Verleihung der Ehrenbezeichnung 'Stadtälteste'
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2022/614 des Fachbereichs Inneres befasst sich mit der Verleihung der Ehrenbezeichnung „Stadtälteste“. Der Rat der Stadt Sprockhövel wird angefragt, einer ehemaligen Bürgerin diese Bezeichnung zu verleiessen.
Die Vergabe der Ehrenbezeichnung unterliegt den im Rat beschlossenen Richtlinien. Voraussetzung für die Verleihung ist, dass es sich um eine Bürgerin der Stadt handelt, die mindestens 20 Jahre lang als Ratsmitglied oder als Ehrenbeamtin ehrenamtlich im Dienst der Stadt Sprockhövel tätig war. Die Verleihung darf erst nach dem endgültigen Ausscheiden aus dem Ehrenamt erfolgen. Für den Beschluss ist eine einfache Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder erforderlich. Die Ehrenbezeichnung ist ein höchstpersönliches Recht, welches mit dem Tod der geehrten Person endet.
Im vorliegenden Fall ist eine Person vorgesehen, die zum 30. Juni 2022 nach einer über 25-jährigen Zugehörigkeit zum Rat der Stadt Sprockhövel aus dem Rat ausgeschieden ist. Die Vorlage schlägt vor, der betreffenden Person die Bezeichnung „Stadtälteste“ zu verleihen. Haushaltsmäßige Auswirkungen durch diesen Beschluss werden nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022kein Ergebnis hinterlegt