Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/287 des Fachbereichs Soziales, Integration und Teilhabe befasst sich mit der Unterstützung der „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“. Der Ausschuss für Soziales, Gesundheitsförderung, Integration und Teilhabe empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, die in der Anlage enthaltene Charta zu unterstützen. Nach einer entsprechenden Beschlussfassung in den Gremien soll die Bürgermeisterin die Erklärung unterzeichnen.
Die Charta basiert auf fünf Leitsätzen, die darauf abzielen, die Behandlung und Betreuung von Menschen mit lebensbegrenzenden Erkrankungen sowie deren Angehörigen zu verbessern. Die inhaltlichen Schwerpunkte umfassen die Wahrung der Würde am Lebensende, die Sicherstellung einer umfassenden medizinischen, pflegerischen und psychosozialen Versorgung sowie die Vernetzung der Versorgungsstrukturen. Zudem werden Anforderungen an die Aus-, Weiter- und Fortbildung von Fachkräften sowie die Förderung der Forschung und der Wissenstransfer in die Praxis thematisiert. Ein weiterer Aspekt ist die Berücksichtigung internationaler Standards und die internationale Vernetzung im Bereich der Palliativversorgung.
Träger der Charta sind die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband e.V. und die Bundesärztekammer. Ziel der Initiative ist die Verankerung einer nationalen Strategie, die Sterben, Tod und Trauer als Teil des Lebens begreift und einen gerechten Zugang zu einer bedarfsgerechten Versorgung ermöglicht.
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- 05.05.2022kein Ergebnis hinterlegt