Bebauungsplan Nr. 90 "Flurstraße" hier: Vorstellung der Planung
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2022/348 wird die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 90 „Flurstraße“ sowie eine gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplans vorgestellt. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer etwa drei Hektar großen Freiflächen-Photovoltaikanlage in der Gemarkung Haßlinghausen. Die betreffende Fläche, die derzeit landwirtschaftlich genutzt wird, liegt zwischen der Bundesautobahn A43, der Mittelstraße und der Flurstraße.
Die geplante Änderung des Flächennutzungsplans sieht vor, die bisherige Festsetzung als Landwirtschafts- bzw. Grünfläche aufzuheben und durch eine Sonderbaufläche für Freiflächen-Photovoltaikanlagen zu ersetzen. Der Bebauungsplan soll das Gebiet als Sondergebiet für Photovoltaik-Freiflächenanlagen festsetzen. Bauliche Nebenanlagen wie Trafostationen sollen auf eine maximale Höhe von vier Metern begrenzt werden, während die Photovoltaik-Module eine Höhe von drei Metern nicht überschreiten dürfen.
Zur Sicherung von Naturschutzbelangen sowie zur Gewährleistung einer geplanten Radwegeverbindung soll ein 15 Meter breiter Streifen am westlichen Rand des Gebiets freigehalten werden. Zudem sind entlang der Flurstraße Stellplätze für Kraftfahrzeuge vorgesehen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat bereits in einer vorangegangenen Sitzung die Einleitung der Bauleitplanverfahren befürwortet. Im vorliegenden Beschlussvorschlag wird die Verwaltung beauftragt, eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß den gesetzlichen Vorgaben durchzuführen.
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Beratungsfolge
- 22.08.2022kein Ergebnis hinterlegt