Sprockhövel Transparent

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Beschlussvorlage

Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses mit drei Garagenstellplätzen an der Löhener Straße

2022/346 22.08.2022

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Stadtverwaltung hat im Rahmen einer Bauvoranfrage die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses an der Löhener Straße in Obersprockhövel vorgelegt. Das geplante Bauvorhaben umfasst ein eingeschossiges Gebäude mit einem Pultdach und drei Garagenstellplätzen. Die maximale Gebäudehöhe ist auf etwa sechs Meter festgesetzt.

Das betreffende Grundstück befindet sich im Außenbereich der Stadt Sprockhövel und ist im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen. Die rechtliche Beurteilung des Vorhabens erfolgt nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches, wobei die Bedeutung für die kommunale Daseinsvorsorge und den Katastrophenschutz angeführt wird. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange wird nicht festgestellt, da das Vorhaben keine Vorbildwirkung für eine weitere Bebauung im Außenbereich entfalten soll.

Im Rahmen des Verfahrens wurden die Umweltbehörde des Ennepe-Ruhr-Kreises, die Bezirksregierung Arnsberg sowie der Kampfmittelbeseitigungsdienst beteiligt. Vonseiten dieser Stellen wurden keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Erteilung eines positiven Bauvorbescheides geäußert, wobei etwaige Auflagen in den Bescheid übernommen werden. Die Verwaltung beabsichtigt, den Bauvorbescheid zu erteilen. Da im weiteren Baugenehmigungsverfahren ein landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt werden muss, wird das Vorhaben als klimaneutral eingestuft. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat dem Planungsvorhaben zugestimmt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 172 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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