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Beschlussvorlage

Bericht zum neuen Landeskinderschutzgesetz

2022/425 31.08.2022

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 31. August 2022 wurde ein Bericht zum neuen Landeskinderschutzgesetz (KiSchG NRW) zur Kenntnis genommen. Das Gesetz, welches am 1. Mai 2022 in Kraft getreten ist, verfolgt das Ziel, die Kooperationen zu verbessern, einheitliche Mindeststandards vorzuhalten und eine kontinuierliche Qualitätsentwicklung im Kinderschutz sicherzustellen. Ein zentraler Bestandteil der Neuregelung ist die Verknüpfung von Kinderschutz und Kinderrechten.

Für die örtlichen Jugendämter ergeben sich aus dem Gesetz spezifische Aufgaben, darunter die Einhaltung fachlicher Mindeststandards bei Kindeswohlgefährdungen, die Durchführung eines Qualitätsentwicklungsverfahrens in einem fünfjährigen Turnus sowie der Aufbau interdisziplinärer Netzwerke zum Kinderschutz. Diese Netzwerke sollen durch Koordinierungsstellen fachlich begleitet werden, um die Zusammenarbeit bei Gefährdungsmeldungen zu fördern und die Verfahrensqualität durch anonymisierte Fallkonferenzen zu steigern. Zudem sollen Leitlinien für Kinderschutzkonzepte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe etabliert werden.

Zur Kompensation der entstehenden Aufgaben übernimmt das Land NRW einen finanziellen Ausgleich. Für die Stadt Sprockhövel sind im Jahr 2022 Mittel in Höhe von 80.824 Euro vorgesehen, die Auszahlung erfolgt planmäßig Ende September 2022. Für die Jahre 2023 und 2024 belaufen sich die Beträge auf 123.420 Euro beziehungsweise 125.605 Euro. Die Verwaltung wird ein Konzept zur zweckentsprechenden Verwendung dieser Mittel gemäß den gesetzlichen Vorgaben erarbeiten.

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