Beschwerde "Bau L70n"
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2022/312 des Sachgebiets Digitalisierung/IT befasst sich mit einer Beschwerde zum Bau der Umgehungsstraße L70n. Gegenstand der Beratung im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden ist eine Eingabe vom 3. Februar 2022, deren Behandlung nach vorheriger Abstimmung mit der Beschwerdeführerin in der Sitzung am 22. Juni 2022 erfolgte.
Die Verwaltung legt hierzu eine Stellungnahme vor, wonach der Bau der Umgehungsstraße eine Maßnahme des Landesbetriebes Straßenbau ist. Im Rahmen eines Planfeststellungsverfahrens wurden Eingriffe in Natur und Landschaft ermittelt. Die Durchführung der Kompensationsmaßnahmen, wie die Gestaltung von Sonnenplätzen für Ringelnattern, die Anlage von Kleingewässern sowie Anpflanzungen entlang der Trasse, liegt in der Zuständigkeit des Landesbetriebes Straßenbau.
Für die Stadt Sprockhövel wird die Bedeutung der Ortsumgehung hervorgehoben. Die aktuelle Verkehrsbelastung der Hauptstraße in Niedersprockhövel mit etwa 13.800 Kraftfahrzeugen pro Tag wird als einschränkend für die Lebensqualität und die Verkehrssicherheit beschrieben. Durch die Entlastung der Ortsdurchfahrt vom Durchgangsverkehr soll die Aufenthaltsqualität verbessert und eine Geschwindigkeitsreduzierung ermöglicht werden. Zudem ist die Entlastung des Wohngebiets Börgersbruch vom An- und Ablieferverkehr zum Schulzentrum sowie die Anbindung des Gewerbegebietes an der Hombergstraße und der Glückauf-Halle vorgesehen. Der Ausschuss entscheidet über die Vorlage nach dem Beratungsverlauf.
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Beratungsfolge
- 22.06.2022kein Ergebnis hinterlegt