Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 7Wahl der Schriftführerin für die Sondersitzung am 07.03.2022Zur Vorlage · 2022/166 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/166 befasst sich mit der Bestellung einer Schriftführerin für eine Sondersitzung am 7. März 2022. Gegenstand der Vorlage ist die Besetzung der Funktion zur Erstellung der Niederschrift für den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Gemäß den Regelungen der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse obliegt dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung die Aufgabe, eine Schriftführerin oder einen Schriftführer für das Fertigen der Protokolle zu bestellen. Die Bürgermeisterin schlägt vor, eine Stadtamtfrau für diese Aufgabe in der genannten Sitzung zu bestellen. Es werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese Bestellung ausgewiesen. Die Vorlage war zur Beratung in den Ausschüssen für Stadtentwicklung und Denkmalschutz sowie für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 07.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 1Zentraler Omnibusbahnhof Niedersprockhövel hier: Vorstellung der PlanungZur Vorlage · 2022/100 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/100 befasst sich mit der weiteren Planung des zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) in Niedersprockhövel. Ziel des Vorhabens ist die barrierefreie Ausgestaltung und Aufwertung des Busbahnhofs, da der derzeitige Standort den aktuellen Standards nicht mehr entspricht. Eine Voruntersuchung ergab, dass ein barrierefreier Umbau am bestehenden Standort aufgrund der Topografie und begrenzten Platzverhältnissen schwierig ist. Als Alternative wurde eine Grünfläche an der Bochumer Straße identifiziert.
Nach einer durch ein Ingenieurbüro durchgeführten Verkehrsuntersuchung und Abstimmungen mit den Verkehrsbetrieben wurde die Planung für die verschiedenen Varianten fortgesetzt. Ein beauftragtes Planungsbüro erarbeitet derzeit einen detaillierten Variantenvergleich unter Berücksichtigung der Anforderungen der Fachbehörden und Verkehrsbetriebe. Dabei sollen auch die baulichen Anforderungen, rechtlichen Gegebenheiten sowie die erforderlichen Finanzmittel für beide Standorte ermittelt werden.
Zusätzlich wird angestrebt, über das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ Fördermittel zu erhalten. Dies soll die Erstellung von Gutachten ermöglichen, welche die Auswirkungen der Standortwahl auf den Einzelhandel sowie das Freibad untersuchen. Die Verwaltung bereitet hierzu einen Zuwendungsantrag vor. Der weitere Prozess sieht vor, die Planungsvarianten visuell aufzubereiten, um auf dieser Grundlage eine Bürgerbeteiligung sowie eine endgültige Entscheidung der Politik zu ermöglichen. Die Verwaltung ist beauftragt, das Verfahren auf Basis der vorliegenden Varianten fortzuführen und die Abstimmung mit den beteiligten Akteuren fortzusetzen.
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Beratungsfolge
- 07.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 2Bebauungsplan Nr. 14 "Susewind" hier: Vorstellung der Anbindung der Erschließung an die Wittener StraßeZur Vorlage · 2022/098 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 14 „Susewind“ liegt eine Beschlussvorlage zur Anbindung der Erschließung an die Wittener Straße (L 58) vor. Nachdem das Verfahren bereits öffentlich ausgelegt wurde, wurde ein neuer Straßenbauentwurf erarbeitet, der auf den Vorgaben von Straßen.NRW basiert. Eine verkehrstechnische Untersuchung ergab, dass die Erschließung als vorfahrtsregelnde Einmündung mit einem Linksabbiegestreifen sowie zwei Querungshilfen verkehrssicher gestaltet werden kann.
Die Planung sieht auf der Nordseite der L 58 die Errichtung eines 2,5 Meter breiten gemeinsamen Geh- und Radwegs vor, um die Erreichbarkeit für den nicht-motorisierten Verkehr zu verbessern und die Kontinuität zum bestehenden Wegenetz zu gewährleisten. Die geplante Erschließungsstraße entlang des Grundstücks eines Lebensmittelmarktes wird mit einem 2,50 Meter breiten Gehweg und einer Fahrbahnbreite von zunächst 7,50 Metern geplant, die sich im weiteren Verlauf auf 6,00 Meter als Mischverkehrsfläche reduziert. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist die Fällung von 16 Bäumen unter der Baumschutzsatzung erforderlich, wobei ein Ersatz auf dem Grundstück vorgesehen ist.
Nach einer Prüfung durch ein Ingenieurbüro ist die Realisierung eines Fußgängerüberwegs an der westlich gelegenen Querung nahe der Kortenstraße möglich, da das erwartete Fußgängeraufkommen unter der Grenze von 100 Personen pro Stunde liegt. Die Straßenverkehrsbehörde unterstützt diese Variante. Eine Stellungnahme des Landesbetriebs Straßen NRW steht noch aus.
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- 07.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 3Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2022/105 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/105 dient als Grundlage für die Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz sowie des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 7. März 2022. Der Inhalt der Vorlage bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzungen.
Die Vorlage wurde durch die Bürgermeisterin erstellt. Aus dem Dokument geht hervor, dass für diesen Tagesordnungspunkt kein spezifischer Beschlussvorschlag formuliert wurde. Es sind keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Punkt ersichtlich. Über die Notwendigkeit eines Sachstandsberichts durch den zuständigen Fachbereich liegen in der Vorlage keine Angaben vor.
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- 07.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 4Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2022/106 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/106 dient der Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzungen des Ausschusses für Stadtentwicklung und Denkmalschutz sowie des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung. Die Vorlage ist für die Sitzungen am 7. März 2022 vorgesehen.
Inhaltlich ist die Vorlage als Instrument zur Beratung von Anfragen im öffentlichen Bereich konzipiert. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in dem Dokument nicht enthalten. Bezüglich des Berichtswesens ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich dem Ausschuss oder dem Rat einen Sachstandsbericht vorlegt. Die Häufigkeit der Berichterstattung ist in der Vorlage nicht auf einen festen Zeitraum wie vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich festgelegt, sondern orientiert sich am Abschluss des jeweiligen Auftrages.
Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen sind keine unmittelbaren Kosten oder Einnahmen ausgewiesen. Es wird keine Verpflichtung zu jährlichen Folgekosten oder Folgeeinnahmen durch diese Vorlage dokumentiert. Die Vorlage dient somit der strukturellen Vorbereitung der parlamentarischen Beratung von Anfragen in den genannten Ausschüssen.
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- 07.03.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz