Bebauungsplan Nr. 14 "Susewind" hier: Vorstellung der Anbindung der Erschließung an die Wittener Straße
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 14 „Susewind“ liegt eine Beschlussvorlage zur Anbindung der Erschließung an die Wittener Straße (L 58) vor. Nachdem das Verfahren bereits öffentlich ausgelegt wurde, wurde ein neuer Straßenbauentwurf erarbeitet, der auf den Vorgaben von Straßen.NRW basiert. Eine verkehrstechnische Untersuchung ergab, dass die Erschließung als vorfahrtsregelnde Einmündung mit einem Linksabbiegestreifen sowie zwei Querungshilfen verkehrssicher gestaltet werden kann.
Die Planung sieht auf der Nordseite der L 58 die Errichtung eines 2,5 Meter breiten gemeinsamen Geh- und Radwegs vor, um die Erreichbarkeit für den nicht-motorisierten Verkehr zu verbessern und die Kontinuität zum bestehenden Wegenetz zu gewährleisten. Die geplante Erschließungsstraße entlang des Grundstücks eines Lebensmittelmarktes wird mit einem 2,50 Meter breiten Gehweg und einer Fahrbahnbreite von zunächst 7,50 Metern geplant, die sich im weiteren Verlauf auf 6,00 Meter als Mischverkehrsfläche reduziert. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist die Fällung von 16 Bäumen unter der Baumschutzsatzung erforderlich, wobei ein Ersatz auf dem Grundstück vorgesehen ist.
Nach einer Prüfung durch ein Ingenieurbüro ist die Realisierung eines Fußgängerüberwegs an der westlich gelegenen Querung nahe der Kortenstraße möglich, da das erwartete Fußgängeraufkommen unter der Grenze von 100 Personen pro Stunde liegt. Die Straßenverkehrsbehörde unterstützt diese Variante. Eine Stellungnahme des Landesbetriebs Straßen NRW steht noch aus.
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