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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 14 "Susewind" hier: Vorstellung der Anbindung der Erschließung an die Wittener Straße

2022/037 10.02.2022

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 10. Februar 2022 wurde die Planung zur Anbindung des Bebauungsplangebietes Nr. 14 „Susewind“ an die Wittener Straße (L 58) zur Entscheidung vorgelegt. Der Ausschuss stimmte der vorgeschlagenen Planung zu.

Das Verfahren zum Bebauungsplan ist weitgehend abgeschlossen. Im Zuge der öffentlichen Auslegung forderte Straßen.NRW eine verkehrgerechte Ausgestaltung der Anbindung sowie einen detaillierten Entwurf, der mit der Straßenbauverwaltung abzustimmen ist. Eine durchgeführte Verkehrsuntersuchung ergab, dass die Erschließung an der Wittener Straße durch eine vorfahrtsregelnde Einmündung und die Errichtung eines Linksabbiegestreifens sowie zweier Querungshilfen gesichert werden kann.

Um die Anforderungen an den Radverkehr zu erfüllen, ist auf der Nordseite der L 58 die Errichtung eines 2,5 Meter breiten gemeinsamen Geh- und Radwegs vorgesehen. Dies geschieht aus Gründen der Kontinuität zum bereits bestehenden Weg auf der Südseite und zur Erhaltung des Baumbestands. Die geplante Erschließungsstraße entlang des Grundstücks des Lebensmittelmarktes wird mit einem 2,50 Meter breiten Gehweg und einer Fahrbahnbreite von zunächst 7,50 Metern geplant, die sich im weiteren Verlauf auf 6,00 Meter reduziert.

Für die Umsetzung der Maßnahmen ist die Fällung von 16 Bäumen, die unter die Baumschutzsatzung fallen, erforderlich. Ein entsprechender Ersatz auf dem Grundstück ist vorgesehen. Die weitere Planung der inneren Erschließungsstraße sowie die Prüfung einer verbesserten Anbindung an die Radtrasse werden zu einem späteren Zeitpunkt vorgestellt.

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