. Flächenplannutzungsänderung im Bereich Flurstraße Bebauungsplan Nr. 90 "Flurstraße" hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB

2022/572 21.11.2022

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/572 befasst sich mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 90 „Flurstraße“ in Sprockhövel. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für eine etwa drei Hektar große Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemarkung Haßlinghausen. Die Fläche, die derzeit landwirtschaftlich genutzt wird, soll als Sondergebiet für Photovoltaik-Freiflächenanlagen festgesetzt werden. Damit einher geht die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes, um die bisherige Zweckbestimmung als Landwirtschafts- oder Grünfläche anzupassen.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB wurden Anregungen und Bedenken eingereicht. Diese betrafen unter anderem die mögliche Beeinträchtigung des Ortsbildes, der Wohnqualität durch Blendung oder Lärm sowie ökologische Aspekte wie die Versiegelung von Flächen. Die Verwaltung prüft im weiteren Verfahren die Auswirkungen auf die Umgebung, wobei Maßnahmen wie Sichtschutzbepflanzungen oder technische Anpassungen der Module zur Reduzierung von Reflexionen in Betracht gezogen werden. Auch die Umsetzung ökologischer Aufwertungen, etwa durch Blumenwiesen oder Beweidung, wird geprüft.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat das Ergebnis der Beteiligung zur Kenntnis genommen. Es wurde beschlossen, das weitere Verfahren unter Abwägung der unterschiedlichen Belange, wie sie in der Stellungnahme der Verwaltung dargelegt sind, fortzuführen.

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