Wiederherstellung der Markierung - Fahrradspur Hauptstraße hier: Antrag der CDU-Fraktion
✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat einen Antrag zur Wiederherstellung der Markierung eines Fahrradstreifens in der Hauptstraße gestellt. Die vorliegende Beschlussvorlage der Bürgermeisterin befasst sich mit der rechtlichen und verkehrstechnischen Situation der Radfahrstreifen in Niedersprockhövel.
In den 1990er Jahren wurde im Rahmen der Ortskernumgestaltung in Niedersprockhövel ein Radfahrstreifen auf den Gehwegen der Haupt- und Mühlenstraße durch eine abgesetzte Pflasterung und Piktogramme markiert. Im Zuge einer Anpassung an die geltende Straßenverkehrsordnung wurde die Beschilderung in den Stadtteilen Haßlinghausen und Niedersprockhövel bereits geändert. Da die aktuellen Anforderungen an die Breite von Radfahr- oder Schutzstreifen an den vorhandenen Gehwegen nicht erfüllt werden können, wurde die Nutzung des Gehwegs durch Radfahrer über das Verkehrszeichen 239 mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ geregelt.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass eine Bodenmarkierung bei dieser Beschilderung rechtlich nicht zulässig ist. Radfahrer dürfen auf dem Gehweg nur Schrittgeschwindigkeit fahren und müssen Fußgängern Vorrang gewähren. Sollten Beeinträchtigungen zwischen den Verkehrsteilnehmern auftreten, müsste das Zusatzzeichen entfernt und der Radverkehr auf die Fahrbahn verlegt werden. Nach Angaben der Polizei gab es in den letzten fünf Jahren einen Unfall zwischen einem Fußgänger und einem Radfahrer, zudem liegen mündliche Meldungen über Gefährdungen von Fußgängern vor. Ein Umbau der Hauptstraße ist nach Fertigstellung der Umgehungsstraße L70n geplant, um eine sichere Verkehrsführung für den Radverkehr zu gewährleisten.
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