Beschwerde "Verkehrsaufkommen und Straßenreinigung Eickerstraße"
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2022/311 des Sachgebiets Digitalisierung/IT befasst sich mit einer Beschwerde zum Verkehrsaufkommen und zur Straßenreinigung in der Eickerstraße. Grundlage der Beratung im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden ist eine Eingabe vom 13. Dezember 2021.
Nach Angaben der zuständigen Verwaltung ergibt sich das derzeitige Verkehrsaufkommen aus einer Baumaßnahme des Landesbetriebes Straßen NRW. Durch die Vollsperrung des Hopener Weges ist die Erreichbarkeit des Wohngebiets, der Glückauf-Halle sowie der Schulen aktuell nur über die Eickerstraße und die Magdeburger Straße möglich, da keine alternativen Umleitungsstrecken zur Verfügung stehen. Die Eickerstraße ist derzeit lediglich im als Einbahnstraße ausgewiesenen Teil mit einer Tonnagebeschränkung von 3,5 Tonnen sowie den Zusatzzeichen „Anlieger frei“ und „Linienverkehr frei“ beschildert. Eine Beschränkung auf Anliegerverkehr liegt für die gesamte Straße nicht vor.
Die Straßenverkehrsbehörde prüft derzeit die Einführung einer Tonnagebeschränkung für die Von-Galen-Straße und die Eickerstraße ab dem Kreisverkehr Haßlinghauser Straße/Bochumer Straße/Fänkenstraße. Eine Entlastung wird durch die Fertigstellung der Umgehungsstraße sowie den Ausbau eines Gehwegs an der südlichen Seite der Eickerstraße erwartet.
Hinsichtlich der Straßenreinigung erläutert die Verwaltung, dass Kehrmaschinen bei Regen Niederschlagswasser aufnehmen. Um eine Überladung der Fahrzeuge zu vermeiden, wird das Wasser im Rahmen des Tourenplans an vorgesehenen Stellen der Straßenentwässerung entleert, wobei das Wasser in die Kanalisation und nicht in einen Bach gelangt. Das Kehrgut wird als Abfall entsorgt.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022kein Ergebnis hinterlegt