Bebauungsplan Nr. 16 "Kirchstraße" hier: Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufhebung des o. g. Bebauungsplanes
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/573 befasst sich mit dem Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Kirchstraße“. Der Bebauungsplan, der ursprünglich im Jahr 1961 rechtskräftig wurde, basiert auf veralteten Regelungen der Baupolizeiverordnung. Die Verwaltung führt an, dass die aktuellen Festsetzungen, etwa zur Dachneigung oder zur Grundflächenzahl, moderne Anforderungen an die Energieeffizienz und eine flächensparende Siedlungsentwicklung behindern. Da das Gebiet weitgehend vollständig bebaut ist, sieht die Verwaltung kein Planerfordernis für einen neuen Bebauungsplan und strebt stattdessen die Aufhebung an. Nach der Aufhebung würde die Beurteilung von Bauvorhaben nach § 34 BauGB erfolgen, wobei sich neue Projekte an der bestehenden Umgebung orientieren müssten.
Im Rahmen der Bürgerbeteiligung wurden verschiedene Anliegen vorgebracht. Es gab Vorschläge, den Plan zu ändern statt ihn aufzuheben, sowie Bedenken hinsichtlich einer möglichen zu hohen Bebauungsdichte und der Gefahr einer zunehmenden Bodenversiegelung. Zudem wurden Sorgen um den Erhalt der Baukultur und des dörflichen Erscheinungsbildes geäußert. Die Verwaltung entgegnete, dass der aktuelle Bebauungsplan keine gestalterischen Festsetzungen enthält und eine Aufhebung keine neuen Regularien entfallen lasse. Bezüglich der Sorge um den Spielplatz stellte die Verwaltung fest, dass derzeit kein Antrag auf Bebauung vorliegt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat beschlossen, das Ergebnis der Beteiligung zur Kenntnis zu nehmen und unter Abwägung der Stellungnahmen der Verwaltung weiter zu verfahren.
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