Bebauungsplan Nr. 16 "Kirchstraße" hier: Aufhebung des Bebauungsplanes
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/344 sieht die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 16 „Kirchstraße“ vor. Der Bebauungsplan, der im Jahr 1961 rechtskräftig wurde, basiert auf den Festsetzungen der Baupolizeiverordnung. Laut der Verwaltung sind die darin enthaltenen Vorgaben, etwa zur Dachneigung, zu Dachaufbauten sowie zur Berechnung der Grundflächenzahl und der Vollgeschossigkeit, nicht mehr zeitgemäß.
Die Verwaltung führt aus, dass die aktuellen Festsetzungen eine moderne, flächensparende Siedlungsentwicklung sowie Anforderungen an energieeffizientes Bauen eher hemmen als unterstützen. Zudem bestehen durch den bestehenden Nutzungskatalog und fehlende Flächen kaum Möglichkeiten für die Erweiterung kirchlicher oder kultureller Gebäude sowie für eine Nutzungsmischung. Ein Anlass für die Überprüfung war eine Bauvoranfrage für ein Gemeindezentrum, die inzwischen zurückgezogen wurde. Da die Bebauung im Geltungsbereich weitgehend abgeschlossen ist und kein weiteres Planerfordernis besteht, wird die Aufhebung angestrebt. Nach der Aufhebung würde die Beurteilung künftiger Vorhaben gemäß § 34 Baugesetzbuch erfolgen, wobei sich die bauliche Nutzung an die Umgebung einfügen müsste.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz soll die Verwaltung beauftragen, das Verfahren zur Aufhebung einzuleiten. Als erster Schritt ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden vorgesehen. Die Auswirkungen auf den Klimaschutz sollen im Rahmen des Aufhebungsverfahrens ermittelt werden. Es entstehen durch das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 197 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 22.08.2022kein Ergebnis hinterlegt