Sprockhövel Transparent

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Beschlussvorlage

17. Flächennutzungsplanänderung im Bereich "Beisenbruchstraße" hier: Vorstellung der Planung

2022/357 22.08.2022

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/357 befasst sich mit der geplanten Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 73 „Im Beisenbruch“ im Bereich der Beisenbruchstraße. Gegenstand des Antrags ist die Neugestaltung der Grundstücke Beisenbruchstraße 4 und 10. Auf dem Grundstück Nummer 10 soll ein bestehender Lebensmitteldiscounter abgerissen und durch eine neue Filiale mit einer Verkaufsfläche von etwa 1.420 Quadratmetern ersetzt werden. Zudem ist die Verlagerung eines im Ortskern ansässigen Vollsortimenters mit einer Fläche von circa 1.440 Quadratmetern vorgesehen. Das derzeit als Flüchtlingsunterkunft genutzte Bürogebäude sowie der aktuelle Lebensmittelmarkt sollen nach Ablauf des bestehenden Pachtvertrages mit der Stadt Sprockhövel entfernt werden.

Da der großflächige Einzelhandel im aktuellen Bebauungsplan nur als eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt ist, ist eine Umwandlung in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Lebensmittelmarkt erforderlich. Die Anpassung an die Ziele der Raumordnung ist Gegenstand der laufenden Planung. Der Regionalverband Ruhr hat darauf hingewiesen, dass die Umsetzung erst nach Inkrafttreten des neuen Regionalplans Ruhr sowie einer Anpassung des Einzelhandelskonzepts möglich ist, da das Gebiet derzeit noch als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen ausgewiesen ist. Ein Verträglichkeitsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die Versorgung der umliegenden Städte nicht beeinträchtigt wird. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat die Planung zur Kenntnis genommen und die Verwaltung mit der Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung beauftragt.

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