Bebauungsplan Nr. 88 "Eickerstraße" hier: Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2022/338 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 88 „Eickerstraße“ in Niedersprockhövel. Ziel des Verfahrens ist die Schaffung von Baurecht für eine Wohnbebauung, um dem Bedarf an innenstadtnahem und barrierefreiem Wohnraum nachzukommen. Die Planung sieht die Errichtung von 22 barrierefreien Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, 5 Doppelhäusern und 9 Reihenhäusern vor. Im Zuge des Verfahrens soll zudem die Fläche südlich der Eickerstraße, die derzeit als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof im Flächennutzungsplan geführt wird, in eine Parkanlage umgewandelt werden, da für eine Erweiterung des städtischen Friedhofs kein Bedarf besteht.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden Anregungen und Bedenkenn hinsichtlich der Verkehrsbelastung sowie der Gestaltung der Grünflächen vorgebracht. Die Verwaltung hat den Planentwurf und die Begründung daraufhin überarbeitet. Die Änderungen umfassen unter anderem textliche Festsetzungen zum Schallschutz, zu den Baugrenzen bei Balkonen, zur Dachbegrünung von Garagen sowie Hinweise zur Gartenbewässerung mittels Zisternen. Aufgrund dieser Anpassungen wurde eine erneute öffentliche Auslegung durchgeführt.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz empfiehlt dem Rat, das Ergebnis der erneuten Auslegung zur Kenntnis zu nehmen und den Bebauungsplan Nr. 88 „Eickerstraße“ einschließlich der Begründung zu beschließen. Die Verwaltung hat im Rahmen des Verfahrens zudem ein Lärmgutachten erstellt und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange in die Planung eingearbeitet.
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