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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Fragestunde nach § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2022/470 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/470 dient als Grundlage für die Behandlung des Tagesordnungspunktes Fragestunde gemäß § 19 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Sprockhövel. Die Vorlage ist für die nichtöffentliche Sitzung des Rates am 15. Dezember 2022 vorgesehen.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass Anfragen aus der Bevölkerung entweder durch die zuständige Stelle beantwortet werden oder dass keine Anfragen vorliegen. Federführend für das Dokument ist das Sachgebiet Digitalisierung/IT. Aus der Vorlage geht hervor, dass keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Tagesordnungspunkt entstehen. Es sind weder Personalkosten noch Sachkosten oder jährliche Folgekosten oder -einnahmen verzeichnet. Über das Abstimmungsergebnis der Sitzung liegen in diesem Dokument keine Informationen vor.
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- 15.12.2022 · Rat
- 2Bericht über den Sachstand von Ratsbeschlüssen hier: Öffentlicher TeilZur Vorlage · 2022/471 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 15. Dezember 2022 wurde die Vorlage 2022/471 zur Beratung vorgelegt. Bei dem Tagesordnungspunkt handelt es sich um einen Bericht über den Sachstand von Ratsbeschlüssen für den öffentlichen Teil der Sitzung.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat den Bericht über den Sachstand der Ratsbeschlüsse zur Kenntnis nimmt. In der Erläuterung zur Vorlage wird darauf hingewiesen, dass der entsprechende Bericht nachgereicht wird. Die Federführung für dieses Dokument liegt beim Sachgebiet Digitalisierung/IT.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat
- 3Haushaltswirtschaftliche SituationZur Vorlage · 2022/622 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/622 befasst sich mit der haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt Sprockhövel. Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat einen Bericht über die aktuelle Lage der Haushaltswirtschaft zur Kenntnis nehmen.
Die Vorlage ist als Beschlussvorlage der Bürgermeisterin konzipiert und dient der Information der zuständigen Gremien. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 8. Dezember 2022 sowie für die Sitzung des Rates am 15. Dezember 2022 vorgesehen.
Aus den Angaben zur Vorlage geht hervor, dass keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Klimaschutz bestehen. Bezüglich der haushaltsmäßigen Auswirkungen sind keine geschätzten jährlichen Folgekosten oder Folgeeinnahommen in der Vorlage ausgewiesen. Der Beschlussvorschlag beschränkt sich auf die förmliche Kenntnisnahme des Berichts über die haushaltswirtschaftliche Situation durch die entsprechenden Ausschüsse und das Ratsgremium.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat
- 08.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Kenntnisnahme von überplanmäßigen AufwendungenZur Vorlage · 2022/623 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/623 befasst sich mit der Kenntnisnahme von überplanmäßigen Aufwendungen innerhalb der Stadtverwaltung Sprockhövel. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die in der Vorlage aufgeführten Mehraufwendungen zur Kenntnis zu nehmen.
Die Vorlage führt zwei spezifische Kostenpunkte auf. Im ersten Fall handelt es sich um einen Betrag von 4.000,00 Euro im Bereich der sonstigen besonderen Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen. Diese Kosten entstehen durch gestiegene Support-Gebühren für die Personalabrechnungssoftware, eine notwendige Erweiterung der Datenbank sowie zusätzliche Aufwendungen für betriebsärztliche Untersuchungen und Gefährdungsanalysen. Die Deckung dieser Ausgaben erfolgt durch Mehreinnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen des Landes.
Der zweite Punkt betrifft Aufwendungen in Höhe von 15.000,00 Euro für die Instandhaltung des Infrastrukturvermögens im Bereich der Straßen. Aufgrund einer laufenden Deckensanierung durch Straßen.NRW im Bereich Niedersprockhövel bis zur Kreuzung Flockenhaus ist die Stadtverwaltung zur Erneuerung und Anpassung der Schachtabdeckungen an die neue Straßendecke verpflichtet. Diese Kosten waren im ursprünglichen Haushalt nicht vorgesehen. Die Finanzierung dieser Maßnahme wird durch Minderaufwendungen bei den Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen sichergestellt.
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- 15.12.2022 · Rat
- 08.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Verlängerung der Übergangsfrist zu § 2b Umsatzsteuergesetz (UStG)Zur Vorlage · 2022/633 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/633 befasst sich mit der Verlängerung der Übergangsfrist gemäß § 2b des Umsatzsteuergesetzes (UStG). Die Vorlage wurde von der Bürgermeisterin für die fünfte öffentliche Sitzung des Rates am 15. Dezember 2022 vorgelegt.
Gegenstand der Beratung ist die rechtliche Handhabung der genannten Übergangsfrist im Kontext der kommunalen Verwaltung. Derzeit liegen für den konkreten Beschlussvorschlag sowie für die dazugehörigen Anlagen noch keine finalen Details vor, da diese nachgereicht werden sollen. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der Maßnahme, etwa in Bezug auf Personalkosten oder Sachkosten, liegen in der vorliegenden Fassung keine spezifischen Bezifferungen vor. Die Vorlage sieht vor, dass der Rat nach Abschluss des Vorgangs durch den zuständigen Fachbereich über den Sachstand informiert wird.
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- 15.12.2022 · Rat
- 6Betriebsabrechnung für die kostenrechnende Einrichtung "Kommunalfriedhof" für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2020.Zur Vorlage · 2022/619 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/619 befasst sich mit der Betriebsabrechnung für die kostenrechnende Einrichtung Kommunalfriedhof. Der betrachtete Zeitraum der Abrechnung umfasst die Jahre vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2020.
Die Vorlage wurde für die Beratung in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates am 8. Dezember 2022 und am 15. Dezember 2022 vorgesehen. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage durch die Bürgermeisterin war der konkrete Beschlussvorschlag noch nicht finalisiert. Die entsprechenden Erläuterungen sowie die detaillierten Tabellen zur Abrechnung sollten nachgereicht werden.
Ein Sachstandsbericht durch den zuständigen Fachbereich ist nach Abschluss des Vorgangs vorzulegen. Auswirkungen auf den Haushalt, insbesondere hinsichtlich Personalkosten oder Sachkosten, sowie etwaige klimaschutzrelevante Aspekte wurden in der vorliegenden Vorlage noch nicht mit konkreten Zahlen oder Bewertungen hinterlegt.
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- 15.12.2022 · Rat
- 08.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 7Friedhofsgebühren 2023 bis 2024 und Erlass eines 3. Nachtrages zur FriedhofsgebührensatzungZur Vorlage · 2022/620 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/620 befasst sich mit der Festlegung der Friedhofsgebühren für die Jahre 2023 und 2024 sowie mit der Erlassung eines dritten Nachtrages zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Sprockhövel. Die Vorlage ist für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 8. Dezember 2022 sowie im Rat am 15. Dezember 2022 vorgesehen.
Der in der Vorlage enthaltene Beschlussvorschlag, die dazugehörigen Erläuterungen und die entsprechenden Tabellen zur Gebührenstruktur sollten zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsunterlagen nachgereicht werden. Eine detaillierte Aufstellung der finanziellen Auswirkungen oder der konkreten Gebührensätze ist dem aktuellen Dokument nicht zu entnehmen. Die Verwaltung ist zudem dazu verpflichtet, dem zuständigen Gremium einen Sachstandsbericht vorzulegen, sobald der entsprechende Auftrag abgeschlossen ist. Eine inhaltliche Bewertung der Auswirkungen auf den Klimaschutz ist in der Vorlage nicht vorgesehen.
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- 15.12.2022 · Rat
- 08.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8Gebührenbedarfsberechnung "Entwässerung" für 2023 und Erlass eines 8. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung in der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2022/618 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/618 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für die Entwässerung im Jahr 2023 sowie mit der Erlassung eines achten Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abwasserbeseitigung in der Stadt Sprockhövel.
Die Vorlage ist für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgesehen, wobei die entsprechenden Sitzungstermine für den Dezember 2022 angesetzt sind. Der Gegenstand der Vorlage umfasst die notwendige Anpassung der Satzungswerke zur Sicherstellung der Gebührenstruktur im Bereich der Abwasserentsorgung.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage durch die Bürgermeisterin wurde festgehalten, dass der detaillierte Beschlussvorschlag, die ergänzenden Erläuterungen sowie die zugehörigen Tabellen zur Berechnung der Gebührenbedarfe in Kürze nachgereicht werden. Eine abschließende Bewertung der haushaltsmäßigen Auswirkungen oder spezifischer Kosten für Personalsachkosten ist in diesem Dokument noch nicht enthalten. Der zuständige Fachbereich ist dazu verpflichtet, nach Abschluss der entsprechenden Vorgänge einen Sachstandsbericht vorzulegen.
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- 15.12.2022 · Rat
- 08.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 9Gebührenbedarfsberechnung "Abfallbeseitigung" für 2023 und Erlass eines 8. Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung in der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2022/617 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/617 befasst sich mit der Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung in der Stadt Sprockhövel für das Jahr 2023. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist der Erlass eines achten Nachtrages zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallbeseitigung.
Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 8. Dezember 2022 sowie für die Sitzung des Rates am 15. Dezember 2022 vorgesehen. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage durch die Bürgermeisterin waren die detaillierten Erläuterungen sowie die entsprechenden Tabellen zur Gebührenberechnung noch nicht beigefügt, sondern sollten nachgereicht werden.
Hinsichtlich des Berichtswesens ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich nach Abschluss des Auftrages einen Sachstandsbericht an den Ausschuss bzw. den Rat vorlegt. Auswirkungen auf den Klimaschutz oder spezifische haushaltsmäßige Folgen in Form von Personalkosten oder Sachkosten wurden in der vorliegenden Fassung der Vorlage noch nicht quantifiziert.
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- 15.12.2022 · Rat
- 08.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10Finanzierungsbedarf "Straßenreinigung" für 2023Zur Vorlage · 2022/616 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/616 befasst sich mit dem Finanzierungsbedarf für die Straßenreinigung im Jahr 2023. Die Vorlage wurde von der Bürgermeisterin für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 8. Dezember 2022 sowie des Rates am 15. Dezember 2022 erstellt.
Der vorliegende Text enthält zum aktuellen Zeitpunkt noch keine detaillierten Erläuterungen oder spezifischen Tabellen zu den Kosten. Der Beschlussvorschlag sowie die ergänzenden Erläuterungen und die entsprechenden Berechnungen werden laut Dokument in Kürze nachgereicht.
Hinsichtlich des Berichtswesens ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich dem Ausschuss oder dem Rat einen Sachstandsbericht vorlegt. Die genaue Frequenz der Berichterstattung, ob vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich, ist in der Vorlage nicht final festgelegt, sondern wird nach Abschluss des Auftrages bzw. gemäß der weiteren Planung bestimmt. Auswirkungen auf den Klimaschutz werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 15.12.2022 · Rat
- 08.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 und des Lageberichtes 2021Zur Vorlage · 2022/584 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/584 des Rechnungsprüfungsamtes befasst sich mit der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 sowie des Lageberichtes für das Jahr 2021. Grundlage der Vorlage ist die Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung, welche einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu den genannten Dokumenten erteilt hat.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat auf Basis dieser Prüfung eine eigene schriftliche Stellungnahme erstellt. Darin erklärt der Ausschuss, dass nach Abschluss der Prüfung keine Einwendungen zu erheben sind und der Jahresabschluss sowie der Lagebericht für das Jahr 2021 billigt werden.
Auf Grundlage dieser Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses werden dem Rat verschiedene Beschlüsse zur Umsetzung vorgeschlagen. Der Rat soll den Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung zur Kenntnis nehmen und den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2021 gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung feststellen. Der ausgewiesene Jahresüberschuss in Höhe von 639.449,21 Euro soll der Ausgleichsrücklage zugeführt werden. Zudem sieht der Beschlussvorschlag vor, der Bürgermeisterin für den Jahresabschluss zum 31.12.2021 die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen. Die Beratung der Vorlage war für den Rechnungsprüfungsausschuss am 05.12.2022 und für den Rat am 15.12.2022 vorgesehen.
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- 15.12.2022 · Rat
- 05.12.2022 · Rechnungsprüfungsausschuss
- 12Zentraler Omnibusbahnhof Niedersprockhövel hier: Ergebnis der BeteiligungsverfahrenZur Vorlage · 2022/624 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/624 befasst sich mit der Planung für den zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) in Niedersprockhövel Kirche. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben zur Barrierefreiheit nach dem Personenbeförderungsgesetz ist eine Modernisierung der Haltestelleninfrastruktur erforderlich. Da der derzeitige Standort aufgrund topographischer Gegebenheiten und begrenzter Flächen nur schwer barrierefrei umgestaltet werden kann, wurden zwei Varianten geprüft: der Verbleib am aktuellen Standort (Standort A) sowie ein Alternativstandort an der Ecke Bochumer Straße/Mühlenstraße (Standort B).
Im Rahmen von Beteiligungsverfahren im Jahr 2022 wurden verschiedene Akteure sowie die Öffentlichkeit einbezogen. Zu den Formaten gehörten Arbeitsgruppen mit Vertretern aus der Verwaltung, der Wirtschaftlichen Interessengemeinschaft Sprockhövel, dem Stadtmarketing- und Verkehrsverein sowie Grundstückseigentümern und Gewerbetreibenden. Zudem fand eine Bürgerwerkstatt statt, an der etwa 100 Personen teilnahmen. Über ein Online-Portal gingen zahlreiche Stellungnahmen ein. Eine Bürgerinitiative legte zudem eine Unterschriftenliste mit 2.578 Unterschriften vor, die sich gegen eine Verlegung an die Bochumer Straße und für den Erhalt von Grünanlagen ausspricht.
Auch Träger öffentlicher Belange äußerten sich zur Planung. Während die Bezirksregierung Arnsberg den Standort B aufgrund der Trennung von ÖPNV und Individualverkehr als geeigneter bewertete, bevorzugten die Verkehrsbetriebe sowie der Ennepe-Ruhr-Kreis den Standort A. Der Behindertenbeirat sprach sich ebenfalls für den bisherigen Standort aus. Die Verwaltung hat zudem die Machbarkeit einer Busschleuse am Standort A durch ein Gutachten prüfen lassen, welches die Realisierung unter Berücksenschaft der Vorgaben des Landesbetriebs Straßenbau NRW als möglich bestätigt hat.
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- 15.12.2022 · Rat
- 12.12.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 131. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 "Hauptstraße" hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB in Verbindung mit § 17 BauGBZur Vorlage · 2022/576 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel plant die Verlängerung der Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich der ersten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 63 „Hauptstraße“ im Ortsteil Niedersprockhövel. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage (2022/576) wird eine Ausdehnung der bestehenden Sperre um ein Jahr beantragt. Die ursprüngliche Veränderungssperre, die bereits im März 2021 ortsüblich bekanntgemacht wurde, endet regulär am 16. März 2023.
Ziel der baulichen Planung ist es, die Nutzung der Erdgeschosszonen entlang der Hauptstraße langfristig für den kleinteiligen Einzelhandel sowie für Dienstleistungen zu sichern und Wohnnutzungen in diesen Bereichen auszuschließen. Da die entsprechenden Planungsprozesse bislang nicht abgeschlossen werden konnten und die Voraussetzungen für die Sperre weiterhin bestehen, soll die Geltungsdauer bis spätestens 16. März 2024 verlängert werden.
Im Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen bauliche Anlagen nicht beseitigt werden und Vorhaben im Sinne des Baugesetzbuches nicht durchgeführt werden. Zudem sind erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und Anlagen untersagt, sofern diese nicht genehmigungs- oder anzeigepflichtig sind. Ausnahmen können von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde zugelassen werden. Vorhaben, die bereits vor Inkrafttreten der Sperre genehmigt wurden oder deren Ausführung rechtmäßig hätte beginnen können, sowie Unterhaltungsmaßnahmen bleiben von der Regelung unberührt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz empfiehlt dem Rat, die Verlängerung der Sperre gemäß dem vorgelegten Entwurf zu beschließen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat
- 21.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 14Bebauungsplan Nr. 65 "Mittelstraße - Mitte" hier: Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre gem. § 14 BauGB in Verbindung mit § 17 BauGBZur Vorlage · 2022/575 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel beabsichtigt, die Geltungsdauer der Veränderungssperre für den künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 65 „Mittelstraße – Mitte“ um ein Jahr zu verlängern. Die vorliegende Beschlussvorlage (2022/575) sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz dem Rat eine entsprechende Verlängerung empfiehlt.
Die Veränderungssperre dient der Sicherung der laufenden Planung im Ortsteil Haßlinghausen. Da die durch die ursprüngliche Sperre, die am 12.01.2021 bekanntgemacht wurde, zu sichernde Planung bislang nicht abgeschlossen werden konnte und die Voraussetzungen für den Erlass der Sperre weiterhin bestehen, soll die Laufzeit bis spätestens zum 12.01.2024 verlängert werden. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Gebiet zwischen der Lemper Straße und der Post- bzw. Dorfstraße, begrenzt durch die Bautiefe der Gebäude entlang der Mittelstraße.
Im Rahmen der Sperre dürfen Vorhaben im Sinne des Baugesetzbuches nicht durchgeführt und bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. Ebenso sind erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen untersagt, sofern diese nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind. Ausnahmen können von der Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde zugelassen werden, sofern überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen. Vorhaben, die bereits baurechtlich genehmigt sind oder deren Ausführung vor Inkrafttreten der Sperre hätte beginnen dürfen, sowie Unterhaltungsmaßnahmen bleiben von den Beschränkungen unberührt.
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- 15.12.2022 · Rat
- 21.11.2022 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 15Vertrag mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis über die Aufgabenwahrnehmung der trägerunabhängigen Pflegeberatung und des pflegebezogenen CaremanagementsZur Vorlage · 2022/621 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/621 befasst sich mit der Fortführung der trägerunabhängigen Pflegeberatung und des pflegebezogenen Caremanagements in der Stadt Sprockhövel. Hintergrund ist die einseitige Kündigung des bestehenden Pflegeberatungsvertrags durch den Ennepe-Ruhr-Kreis zum 31.12.2022. Der Kreis beabsichtigt, ab dem 01.01.2023 einen neuen Vertrag mit den kreisangehörigen Städten abzuschließen.
Zuvor hatte der Ennepe-Ruhr-Kreis eine Umstrukturierung der Pflegeberatung und der Altenhilfe vorgeschlagen. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus städtischen Pflegeberaterinnen und Pflegeberatern sowie Vertretern des Kreises erarbeitete daraufhin eine Struktur, die die bisherige Zusammenarbeit beibehalten sollte. Dieser Vorschlag wurde von den Sozialdezernenten mehrheitlich abgelehnt, woraufhin der Kreis von der Neukonzeptionierung abrückte, jedoch den neuen Vertrag auf den Weg brachte.
Der aktuelle Vertragsentwurf des Ennepe-Ruhr-Kreis enthält nach Angaben der Verwaltung noch nicht alle Anregungen der Stadt Sprockhövel. Insbesondere die rechtssichere Regelung zur Umsatzsteuerpflicht sowie die Beibehaltung der Refinanzierung auf Basis von mindestens einer Vollzeitäquivalent-Stelle für kleinere Städte sind im Entwurf nicht enthalten.
Der Haupt- und Finanzausschuss wird beauftragt, die Verhandlungen mit dem Ennepe-Ruhr-Kreis fortzusetzen. Zudem empfiehlt der Ausschuss dem Rat, dem Abschluss des neuen Pflegeberatungsvertrags mit Wirkung zum 01.01.2023 unter Berücksichtigung der genannten Kritikpunkte zuzustimmen. Die Verwaltung wird über den Fortgang der Verhandlungen in regelmäßigen Abständen Bericht erstatten.
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- 15.12.2022 · Rat
- 08.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16Neustrukturierung der Verwaltungsorganisation ab 01.01.2023Zur Vorlage · 2022/630 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/630 des Fachbereichs Inneres befasst sich mit der Neustrukturierung der Verwaltungsorganisation der Stadt Sprockhövel zum 1. Januar 2023. Im Rahmen der Vorlage wird der Rat gebeten, die Ausführungen der Verwaltung zur neuen Aufbauorganisation zur Kenntnis zu nehmen.
Die Neugestaltung der Verwaltungsstruktur erfolgt vor dem Hintergrund der beabsichtigten künftigen Nichtbesetzung von Beigeordnetenstellen. Die neue Organisation basiert auf einer Organisationsverfügung der Bürgermeisterin, die zum 1. Dezember 2022 erlassen wurde und mit Wirkung zum 1. Januar 2023 in Kraft tritt. Die Details der neuen Struktur sowie die entsprechende grafische Darstellung der Zuständigkeiten sind in einer beigefügten Organisationsverfügung und einem dazugehörigen Organigramm festgehalten. Die Vorlage bezieht sich zudem auf vorangegangene Erörterungen mit den Fraktionsvorsitzenden aus dem September 2022.
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- 15.12.2022 · Rat
- 17Umbesetzung von AusschüssenZur Vorlage · 2022/625 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/625 befasst sich mit der Umbesetzung von Ausschüssen im Rahmen der 17. öffentlichen Sitzung des Rates am 15. Dezember 2022. Die Federführung der Vorlage liegt beim Sachgebiet Digitalisierung/IT.
Der Inhalt der Vorlage bezieht sich auf einen Antrag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen. Die Erläuterungen zur Vorlage verweisen für die inhaltliche Ausgestaltung und die Details der geplanten personellen Veränderungen in den Ausschüssen direkt auf den beigefügten Antrag der genannten Fraktion. Eine detaillierte Beschreibung der konkreten personellen Änderungen oder der damit verbundenen inhaltlichen Ziele ist der Sitzungsvorlage selbst nicht zu entnehmen, da die entsprechenden Informationen in den Anlagen des Antrags enthalten sind.
Die Vorlage dient als Grundlage für die Beratung und Entscheidung im Rat über die Neubesetzung der entsprechenden Gremien. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der Umbesetzung sind in der Vorlage keine spezifischen Kosten oder Einnahmen ausgewiesen.
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- 15.12.2022 · Rat
- 18Verleihung der Ehrenbezeichnung 'Stadtälteste'Zur Vorlage · 2022/614 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2022/614 des Fachbereichs Inneres befasst sich mit der Verleihung der Ehrenbezeichnung „Stadtälteste“. Der Rat der Stadt Sprockhövel wird angefragt, einer ehemaligen Bürgerin diese Bezeichnung zu verleiessen.
Die Vergabe der Ehrenbezeichnung unterliegt den im Rat beschlossenen Richtlinien. Voraussetzung für die Verleihung ist, dass es sich um eine Bürgerin der Stadt handelt, die mindestens 20 Jahre lang als Ratsmitglied oder als Ehrenbeamtin ehrenamtlich im Dienst der Stadt Sprockhövel tätig war. Die Verleihung darf erst nach dem endgültigen Ausscheiden aus dem Ehrenamt erfolgen. Für den Beschluss ist eine einfache Mehrheit der anwesenden Ratsmitglieder erforderlich. Die Ehrenbezeichnung ist ein höchstpersönliches Recht, welches mit dem Tod der geehrten Person endet.
Im vorliegenden Fall ist eine Person vorgesehen, die zum 30. Juni 2022 nach einer über 25-jährigen Zugehörigkeit zum Rat der Stadt Sprockhövel aus dem Rat ausgeschieden ist. Die Vorlage schlägt vor, der betreffenden Person die Bezeichnung „Stadtälteste“ zu verleihen. Haushaltsmäßige Auswirkungen durch diesen Beschluss werden nicht ausgewiesen.
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- 15.12.2022 · Rat
- 19Vertretung der Stadt Sprockhövel in den Beschlussgremien der Stadt GevelsbergZur Vorlage · 2022/608 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/608 des Fachbereichs Inneres regelt die personelle Neubesetzung der Vertretung der Stadt Sprockhövel in den Beschlussgremien der Stadt Gevelsberg. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die bisherige Besetzung zu ändern.
Nach einem Beschluss des Rates vom 5. November 2020 waren die damalige Geschäftsbereichsleiterin II sowie der damalige Jugendamtsleiter als Vertreter der Stadt Sprockhövel in den Gevelsberger Gremien bestimmt worden. Aufgrund von Veränderungen in der Personal- und Organisationsstruktur der Verwaltung wird nun vorgeschlagen, den Leiter des Geschäftsbereichs I anstelle der bisherigen Vertreterin zu wählen. Als Stellvertreterin für diesen neuen Vertreter soll die Jugendamtsleiterin anstelle des bisherigen Vertreters in die Beschlussgremien der Stadt Gevelsberg berufen werden.
Die Vorlage wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 8. Dezember 2022 sowie im Rat am 15. Dezember 2022 vorgelegt. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022 · Rat
- 08.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 20Vertretung der Stadt Sprockhövel in der Gesellschafterversammlung und dem Aufsichtsrat der EN-AgenturZur Vorlage · 2022/610 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/610 des Fachbereichs Inneres befasst sich mit der Neubesetzung der Vertretung der Stadt Sprockhövel in der Gesellschafterversammlung sowie im Aufsichtsrat der EN-Agentur.
Hintergrund der Vorlage ist ein Personalwechsel innerhalb der Stabsstelle Wirtschaftsförderung. Mit einem Beschluss des Rates vom 5. November 2020 wurde die ehemalige Leiterin der Stabsstelle Wirtschaftsförderung als Vertreterin für die Bürgermeisterin in die genannten Gremien der EN-Agentur gewählt. Aufgrund der personellen Veränderung in der genannten Fachabteilung schlägt die Verwaltung nun vor, den aktuellen Leiter der Stabsstelle Wirtschaftsförderung anstelle der bisherigen Vertreterin als Vertreter für die Bürgermeisterin in die Gesellschafterversammlung und den Aufsichtsrat zu wählen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, diesen Vorschlag anzunehmen. Die Vorlage wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 13. Dezember 2022 sowie im Rat am 20. Dezember 2022 vorgelegt. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 15.12.2022 · Rat
- 08.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 21Vertretung der Stadt Sprockhövel in der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NWZur Vorlage · 2022/612 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/612 des Fachbereichs Inneres befasst sich mit der Neubesetzung eines Vertretungspostens in der Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen.
Hintergrund der Vorlage ist der personelle Wechsel im Bereich der Vertretung für die Bürgermeisterin. Mit einem Beschluss des Rates vom 5. November 2020 wurde der bisherige Beigeordnete als Vertreter für die Bürgermeisterin in die Mitgliederversammlung des genannten Verbandes gewählt. Aufgrund des Ausscheidens des Beigeordneten aus dem Dienst ist eine Neubesetzung der Funktion erforderlich.
Die Verwaltung schlägt vor, den Leiter des Geschäftsbereichs I als neuen Vertreter für die Bürgermeisterin in die Mitgliederversammlung des Städte- und Gemeindebundes NW zu wählen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, diesen Vorschlag anzunehmen und die entsprechende Wahl durchzuführen. Die Vorlage wurde zur Beratung für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 8. Dezember 2022 sowie für die Ratssitzung am 15. Dezember 2022 vorgelegt. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden durch die Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 15.12.2022 · Rat
- 08.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 22Vertretung der Stadt Sprockhövel in der Verbandsversammlung des VHS-Zweckverbandes Ennepe-Ruhr-SüdZur Vorlage · 2022/611 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/611 des Fachbereichs Inneres befasst sich mit der Neubesetzung der Vertretung der Stadt Sprockhövel in der Verbandsversammlung des VHS-Zweckverbandes Ennepe-Ruhr-Süd.
Hintergrund der Vorlage ist ein personeller Wechsel innerhalb der Verwaltung. Mit Beschluss des Rates vom 5. November 2020 wurde der ehemalige Leiter des Fachbereichs I.2 als Vertreter für die Bürgermeisterin in die Verbandsversammlung gewählt. Aufgrund eines Wechsels dieser Person in die Stabsstelle Wirtschaftsförderung schlägt die Verwaltung nun eine Neubesetzung vor.
Die zuständige Fachabteilung empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, die aktuelle Leiterin des Fachbereichs I.2 anstelle des bisherigen Vertreters als Vertreterin für die Bürgermeisterin in die Verbandsversammlung des VHS-Zweckverbandes Ennepe-Ruhr-Süd zu wählen. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 14. Dezember 2022 sowie des Rates am 22. Dezember 2022 vorgesehen.
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- 15.12.2022 · Rat
- 08.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 23Vertretung der Stadt Sprockhövel im Beirat der AVU AGZur Vorlage · 2022/606 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/606 des Fachbereichs Inneres befasst sich mit der Neubesetzung der Vertretung der Stadt Sprockhövel im Beirat der AVU AG.
Hintergrund der Vorlage ist die Nachbesetzung eines Mandats, das seit einem Beschluss des Rates vom 6. April 2017 durch den Beigeordneten ausgeübt wurde. Aufgrund des Ausscheidens des bisherigen Vertreters aus dem Dienst schlägt die Verwaltung eine personelle Änderung vor. Es wird beantragt, die Leiterin des Geschäftsbereichs IV als neue Vertreterin der Stadt in den Beirat der AVU AG zu entsenden.
Der Haupt- und Finanzausschuss soll dem Rat eine entsprechende Beschlussfassung empfehlen. Die Vorlage sieht vor, dass die Vertretung der Stadt durch die vorgeschlagene Person anstelle des bisherigen Beigeordneten erfolgt. Aus dem Dokument geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 8. Dezember 2022 sowie für die Ratssitzung am 15. Dezember 2022 vorgesehen.
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- 15.12.2022 · Rat
- 08.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 24Vertretung der Stadt Sprockhövel in Gremien des Bauvereins Sprockhövel eGZur Vorlage · 2022/607 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/607 des Fachbereichs Personal/Organisation befasst sich mit der Neubesetzung der Vertretung der Stadt Sprockhövel in den Organen des Bauvereins Sprockhövel eG.
Hintergrund der Vorlage ist der personelle Wechsel im Bereich der Vertretung für die Bürgermeisterin. Mit einem Beschluss des Rates vom 30. September 2021 war zuvor ein Beigeordneter als Vertreter in die Mitgliederversammlung sowie in weitere Organe des Bauvereins gewählt worden. Aufgrund des Ausscheidens dieses Beigeordneten aus dem Dienst schlägt die Verwaltung nun eine Neubesetzung vor.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat empfiehlt, eine andere Person als Vertreter für die Bürgermeisterin in die Mitgliederversammlung und gegebenenfalls in weitere Organe des Bauvereins Sprockhövel eG zu wählen. Die Vorlage wurde zur Beratung für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 8. Dezember 2022 sowie für die Ratssitzung am 15. Dezember 2022 erstellt. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden durch die Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 15.12.2022 · Rat
- 08.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 25Vertretung der Stadt Sprockhövel im Beirat der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH (VER)Zur Vorlage · 2022/609 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/609 des Fachbereichs Inneres befasst sich mit der Neubesetzung der Vertretung der Stadt Sprockhövel im Beirat der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH (VER).
Nach einem Beschluss des Rates vom 18. Februar 2021 vertrat der bisherige Beigeordnete die Bürgermeisterin in diesem Gremium. Aufgrund des Ausscheidens des bisherigen Vertreters aus dem Dienst schlägt die Verwaltung nun eine personelle Neubesetzung vor. Es wird beantragt, die Leiterin des Geschäftsbereichs IV als neue Vertreterin für die Bürgermeisterin in den Beirat der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH zu wählen.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, diesen Vorschlag anzunehmen. Die Vorlage wurde zur Beratung für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 8. Dezember 2022 sowie für die Ratssitzung am 15. Dezember 2022 vorgelegt. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 15.12.2022 · Rat
- 08.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 26Neuregelung der allgemeinen Vertretung der Bürgermeisterin nach § 68 GO NRWZur Vorlage · 2022/613 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/613 des Fachbereichs Inneres befasst sich mit der Neuregelung der allgemeinen Vertretung der Bürgermeisterin gemäß § 68 GO NRW. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden des bisherigen allgemeinen Vertreters aus dem Dienst der Stadt Sprockhövel zum 30.09.2022. Da die Sicherstellung der ständigen Funktionsfähigkeit der Verwaltung eine Bestellung der allgemeinen Vertretung zwingend erfordert, schlägt die Verwaltung eine Neubesetzung vor.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, ein Ratsmitglied mit sofortiger Wirkung als allgemeinen Vertreter der Bürgermeisterin zu bestellen. Um eine Vakanz der Leitungsfunktion im Falle einer gleichzeitigen Abwesenheit der Bürgermeisterin und der ersten Vertretung zu vermeiden, wird zudem die Bestellung eines weiteren allgemeinen Vertreters vorgeschlagen. Hierfür wird ein städtischer Angestellter aus dem Geschäftsbereich Personal und Organisation als zusätzliche Verhinderungsvertretung nominiert.
Die Verwaltung führt aus, dass die Bestellung eines Angestellten als weitere Vertretung ausnahmsweise und vorübergehend erfolgt, da primär die Bestellung von Beamten der Laufbahn angestrebt wird. Die personell-organisatorische Einbindung des vorgeschlagenen Angestellten in den Bereich Personal und Organisation wird als sachgerecht bewertet. Das personalvertretungsrechtliche Verfahren sowie die Abstimmung mit der Kommunalaufsicht wurden bereits abgeschlossen. Die Vorlage wurde im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat zur Entscheidung vorgelegt.
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- 15.12.2022 · Rat
- 08.12.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 27Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2022/472 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/472, die vom Sachgebiet Digitalisierung/IT erstellt wurde, dient der Behandlung von Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der 27. Sitzung des Rates am 15. Dezember 2022.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass die im Rahmen der Sitzung vorgebrachten Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen werden. Als alternative Option ist vorgesehen, dass keine Mitteilungen vorliegen. Aus der Vorlage geht hervor, dass für diesen Tagesordnungspunkt keine haushaltsmäßigen Auswirkungen, weder in Form von Personalkosten noch von Sachkosten, veranschlagt sind. Es sind keine finanziellen Folgekosten oder Einnahmen mit diesem Tagesordnungspunkt verbunden. Die Vorlage dient lediglich der Information der Gremien über aktuelle Verwaltungsvorgänge im Rahmen des öffentlichen Berichts im Rat.
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- 15.12.2022 · Rat
- 28Anfragen im öffentlichen Teil nach § 18 der Geschäftsordnung für den Rat und die AusschüsseZur Vorlage · 2022/473 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/473, die vom Sachgebiet Digitalisierung/IT erstellt wurde, befasst sich mit dem Tagesordnungspunkt der Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung des Rates am 15. Dezember 2022. Die Vorlage dient der Vorbereitung der Beratung gemäß § 18 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse.
Der vorliegende Text enthält als Beschlussvorschlag die Regelung, dass die eingegangenen Anfragen durch die Verwaltung beantwortet werden sollen. Alternativ ist als Option vorgesehen, dass keine Anfragen vorliegen. Aus der Vorlage geht hervor, dass für diesen Tagesordnungspunkt keine haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von Personalkosten oder Sachkosten ausgewiesen sind. Es sind keine finanziellen Folgekosten oder Folgeeinnahmen dokumentiert. Die Vorlage dient der formalen Abwicklung des parlamentarischen Fragerechts innerhalb der Sitzung.
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- 15.12.2022 · Rat