Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 116. Flächennutzungsplanänderung im Bereich "Flurstraße" hier: Vorstellung der PlanungZur Vorlage · 2022/347 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/347 befasst sich mit der Vorstellung der Planung zur Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Flurstraße. Ziel des Vorhabens ist die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf einer etwa drei Hektar großen Fläche. Da die Fläche im aktuellen Flächennutzungsplan von 1998 als landwirtschaftliche Fläche bzw. als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Freizeiteinrichtung Sportplatz“ ausgewiesen ist, ist eine Änderung der Bauleitplanung erforderlich, um die rechtliche Grundlage für die Anlage zu schaffen.
Die geplante 16. Änderung des Flächennutzungsplans sieht vor, die bisherige Festsetzung aufzuheben und durch eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Freiflächen Photovoltaikanlagen“ zu ersetzen. Parallel dazu soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Die Fläche befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Autobahn sowie zum Umspannwerk Haßlinghausen.
Hinsichtlich der landesplanerischen Anpassung wurde eine Abstimmung mit der Regionalplanungsbehörde durchgeführt. Diese gab an, dass eine Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung in Aussicht gestellt werden kann, sofern nachgewiesen wird, dass die Planung keine Beeinträchtigung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes verursacht. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat die Planung zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Auswirkungen auf den Klimaschutz sollen im Rahmen der weiteren Bauleitverfahren ermittelt werden.
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- 22.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 2Bebauungsplan Nr. 90 "Flurstraße" hier: Vorstellung der PlanungZur Vorlage · 2022/348 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Beschlussvorlage 2022/348 wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 90 „Flurstraße“ sowie eine gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplans vorgestellt. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer etwa drei Hektar großen Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemarkung Haßlinghausen. Die betreffende Fläche, die derzeit landwirtschaftlich genutzt wird, liegt zwischen der Bundesautobahn A43, der Mittelstraße und der Flurstraße.
Die geplante Änderung des Flächennutzungsplans sieht vor, die bisherige Festsetzung als Landwirtschafts- bzw. Grünfläche aufzuheben und durch eine Sonderbaufläche für Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu ersetzen. Der Bebauungsplan soll das Gebiet als Sondergebiet für Photovoltaik-Freiflächenanlagen festsetzen. Bauliche Nebenanlagen wie Trafostationen sollen auf eine maximale Höhe von vier Metern begrenzt werden, während die Photovoltaik-Module eine Höhe von drei Metern nicht überschreiten dürfen.
Zur Sicherung von Naturschutzbelangen sowie zur Gewährleistung einer geplanten Radwegeverbindung soll ein 15 Meter breiter Streifen am westlichen Rand des Gebiets freigehalten werden. Zudem sind entlang der Flurstraße Stellplätze für Kraftfahrzeuge vorgesehen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat bereits in einer vorangegangenen Sitzung die Einleitung der Bauleitplanverfahren befürwortet. Im vorliegenden Beschlussvorschlag wird die Verwaltung beauftragt, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen.
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- 22.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 317. Flächennutzungsplanänderung im Bereich "Beisenbruchstraße" hier: Vorstellung der PlanungZur Vorlage · 2022/357 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/357 befasst sich mit der geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 73 „Im Beisenbruch“ im Bereich der Beisenbruchstraße. Gegenstand des Antrags ist die Neugestaltung der Grundstücke Beisenbruchstraße 4 und 10. Auf dem Grundstück Nummer 10 soll ein bestehender Lebensmitteldiscounter abgerissen und durch eine neue Filiale mit einer Verkaufsfläche von etwa 1.420 Quadratmetern ersetzt werden. Zudem ist die Verlagerung eines im Ortskern ansässigen Vollsortimenters mit einer Fläche von circa 1.440 Quadratmetern vorgesehen. Das derzeit als Flüchtlingsunterkunft genutzte Bürogebäude sowie der aktuelle Lebensmittelmarkt sollen nach Ablauf des bestehenden Pachtvertrages mit der Stadt Sprockhövel entfernt werden.
Da der großflächige Einzelhandel im aktuellen Bebauungsplan nur als eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt ist, ist eine Umwandlung in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Lebensmittelmarkt erforderlich. Die Anpassung an die Ziele der Raumordnung ist Gegenstand der laufenden Planung. Der Regionalverband Ruhr hat darauf hingewiesen, dass die Umsetzung erst nach Inkrafttreten des neuen Regionalplans Ruhr sowie einer Anpassung des Einzelhandelskonzepts möglich ist, da das Gebiet derzeit noch als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen ausgewiesen ist. Ein Verträglichkeitsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Versorgung der umliegenden Städte nicht beeinträchtigt wird. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat die Planung zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beauftragt.
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- 22.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 41. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 "Im Beisenbruch" hier: Vorstellung der PlanungZur Vorlage · 2022/356 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung hat im Rahmen der Vorlage 2022/356 die Planung zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 73 „Im Beisenbruch“ vorgestellt. Gegenstand des Vorhabens ist die Anpassung der Grundstücke Beisenbruchstraße 4 und 10, um die Errichtung zweier neuer Lebensmittelmärkte zu ermöglichen. Geplant ist der Abriss eines bestehenden Lebensmitteldiscounters sowie eines Bürogebäudes. An deren Stelle sollen ein neuer Discounter mit einer Verkaufsfläche von etwa 1.420 Quadratmetern sowie ein verlagertes Vollsortimenter mit rund 1.440 Quadratmetern entstehen.
Da der aktuelle Bebauungsplan ein eingeschränktes Gewerbegebiet ausweist, ist eine Änderung in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Lebensmittelmarkt“ vorgesehen. Parallel dazu soll der Flächennutzungsplan angepasst werden. Die bauliche Umsetzung sieht eingeschossige Gebäude mit Flachdach vor, die durch Photovoltaikanlagen, Dachbegrünung und energieeffiziente Technik ergänzt werden sollen. Zur Förderung der Elektromobilität sind E-Tanksäulen sowie Vorbereitungen für weitere Ladeinfrastruktur geplant. Zudem sollen 175 Parkplätze sowie verbesserte Fußgänger- und Radwegverbindungen zur Glückauf-Trasse und angrenzenden Wohngebieten geschaffen werden.
Ein Verträglichkeitsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass keine wesentliche Beeinträchtigung der zentralen Versorgungsbereiche der umliegenden Städte zu erwarten ist, während der Standort Niedersprockhövel langfristig von dem Vorhaben profitieren könne. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat die Planung zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß Baugesetzbuch durchzuführen.
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- 22.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 5Bebauungsplan Nr. 16 "Kirchstraße" hier: Aufhebung des BebauungsplanesZur Vorlage · 2022/344 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/344 sieht die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Kirchstraße“ vor. Der Bebauungsplan, der im Jahr 1961 rechtskräftig wurde, basiert auf den Festsetzungen der Baupolizeiverordnung. Laut der Verwaltung sind die darin enthaltenen Vorgaben, etwa zur Dachneigung, zu Dachaufbauten sowie zur Berechnung der Grundflächenzahl und der Vollgeschossigkeit, nicht mehr zeitgemäß.
Die Verwaltung führt aus, dass die aktuellen Festsetzungen eine moderne, flächensparende Siedlungsentwicklung sowie Anforderungen an energieeffizientes Bauen eher hemmen als unterstützen. Zudem bestehen durch den bestehenden Nutzungskatalog und fehlende Flächen kaum Möglichkeiten für die Erweiterung kirchlicher oder kultureller Gebäude sowie für eine Nutzungsmischung. Ein Anlass für die Überprüfung war eine Bauvoranfrage für ein Gemeindezentrum, die inzwischen zurückgezogen wurde. Da die Bebauung im Geltungsbereich weitgehend abgeschlossen ist und kein weiteres Planerfordernis besteht, wird die Aufhebung angestrebt. Nach der Aufhebung würde die Beurteilung künftiger Vorhaben gemäß § 34 Baugesetzbuch erfolgen, wobei sich die bauliche Nutzung an die Umgebung einfügen müsste.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll die Verwaltung beauftragen, das Verfahren zur Aufhebung einzuleiten. Als erster Schritt ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgesehen. Die Auswirkungen auf den Klimaschutz sollen im Rahmen des Aufhebungsverfahrens ermittelt werden. Es entstehen durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
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- 22.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 61. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2022/350 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“ wurde das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis genommen. Der Planungsbereich umfasst etwa 5,5 Hektar in der Gemarkung Niedersprockhövel und umfasst die Hauptgeschäftsbereiche der Hauptstraße zwischen der Mühlenstraße und der Eickerstraße sowie Teile der Gartenstraße und Friedrichstraße.
Ziel der Änderung ist es, die Einzelhandels- und Dienstleistungsstruktur zu stärken und der zunehmenden Umnutzung von Gewerbeflächen in Wohnraum entgegenzuwirken. Geplant ist, die Nutzung der Erdgeschosszonen entlang der Hauptstraße auf einer Tiefe von 10 Metern für den Einzelhandel und Dienstleistungen zu sichern, während eine Wohnnutzung in diesem Bereich ausgeschlossen werden soll. Im rückwärtigen Bereich der Grundstücke bleibt die Wohnnutzung weiterhin zulässig. Zudem soll eine maximale Firsthöhe für die Baufenster festgelegt werden, um eine harmonische Höhenentwicklung zu gewährleisten.
Im Zuge der öffentlichen Anhörung wurden verschiedene Anliegen zur Verkehrssituation, zur Barrierefreiheit sowie zur Parkraumsituation vorgebracht. Die Verwaltung teilte mit, dass nach der Fertigstellung der Umgehungsstraße L 70n eine Zukunftsstrategie für die Hauptstraße entwickelt werden soll. Diese soll die verkehrliche Umgestaltung, die Barrierefreiheit und die Aufenthaltsqualität berücksichtigen. Die eingegangenen Anregungen sollen in den weiteren Erarbeitungsprozess dieser Strategie einfließen, wobei im Rahmen der Bauleitplanung keine direkten Regelungen zu den Verkehrsthemen möglich sind. Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung, den Planentwurf entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung weiter zu erarbeiten.
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- 22.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 7Bebauungsplan Nr. 88 "Eickerstraße" hier: Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGBZur Vorlage · 2022/338 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2022/338 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 88 „Eickerstraße“ in Niedersprockhövel. Ziel des Verfahrens ist die Schaffung von Baurecht für eine Wohnbebauung, um dem Bedarf an innenstadtnahem und barrierefreiem Wohnraum nachzukommen. Die Planung sieht die Errichtung von 22 barrierefreien Wohnungen in Mehrfamilienhäusern, 5 Doppelhäusern und 9 Reihenhäusern vor. Im Zuge des Verfahrens soll zudem die Fläche südlich der Eickerstraße, die derzeit als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof im Flächennutzungsplan geführt wird, in eine Parkanlage umgewandelt werden, da für eine Erweiterung des städtischen Friedhofs kein Bedarf besteht.
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden Anregungen und Bedenkenn hinsichtlich der Verkehrsbelastung sowie der Gestaltung der Grünflächen vorgebracht. Die Verwaltung hat den Planentwurf und die Begründung daraufhin überarbeitet. Die Änderungen umfassen unter anderem textliche Festsetzungen zum Schallschutz, zu den Baugrenzen bei Balkonen, zur Dachbegrünung von Garagen sowie Hinweise zur Gartenbewässerung mittels Zisternen. Aufgrund dieser Anpassungen wurde eine erneute öffentliche Auslegung durchgeführt.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz empfiehlt dem Rat, das Ergebnis der erneuten Auslegung zur Kenntnis zu nehmen und den Bebauungsplan Nr. 88 „Eickerstraße“ einschließlich der Begründung zu beschließen. Die Verwaltung hat im Rahmen des Verfahrens zudem ein Lärmgutachten erstellt und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange in die Planung eingearbeitet.
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- 22.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 8Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen hier: Vorstellung der ausgewählten Stadtgrün- und MöblierungselementeZur Vorlage · 2022/364 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen des Landesförderprogramms „Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in Nordrhein-Westfalen“ stehen der Stadt Sprockhövel Mittel für die Ortsteilzentren Haßlinghausen und Niedersprockhövel zur Verfügung. Für Haßlinghausen wurden Zuwendungsbescheide in Höhe von 148.500 Euro bewilligt, wobei der kommunale Eigenanteil 16.500 Euro beträgt. Die Mittel sollen für die vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale sowie für die Anschaffung mobiler Stadtgrün- und Möblierungselemente verwendet werden. Für Niedersprockhövel stehen 90.000 Euro an Fördermitteln bei einem Eigenanteil von 10.000 Euro zur Verfügung, die vollständig für Stadtgrün- und Möblierungselemente eingesetzt werden sollen.
Die Verwaltung schlägt für Haßlinghausen die Anschaffung spezifischer Elemente wie „Mobile Surf Isle 3D“, „Big Green Bänke“ und „Rough & Ready Basic Hug a Tub’s“ vor, die unter anderem auf dem Nikolaus-Groß-Platz platziert werden können. In Niedersprockhövel umfasst der Vorschlag eine Auswahl an Pflanzkübeln, Sitzmöbeln sowie Bücherschränken für Standorte wie den Platz vor dem Bürgerhaus oder die Hauptstraße. Die Kosten pro Element liegen zwischen 3.500 Euro und 18.000 Euro. Die verwendeten Materialien aus CorTen-Stahl und Holz entsprechen der bisherigen Gestaltung des öffentlichen Raums.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat die vorgestellte Auswahl zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, den Arbeitskreis „Materialauswahl“ erneut einzuberufen, um die abschließende Auswahl der Elemente zu treffen.
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- 22.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 9Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses mit drei Garagenstellplätzen an der Löhener StraßeZur Vorlage · 2022/346 · Beschlussvorlage
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Die Stadtverwaltung hat im Rahmen einer Bauvoranfrage die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses an der Löhener Straße in Obersprockhövel vorgelegt. Das geplante Bauvorhaben umfasst ein eingeschossiges Gebäude mit einem Pultdach und drei Garagenstellplätzen. Die maximale Gebäudehöhe ist auf etwa sechs Meter festgesetzt.
Das betreffende Grundstück befindet sich im Außenbereich der Stadt Sprockhövel und ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Die rechtliche Beurteilung des Vorhabens erfolgt nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches, wobei die Bedeutung für die kommunale Daseinsvorsorge und den Katastrophenschutz angeführt wird. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange wird nicht festgestellt, da das Vorhaben keine Vorbildwirkung für eine weitere Bebauung im Außenbereich entfalten soll.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die Umweltbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises, die Bezirksregierung Arnsberg sowie der Kampfmittelbeseitigungsdienst beteiligt. Vonseiten dieser Stellen wurden keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Erteilung eines positiven Bauvorbescheides geäußert, wobei etwaige Auflagen in den Bescheid übernommen werden. Die Verwaltung beabsichtigt, den Bauvorbescheid zu erteilen. Da im weiteren Baugenehmigungsverfahren ein landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt werden muss, wird das Vorhaben als klimaneutral eingestuft. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat dem Planungsvorhaben zugestimmt.
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- 22.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 10Skateranlage Haßlinghausen Poststraße hier: SachstandZur Vorlage · 2022/369 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz wurde der Sachstand zur geplanten Skateranlage in Haßlinghausen, Poststraße, erörtert. Nachdem die Planungen für einen Skatepark im Bereich der Glückauf-Trasse vorläufig ausgesetzt worden waren, wurden alternative Standorte untersucht. Eine Prüfung von Flächen an der Radtrasse neben dem Dampf-Bahn-Club sowie eines städtischen Grundstücks an der Flurstraße ergab, dass diese Standorte aufgrund der Nähe zur Wohnbebauung oder der Autobahnnähe sowie der fehlenden Förderfähigkeit durch das integrierte Handlungskonzept als ungeeignet eingestuft wurden.
Als Alternative wurde die Errichtung einer Asphalt-Pumptrack-Anlage am ursprünglichen Standort am Radweg geprüft. Eine solche Anlage, die als geschlossener Rundkurs mit Wellen und Kurven konzipiert ist, bietet laut Verwaltung Nutzungsmöglichkeiten für Skateboardfahrer, Scooter, Radfahrer sowie Kinder. Durch die Asphaltierung werden zudem geringere Geräuschemissionen als bei einer herkömmlichen Skateranlage erwartet. Die Nutzer der Anlage haben diesen Vorschlag befürwortet.
Hinsichtlich der Finanzierung wurde mit der Bezirksregierung sowie dem zuständigen Ministerium geklärt, dass eine Änderung der Zweckbestimmung der vorhandenen Fördermittel für eine Pumptrack-Anlage grundsätzlich möglich ist. Voraussetzung hierfür sind bewilligungsreife Unterlagen, darunter Lagepläne, eine Kostenschätzung und ein Bauzeitenplan. Die Verwaltung hat die Planungsleistung bereits ausgeschrieben und wird den weiteren Fortschritt des Verfahrens im Ausschuss vorstellen. Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung, das Verfahren zur Errichtung der Pumptrack-Anlage fortzuführen.
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- 22.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 11Zentraler Omnibusbahnhof Niedersprockhövel hier: SachstandZur Vorlage · 2022/354 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/354 zum Sachstand des zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) in Niedersprockhövel Kirche informiert über den aktuellen Stand der Planungen für den barrierefreien Ausbau und die Neugestaltung des Standorts. Im Rahmen der Planung durch ein Ingenieurbüro wurden zwei Varianten erarbeitet: die Beibehaltung des derzeitigen Standorts sowie ein potenzieller Alternativstandort an der Ecke Bochumer Straße/Mühlenstraße.
Im Zeitraum von Mai und Juni 2022 wurden verschiedene Beteiligungsformate durchgeführt, um die Öffentlichkeit und relevante Akteure einzubinden. Dazu gehörten Gespräche mit Vertretern der Verwaltung, Grundstückseigentümern, Gewerbetreibenden sowie dem Stadtmarketing- und Verkehrsverein. Zudem fand eine öffentliche Bürgerwerkstatt statt, an der etwa 100 Personen teilnahmen. Ergänzend dazu konnten Interessierte die Planungsunterlagen im Rathaus sowie online einsehen und Stellungnahmen über ein Beteiligungsportal des Landes NRW oder auf anderem Wege einreichen. Insgesamt gingen über 50 Rückmeldungen ein.
Die Auswertung der eingegangenen Anregungen und Bedenken durch die Verwaltung ist derzeit im Gange. Eine endgültige Entscheidung über den Standort soll bis Ende des Jahres auf Grundlage der vorliegenden Informationen, Kostenschätzungen sowie weiterer Gutachten, wie etwa einer Machbarkeitsprüfung für eine Busschleuse oder eines Einzelhandelsgutachtens, erfolgen. Nach der Standortfestlegung ist der Abschluss der Entwurfsplanung sowie die Anmeldung des Fördervorhabens beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) bis zum 30. April 2023 vorgesehen.
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- 22.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 12Bekanntgabe von eingegangenen und beschiedenen Bauanträgen und BauvoranfragenZur Vorlage · 2022/355 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz am 22. August 2022 wurde die Bekanntgabe von Bauanträgen und Bauvoranfragen behandelt. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/355 dient der Information über den aktuellen Stand der baulichen Entwicklungen in der Stadt.
Die Vorlage umfasst eine Aufstellung der Vorgänge, die seit der letzten Sitzung des Ausschusses bearbeitet wurden. Dies beinhaltet die Eröffnung neuer Bauakten, die Erteilung von Baugenehmigungen sowie die Bearbeitung von eingegangenen und beschiedenen Bauvoranfragen. In der Dokumentation wird zudem darauf hingewiesen, dass gewerbliche Vorhaben innerhalb der Aufstellung mit einem „G“ gekennzeichnet sind.
Ein weiterer Bestandteil der Information ist die Einordnung der Vorhaben im Hinblick auf den Klimaschutz. Die Vorlage führt aus, dass die aufgeführten Projekte teilweise als klimaneutral und teilweise als klimane negativ einzustufen sind. Der Ausschuss wurde dazu angehalten, die vorliegenden Informationen zur Kenntnis zu nehmen. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese Bekanntgabe ersichtlich.
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- 22.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 13Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2022/328 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/328 enthält Mitteilungen der Verwaltung zum Sachstand verschiedener städtebaulicher Maßnahmen in Sprockhövel.
Im Bereich der Umgestaltung der Trittsteinplätze vor den Gebäuden Mittelstraße 16 und 20 berichtet die Verwaltung über den Status des Antrags auf Städtebauförderung durch das Landesprogramm „Lebendige Zentren“. Der Antrag wurde bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht, wobei eine notwendige Kämmereierklärung zur Deckung des Eigenanteils nachgereicht wurde. Die Bezirksregierung hat den Antrag nach Prüfung an das zuständige Ministerium weitergeleitet. Da die Veröffentlichung des Städtebauförderprogramms 2022 noch aussteht, bereitet die Verwaltung derzeit lediglich die Ausschreibung weiterer Planungsleistungen vor, um eine Förderschädlichkeit zu vermeiden. Ein frühzeitiger Maßnahmenbeginn wird nach telefonischer Auskunft der Bezirksregierung erwartet. Es wird davon ausgegangen, dass die Platzgestaltung erst nach der Fertigstellung des Gebäudes Mittelstraße 20 erfolgen wird.
Hinsichtlich des Beleuchtungskonzepts für den Rathausplatz ist die Ausführungsplanung weitgehend abgeschlossen. Die Verwaltung erarbeitet aktuell eine lichttechnische Berechnung sowie ein Beleuchtungskonzept für den Platz, die umliegenden Parkplätze und Verkehrsräume. Hierzu wurden Lampenmodelle von drei Herstellern in unterschiedlichen Preiskategorien zur Angebotsabgabe angefragt. Sobald die Angebote vorliegen, wird der Arbeitskreis für Materialauswahl zur Entscheidung über eine Modellreihe einberufen. Die gewählte Beleuchtung soll künftig auch bei der Gestaltung des Nikolaus-Groß-Platzes eingesetzt werden.
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- 22.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 14Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2022/329 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/329 dient als Tagesordnungspunkt für die 14. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz, die am 22. August 2022 im nichtöffentlichen Teil stattfand. Gegenstand der Vorlage sind Anfragen, die im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden.
Die Vorlage enthält keinen konkreten Beschlussvorschlag. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes zu verzeichnen. Die zuständige Bürgermeisterin hat die Vorlage für die Sitzung vorgelegt. Ein weiterer Hinweis im Dokument bezieht sich auf das Berichtswesen, wobei die Notwendigkeit eines Sachstandsberichts durch den zuständigen Fachbereich für diesen spezifischen Punkt nicht explizit für einen bestimmten Zeitraum festgeschrieben wurde.
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Beratungsfolge
- 22.08.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz