16. Flächennutzungsplanänderung im Bereich "Flurstraße" hier: Vorstellung der Planung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/347 befasst sich mit der Vorstellung der Planung zur Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Flurstraße. Ziel des Vorhabens ist die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf einer etwa drei Hektar großen Fläche. Da die Fläche im aktuellen Flächennutzungsplan von 1998 als landwirtschaftliche Fläche bzw. als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Freizeiteinrichtung Sportplatz“ ausgewiesen ist, ist eine Änderung der Bauleitplanung erforderlich, um die rechtliche Grundlage für die Anlage zu schaffen.
Die geplante 16. Änderung des Flächennutzungsplans sieht vor, die bisherige Festsetzung aufzuheben und durch eine Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Freiflächen Photovoltaikanlagen“ zu ersetzen. Parallel dazu soll ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Die Fläche befindet sich in unmittelbarer Nähe zur Autobahn sowie zum Umspannwerk Haßlinghausen.
Hinsichtlich der landesplanerischen Anpassung wurde eine Abstimmung mit der Regionalplanungsbehörde durchgeführt. Diese gab an, dass eine Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung in Aussicht gestellt werden kann, sofern nachgewiesen wird, dass die Planung keine Beeinträchtigung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes verursacht. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat die Planung zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die Auswirkungen auf den Klimaschutz sollen im Rahmen der weiteren Bauleitverfahren ermittelt werden.
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