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Beschlussvorlage

Bestellung der Bürgermeisterin zur Standesbeamtin auf Widerruf

2022/634 16.03.2023 Geschäftsbereich I

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/634 befasst sich mit der Bestellung der Bürgermeisterin zur Standesbeamtin auf Widerruf. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, diese Bestellung vorzunehmen.

Die Grundlage für das Vorhaben bilden die Paragrafen 2 und 74 Absatz 1 Nummer 1 des Personenstandsgesetzes sowie die Personenstandsverordnung Nordrhein-Westfalen. Gemäß dieser Rechtslage ist die Gemeinde für die Bestellung der Standesbeamten zuständig, wobei die Entscheidungsgewalt beim Rat liegt. Die geplante Bestellung ist inhaltlich auf die Durchführung und die Beurkundung von Eheschließungen beschränkt.

Die Verwaltung führt dazu aus, dass die amtierende Bürgermeisterin die Aufgabe der Trauungen, wie sie bereits von ihren Vorgängern ausgeübt wurde, fortführen möchte. Die erforderliche Qualifikation für das Amt der Standesbeamtin wurde durch die Teilnahme an einem Seminar zum Eheschließungsrecht an der Akademie für Personenstandswesen GmbH in Bad Salzschlirf im Dezember 2022 erlangt. Die formale Bestellung erfolgt durch die Aushändigung einer Urkunde. Die Vorlage war zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgesehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 161 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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Beratungsfolge