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Beschlussvorlage

Einrichtungsscharfe Darstellung des Kindergartenbedarfsplans für das Kita-Jahr 2022 / 23

2022/145 09.03.2022

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/145 befasst sich mit der einrichtungsscharfen Darstellung der Kindergartenbedarfsplanung für das Kita-Jahr 2022/23. Das Jugendamt beabsichtigt, zum gesetzlich vorgeschriebenen Stichtag am 15. März den Betriebskostenzuschuss für alle Kindertageseinrichtungen in Sprockhövel beim LWL Landesjugendamt auf Basis des Kinderbildungsgesetzes zu beantragen.

Die Planung sieht eine detaillierte Aufstellung der Platzzahlen vor, welche die spezifischen Merkmale der einzelnen Einrichtungen wie Gruppenform, Stundenumfang sowie die Anzahl der Kinder mit Behinderung berücksichtigt. Die Grundlage für die Höhe und Anzahl der beantragten Kindpauschalen bildet die städtische Jugendhilfeplanung, die auf den vorangegangenen Beschlüssen des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule sowie des Rates basiert.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die tabellarische Darstellung der bedarfsgerechten Planung erst kurz vor der Sitzung am 9. März 2022 vorgelegt werden konnte. Dies begründet sich durch die Notwendigkeit, die Anträge der Träger auf Betriebskostenförderung abzuwarten und etwaige kurzfristige Änderungen durch Eltern oder Einrichtungen zu berücksichtigen. Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung der einrichtungsscharfen Darstellung, da diese Form der Bedarfsfeststellung eine Voraussetzung für die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen durch Landesmittel darstellt. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule soll die Umsetzung der Planung zur Kenntnis nehmen und zustimmen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 185 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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