Stellenplan 2023 hier: Einbringung des Entwurfes
✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2022/337 wird der Entwurf des Stellenplans für das Jahr 2023 vorgelegt. Die Anzahl der vollzeitverrechneten Planstellen erhöht sich dabei von 200,75 auf 202,60. In der Folge steigt der Ansatz für die laufenden Personalaufwendungen von 14.703.330 EUR auf 15.388.020 EUR, was einer Zunahme von 634.690 EUR entspricht. Für die Kalkulation wurde eine Tarifsteigerung von 3 % zugrunde gelegt. Der Planansatz der laufenden Personalkosten umfasst neben den Planstellen 13.648.700 EUR auch Mittel für befristete Beschäftigungsverhältnisse, Altersteilzeit, Ausbildungsverhältnisse, Bereitschaftsdienste sowie einen Sicherheitsbetrag. Zudem sind Aufwendungen für die Versorgungskasse und Beihilfen enthalten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Entwurf zur Kenntnis nimmt und diesen dem Haupt- und Finanzausschuss zur Beratung überweist.
Die Vorlage enthält zudem eine Prognose der Rückstellungszuführungen für den Zeitraum von 2023 bis 2026, welche personelle Veränderungen wie Neueinstellungen oder Ruhestand berücksichtigt. Die Werte für Pensionsrückstellungen werden zwischen 316.240 EUR und 341.900 EUR sowie für Beihilferückstellungen zwischen 79.900 EUR und 88.550 EUR prognostiziert. Für Rückstellungen aus Altersteilzeit werden Beträge zwischen 12.800 EUR und 156.300 EUR veranschlagt. Aufgrund der Planung eines Abbaus von Überstunden wird für die Jahre ab 2023 kein Planansatz für Rückstellungen aus Überstunden oder nicht genommenem Urlaub als erforderlich eingestuft. Der Stellenplanentwurf basiert auf dem Planungsstand Juli. Die endgültige Entwicklung der Rückstellungen bleibt von der tatsächlichen Personalentwicklung im Beamtenbereich sowie einem Folgegutachten abhängig. Federführend ist der Geschäftsbereich I.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022kein Ergebnis hinterlegt
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