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Beschlussvorlage

Bericht zur Reform des Vormundschaftsgesetzes

2022/422 31.08.2022 Geschäftsbereich II

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/422 des Geschäftsbereichs II informiert den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule über die Reform des Vormundschaftsrechts, die zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist. Ziel der gesetzlichen Änderungen ist die Modernisierung des Rechts, wobei die Subjektstellung von Kindern und Jugendlichen durch gestärkte Anhörungs-, Beteiligungs- und Widerspruchsrechte gefördert wird. Zudem sieht die Reform vor, dass künftig konkrete Personen statt Institutionen als Vormund bestellt werden sollen, wobei ehrenamtliche Vormundschaften gegenüber Amtsvormundschaften Vorrang erhalten. Eine neue Regelung zur vorläufigen Vormundschaft ermöglicht es dem Jugendamt, innerhalb von drei bis sechs Monaten eine geeignete Person zu finden.

Für die Verwaltung ergeben sich durch Anpassungen im SGB VIII strukturelle Anforderungen. Die Ausübung von Vormundschaften muss künftig von anderen Aufgaben des SGB VIII getrennt werden. Dies betrifft insbesondere die personelle Gestaltung, da für die Vormundschaften im Jugendamt Sprockhövel künftig mindestens zwei Teilzeitkräfte ohne weitere Aufgabenbereiche aus dem SGB VIII eingesetzt werden müssen. Um den gestiegenen qualitativen Anforderungen und den erweiterten Mitteilungspflichten gerecht zu werden, ist die Einrichtung einer Funktionsstelle „Pfleg- und Vormundschaften“ im Fachbereich Jugend und Familie vorgesehen. Hierfür soll eine bestehende Planstelle sowie eine neu zu schaffende Planstelle mit jeweils 19,5 Wochenstunden genutzt werden, wobei die Kompensation der neuen Stelle durch Stundenreduzierungen anderer Planstellen erfolgt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 203 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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