Verwendung der Sportpauschale 2022
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/181 befasst sich mit der Verwendung der Sportpauschale für das Jahr 2022, die im Rahmen des Finanz- und Lastenausgleichs mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden in Höhe von 83.622,00 EUR an die Stadt Sprockhövel fließt. Aufgrund buchungstechnischer Vorgaben ist eine Aufteilung der Mittel zwischen der Zentralen Geschäftsstelle (ZGS) und der Verwaltung vorgesehen. Dabei werden 65 Prozent, entsprechend 54.354,30 EUR, an die ZGS weitergeleitet, während 35 Prozent, also 29.267,70 EUR, im städtischen Haushalt verbleiben, um Vereine mit eigenen oder angemieteten Sportstätten zu unterstützen.
Gegenstand der Beratung ist ein Antrag des TSG 1881 Sprockhövel e.V. auf einen Zuschuss in Höhe von 50.000,00 EUR für die Erneuerung von fünf Tennisplätzen neben der Glückauf-Halle. Da zwei dieser Plätze auf städtischem Grund und Boden liegen und drei Plätze langfristig gepachtet sind, verteilt sich die Finanzierung auf beide Mittelstellen. Der Arbeitskreis Sport/Freizeit empfiehlt, dem Verein einen Betrag von 5.000,00 EUR aus dem Anteil der ZGS sowie 29.267,70 EUR aus dem Anteil der Verwaltung zu gewähren.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit der Empfehlung des Arbeitskreises zustimmt und der Betriebsausschuss sich dieser Empfehlung ebenfalls anschließt.
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Beratungsfolge
- 16.05.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 02.05.2022kein Ergebnis hinterlegt