Neuregelung der allgemeinen Vertretung der Bürgermeisterin nach § 68 GO NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/613 des Fachbereichs Inneres befasst sich mit der Neuregelung der allgemeinen Vertretung der Bürgermeisterin gemäß § 68 GO NRW. Hintergrund der Vorlage ist das Ausscheiden des bisherigen allgemeinen Vertreters aus dem Dienst der Stadt Sprockhövel zum 30.09.2022. Da die Sicherstellung der ständigen Funktionsfähigkeit der Verwaltung eine Bestellung der allgemeinen Vertretung zwingend erfordert, schlägt die Verwaltung eine Neubesetzung vor.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, ein Ratsmitglied mit sofortiger Wirkung als allgemeinen Vertreter der Bürgermeisterin zu bestellen. Um eine Vakanz der Leitungsfunktion im Falle einer gleichzeitigen Abwesenheit der Bürgermeisterin und der ersten Vertretung zu vermeiden, wird zudem die Bestellung eines weiteren allgemeinen Vertreters vorgeschlagen. Hierfür wird ein städtischer Angestellter aus dem Geschäftsbereich Personal und Organisation als zusätzliche Verhinderungsvertretung nominiert.
Die Verwaltung führt aus, dass die Bestellung eines Angestellten als weitere Vertretung ausnahmsweise und vorübergehend erfolgt, da primär die Bestellung von Beamten der Laufbahn angestrebt wird. Die personell-organisatorische Einbindung des vorgeschlagenen Angestellten in den Bereich Personal und Organisation wird als sachgerecht bewertet. Das personalvertretungsrechtliche Verfahren sowie die Abstimmung mit der Kommunalaufsicht wurden bereits abgeschlossen. Die Vorlage wurde im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat zur Entscheidung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 15.12.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 08.12.2022kein Ergebnis hinterlegt