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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 65 "Mittelstraße - Mitte" hier: Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 BauGB sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 BauGB

2022/574 21.11.2022

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/574 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 65 „Mittelstraße – Mitte“ im Siedlungsschwerpunkt Haßlinghausen. Gegenstand der Vorlage ist das Ergebnis der Beteiligung von Behörden, Trägern öffentlicher Belange sowie der Abstimmung mit den Nachbargemeinden.

Der Geltungsbereich erstreckt sich zwischen der Lemper Straße und der Post- bzw. Dorfstraße. Ziel der Planung ist die Sicherung der Einzelhandelsstrukturen und die Erhaltung der Wohnnutzung im zentralen Versorgungsbereich. Durch die Festsetzung eines eingeschränkten Mischgebietes sollen gewerbliche Flächen im Erdgeschoss für den Einzelhandel und Dienstleistungen gesichert werden, während eine Wohnnutzung im Erdgeschoss in einem definierten Bereich ausgeschlossen werden soll. Um die Struktur des Gebiets zu schützen, sind bestimmte Nutzungen wie Vergnügungsstätten, Sportwettbüros oder Sexshops nicht zulässig. Zudem ist eine Nachverdichtung im rückwärtigen Bereich der Grundstücke vorgesehen.

Im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 BauGB haben 13 Behörden und Träger öffentliche Belange keine Anregungen vorgebracht, während fünf Stellen Anregungen, Bedenken oder Hinweise eingereicht haben. Die Verwaltung hat hierzu Stellungnahmen erarbeitet. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll die eingegangenen Anmerkungen zur Kenntnis nehmen und beschließen, wie in der Stellungnahme der Verwaltung zu verfahren. Der nächste Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 193 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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