Friedhofsgebühren 2022 bis 2024 und Erlass eines 3. Nachtrages zur Friedhofsgebührensatzung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/450 befasst sich mit der Festlegung der Friedhofsgebühren für den Zeitraum von 2022 bis 2024. Gegenstand der Beratung im Rat ist zudem der Erlass eines dritten Nachtrages zur bestehenden Friedhofsgebührensatzung.
Die Vorlage wurde für die 14. öffentliche Sitzung sowie die anschließende nichtöffentliche Sitzung am 15. September 2022 vorbereitet. Der in der Sitzung zu behandelnde Beschlussvorschlag, die detaillierten Erläuterungen sowie die dazugehörigen Tabellen wurden zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage noch nicht final beigefügt, sondern sollten nachgereicht werden.
Hinsichtlich des Berichtswesens ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich dem Rat einen Sachstandsbericht vorlegt. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der Vorlage, etwa in Bezug auf Personalkosten, Sachkosten oder mögliche Folgeeinnahmen, liegen in diesem Dokument zum jetzigen Zeitpunkt keine konkreten Angaben vor. Eine Relevanz für den Klimaschutz wird in der Vorlage verneint.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022kein Ergebnis hinterlegt