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Beschlussvorlage

Bildung von Eingangsklassen an den Sprockhöveler Grundschulen zum Schuljahr 2022/2023 (Kommunale Klassenrichtzahl)

2022/104 09.03.2022

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/104 befasst sich mit der Bildung von Eingangsklassen an den Grundschulen der Stadt Sprockhövel für das Schuljahr 2022/2023. Grundlage für die Planung ist das Gesetz zur Sicherung eines qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Grundschulangebotes in Nordrhein-Westfalen sowie die entsprechende kommunale Klassenrichtzahl. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben legt der Schulträger die Anzahl und Verteilung der Eingangsklassen unter Beachtung einer Höchstgrenze fest, die sich nach der Schülerzahl richtet.

Für das kommende Schuljahr sind an den Sprockhöveler Grundschulen insgesamt 214 Kinder angemeldet. Auf Basis dieser Zahlen ist die Bildung von insgesamt zehn Eingangsklassen vorgesehen. Die Verteilung der Klassen auf die einzelnen Schulstandorte gestaltet sich wie folgt: An der GGS Börgersbruch werden vier Klassen mit 89 angemeldeten Kindern gebildet, während die GGS Haßlinghausen drei Klassen für 57 Schüler umfasst. Die GGS Hobeuken erhält zwei Klassen für 42 angemeldete Kinder, und an der GGS Gennebreck wird eine Klasse für 26 Kinder eingerichtet.

Die Planung der Klassenbildung erfolgte in Abstimmung mit dem Schulamt des Ennepe-Ruhr-Kreises. Die Schulleitungen der betroffenen Schulen wurden über die Verteilung informiert. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 181 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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