Sprockhövel Transparent

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Beschlussvorlage

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

2022/350 22.08.2022

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“ wurde das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Kenntnis genommen. Der Planungsbereich umfasst etwa 5,5 Hektar in der Gemarkung Niedersprockhövel und umfasst die Hauptgeschäftsbereiche der Hauptstraße zwischen der Mühlenstraße und der Eickerstraße sowie Teile der Gartenstraße und Friedrichstraße.

Ziel der Änderung ist es, die Einzelhandels- und Dienstleistungsstruktur zu stärken und der zunehmenden Umnutzung von Gewerbeflächen in Wohnraum entgegenzuwirken. Geplant ist, die Nutzung der Erdgeschosszonen entlang der Hauptstraße auf einer Tiefe von 10 Metern für den Einzelhandel und Dienstleistungen zu sichern, während eine Wohnnutzung in diesem Bereich ausgeschlossen werden soll. Im rückwärtigen Bereich der Grundstücke bleibt die Wohnnutzung weiterhin zulässig. Zudem soll eine maximale Firsthöhe für die Baufenster festgelegt werden, um eine harmonische Höhenentwicklung zu gewährleisten.

Im Zuge der öffentlichen Anhörung wurden verschiedene Anliegen zur Verkehrssituation, zur Barrierefreiheit sowie zur Parkraumsituation vorgebracht. Die Verwaltung teilte mit, dass nach der Fertigstellung der Umgehungsstraße L 70n eine Zukunftsstrategie für die Hauptstraße entwickelt werden soll. Diese soll die verkehrliche Umgestaltung, die Barrierefreiheit und die Aufenthaltsqualität berücksichtigen. Die eingegangenen Anregungen sollen in den weiteren Erarbeitungsprozess dieser Strategie einfließen, wobei im Rahmen der Bauleitplanung keine direkten Regelungen zu den Verkehrsthemen möglich sind. Der Ausschuss beauftragte die Verwaltung, den Planentwurf entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung weiter zu erarbeiten.

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