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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Quartalsbericht IV. Quartal 2022Zur Vorlage · 2023/119 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2023/119 dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt Sprockhövel über die Finanzsituation im vierten Quartal des Jahres 2022. Die Vorlage wurde von der Bürgermeisterin erstellt und ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 9. März 2023 sowie des Rates am 16. März 2023 vorgesehen.
Der Inhalt der Vorlage beschränkt sich auf den Bericht über die finanzielle Lage zum genannten Zeitraum. Es wird der Beschlussvorschlag unterbreitet, den vorliegenden Quartalsbericht im Rahmen der entsprechenden Gremien zur Kenntnis zu nehmen. Weitere Details zu den spezifischen Finanzkennzahlen oder haushaltsmäßigen Auswirkungen sind in der vorliegenden Sitzungsvorlage nicht aufgeführt, da auf die entsprechenden Erläuterungen in den Anlagen verwiesen wird. Die Vorlage enthält keine Angaben zu klimaschutzrelevanten Aspekten oder zu geschätzten jährlichen Folgekosten oder -einnahmen.
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Beratungsfolge
- 16.03.2023 · Rat
- 09.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 2Bericht über die haushaltswirtschaftliche SituationZur Vorlage · 2023/120 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2023/120 dient der Information über die haushaltswirtschaftliche Situation der Stadt Sprockhövel. Die Vorlage ist für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 9. März 2023 sowie im Rat am 16. März 2023 vorgesehen.
Der Inhalt der Vorlage beschränkt sich auf den Bericht über die aktuelle finanzielle Lage der Kommune. Als Beschlussvorschlag ist vorgesehen, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat die Ausführungen zur haushaltswirtschaftlichen Situation zur Kenntnis nehmen.
Aus der Vorlage geht hervor, dass die zuständige Fachabteilung für die Erstellung von Sachstandsberichten verantwortlich ist. Die Berichterstattung erfolgt in einem festgelegten Rhythmus, wobei die genaue Frequenz für diesen spezifischen Vorgang im Dokument nicht näher spezifiziert ist, jedoch die Struktur für vierteljährliche, halbjährliche oder jährliche Berichte sowie Berichte nach Abschluss von Aufträgen vorsieht. Weitere Angaben zu haushaltsmäßigen Auswirkungen, wie etwa Personalkosten, Sachkosten oder freiwillige Leistungen, sind in diesem Dokument nicht enthalten.
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Beratungsfolge
- 16.03.2023 · Rat
- 09.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 3Kenntnisnahme von überplanmäßigen AufwendungenZur Vorlage · 2023/117 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/117 des Sachgebiets Kämmerei befasst sich mit der Kenntnisnahme von überplanmäßigen Aufwendungen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, die in der Vorlage aufgeführten Mehraufwendungen förmlich zur Kenntnis zu nehmen.
Die überplanmäßigen Ausgaben setzen sich aus drei verschiedenen Vorgängen zusammen. Im Zeitraum September 2022 entstand ein Mehrbedarf in Höhe von 15.000,00 Euro im Bereich der Fahrzeughaltung, bedingt durch gestiegene Preise für Kraftstoffe und Schmierstoffe. Dieser Betrag wird durch Mehreinnahmen aus anderen sonstigen ordentlichen Erträgen gedeckt.
Für den Zeitraum Oktober 2022 sind weitere Kosten in Höhe von 10.000,00 Euro für die Fahrzeughaltung verzeichnet. Diese resultieren aus gestiegenen Kraftstoffpreisen sowie der Beschaffung von Reservekraftstoff zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit des Bauhofes im Kontext der Energiekrise. Zudem wurden Preissteigerungen bei notwendigen Ersatzteilen verzeichnet. Auch diese Aufwendungen werden durch Mehreinnahmen aus anderen sonstigen ordentlichen Erträgen kompensiert.
Zusätzlich wurden für den Zeitraum November 2022 Geschäftsaufwendungen im Bereich der EDV in Höhe von 1.868,33 Euro ausgewiesen. Die ursprünglich bereitgestellten Mittel reichten nicht aus, um die bestehenden Pflegeverträge mit Softwareherstellern zu erfüllen. Die Deckung dieser Kosten erfolgt durch Minderaufwendungen bei den Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen.
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Beratungsfolge
- 16.03.2023 · Rat
- 09.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 KomHVO NRWZur Vorlage · 2023/121 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2023/121 befasst sich mit der Kenntnisnahme von Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 4 der Kommunalwirtschaftsordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW). Die Vorlage ist für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgesehen, wobei die entsprechenden Sitzungen für den 9. März und den 16. März 2023 angesetzt waren.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat die in einer Anlage aufgeführten Ermächtigungsübertragungen zur Kenntnis nehmen. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage wurde darauf hingewiesen, dass die entsprechende Anlage mit den detaillierten Auflistungen schnellstmöglich nachgereicht wird.
Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen enthält das Dokument keine spezifischen Angaben zu geschätzten Kosten oder Einnahmen. Ein Berichtswesen durch den zuständigen Fachbereich ist für diesen Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Die Vorlage dient der formalen Umsetzung von Befugnisübertragungen innerhalb der kommunalen Verwaltungsstrukturen auf Basis der genannten Rechtsgrundlage.
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Beratungsfolge
- 16.03.2023 · Rat
- 09.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Personalkosten- und Planstellencontrolling 2022Zur Vorlage · 2023/105 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2023/105 des Geschäftsbereichs I befasst sich mit dem Personalkosten- und Planstellencontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2022. Der vorliegende Bericht wurde dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Aus den Erläuterungen der Verwaltung geht hervor, dass die laufenden Personalkosten der aktiven Beschäftigten im Berichtszeitraum unter dem ursprünglich angesetzten Budget lagen. Hinsichtlich der Rückstellungen zeigt der Bericht eine Entwicklung auf, bei der die Gesamtsumme der Zuführungen zu den einzelnen Rückstellungen für die aktiven Beschäftigten im Jahr 2022 positiv ausfiel. Im Gegensatz dazu wurde für die Versorgungsempfänger ein Anstieg der Rückstellungen verzeichnet. Die Vorlage dient der Information der zuständigen Gremien über die finanzielle Entwicklung der Personalkosten und die Bestände der Rückstellungen im genannten Zeitraum.
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Beratungsfolge
- 16.03.2023 · Rat
- 09.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Personelle Besetzung in der Wohngeldstelle hier: Einrichtung einer zusätzlichen Vollzeitstelle im Stellenplan 2023Zur Vorlage · 2023/088 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/088 aus dem Fachbereich Bauen und Wohnen sieht die Einrichtung einer zusätzlichen, unbefristeten Vollzeitstelle im Bereich Wohnungswesen vor. Die beantragte Stelle im Bereich der Sachbearbeitung Wohngeld ist im Stellenplan 2023 vorgesehen und wird in die Entgeltgruppe EG09a eingestuft.
Die Begründung für die personelle Aufstockung liegt in der gestiegenen Anzahl an Anträgen. Die Wohngeldanträge für Miet- und Lastenzuschüsse stiegen von 305 im Jahr 2021 auf 445 im Jahr 2022. Im Januar 2023 wurden bereits 162 Anträge eingereicht. Zudem ist durch das Wohngeld-Plus-Gesetz mit einer Verdreifachung der Antragszahlen zu rechnen, da der Empfängerkreis erweitert wurde. Neben dem Wohngeld umfasst der Aufgabenbereich auch die Besetzungs- und Bestandskontrolle, die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen, die Wohnungsvermittlung sowie die Beratung. Die aktuelle Besetzung der Wohngeldstelle mit zwei Teilzeitkräften sowie einer vorübergehenden Aufstockung auf 60 Wochenstunden wird als nicht ausreichend bewertet, um die vielfältigen Aufgaben dauerhaft zu bewältigen.
Die geschätzten jährlichen Personalkosten für die neue Stelle liegen zwischen 58.000 und 71.000 Euro. Bei einer Besetzung zum 1. Juli 2023 würden für das laufende Jahr Kosten in Höhe von etwa 29.000 bis 35.500 Euro anfallen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Deckung dieser Kosten aus dem bestehenden Haushalt aufgrund laufender Tarifverhandlungen noch nicht abschließend beurteilt werden kann, was eine überplanmäßige Ansatzerhöhung erforderlich machen könnte. Der Ausschuss empfiehlt die Einrichtung der Stelle den weiteren Gremien.
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Beratungsfolge
- 16.03.2023 · Rat
- 09.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 27.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 7Rekommunalisierung der Straßenbeleuchtung hier: Einrichtung einer zusätzlichen Vollzeitstelle im Stellenplan 2023Zur Vorlage · 2023/024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtverwaltung Sprockhövel plant die Rekommunalisierung der operativen Straßenbeleuchtung. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage 2023/024 wird die Einrichtung einer unbefristeten Vollzeitstelle für eine Elektrofachkraft im Sachgebiet Bauhof beantragt. Derzeit werden die Wartung und Instandsetzung der Beleuchtungsanlagen über einen Jahresvertrag mit einem privaten Unternehmen abgewickelt, der zum 31. Dezember 2023 ausläuft.
Nach einer Analyse der Kommunalagentur NRW soll die Übernahme der Arbeiten durch den städtischen Bauhof die Wirtschaftlichkeit fördern. Ein bereits vorhandener Hubsteiger kann dabei sowohl für die Straßenbeleuchtung als auch für die Baumkontrolle genutzt werden, wodurch Synergieeffekte entstehen. Durch die Eigenleistung sollen die derzeit anlassbezogenen Reparaturen durch eine systematische Wartungsstrategie ersetzt werden. Dies soll langfristig die Betriebssicherheit erhöhen und die Kosten für Ersatzteile sowie die Energiekosten senken, da eine gezielte Umrüstung auf LED-Technik ermöglicht wird.
Die neue Stelle soll zudem Aufgaben in der technischen Bereitschaft des Bauhofs, im Winterdienst sowie bei der elektrotechnischen Überprüfung von Betriebsmitteln und Pumpwerken übernehmen. Die Personalkosten für die neue Stelle werden auf etwa 53.000 bis 62.000 Euro geschätzt. Eine Besetzung der Stelle ist zum 1. Juli 2023 vorgesehen. Ob die zusätzlichen Kosten im Rahmen des Haushalts 2023 gedeckt werden können oder eine überplanmäßige Ansatzerhöhung erforderlich ist, ist aufgrund laufender Tarifverhandlungen noch nicht abschließend geklärt.
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- 16.03.2023 · Rat
- 09.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 09.02.2023 · Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 8Einrichtung einer zusätzlichen Vollzeitstelle im Stellenplan 2023 hier: Sachbearbeitung AsylbLG/SGB XII - SG II.2.1 SozialesZur Vorlage · 2023/030 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/030 des Geschäftsbereichs I sieht die Einrichtung einer zusätzlichen Vollzeitstelle im Stellenplan 2023 vor. Konkret handelt es sich um eine Stelle im Bereich der Sachbearbeitung für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) innerhalb der Organisationseinheit SG II.2.1 Soziales.
Die Fachbereichsleitung II.2 hat die Schaffung dieser Stelle beantragt, um dem gestiegenen Arbeitsaufwand zu begegnen. Die Begründung führt an, dass die Fallzahlen im Asylbereich von 85 Fällen am Ende des Jahres 2021 auf 154 Fälle am Ende des Jahres 2022 gestiegen sind und ein weiterer Anstieg zu erwarten ist. Zudem wird eine hohe Fluktuation durch den Wechsel der Leistungsbereiche bei Geflüchteten aus der Ukraine sowie die Zunahme der Fallzahlen im Bereich SGB XII auf 341 Fälle zum Jahresende 2022 angeführt.
Die beantragte Stelle ist im Entgeltbereich EG09b/c angesiedelt. Die geschätzten jährlichen Personalkosten belaufen sich auf etwa 48.000 bis 62.000 Euro, wobei für das laufende Jahr 2023 Kosten zwischen 24.000 und 31.000 Euro kalkuliert werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Deckung der Kosten im Rahmen des bestehenden Haushalts aufgrund laufender Tarifverhandlungen noch nicht abschließend beurteilt werden kann, was eine überplanmäßige Ansatzerhöhung erforderlich machen könnte. Der Beschlussvorschlag empfiehlt dem Rat, der Einrichtung der Stelle zuzustimmen.
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- 16.03.2023 · Rat
- 09.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 23.02.2023 · Ausschuss für Soziales, Gesundheitsförderung, Integration und Teilhabe
- 9Bestellung der Bürgermeisterin zur Standesbeamtin auf WiderrufZur Vorlage · 2022/634 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/634 befasst sich mit der Bestellung der Bürgermeisterin zur Standesbeamtin auf Widerruf. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, diese Bestellung vorzunehmen.
Die Grundlage für das Vorhaben bilden die Paragrafen 2 und 74 Absatz 1 Nummer 1 des Personenstandsgesetzes sowie die Personenstandsverordnung Nordrhein-Westfalen. Gemäß dieser Rechtslage ist die Gemeinde für die Bestellung der Standesbeamten zuständig, wobei die Entscheidungsgewalt beim Rat liegt. Die geplante Bestellung ist inhaltlich auf die Durchführung und die Beurkundung von Eheschließungen beschränkt.
Die Verwaltung führt dazu aus, dass die amtierende Bürgermeisterin die Aufgabe der Trauungen, wie sie bereits von ihren Vorgängern ausgeübt wurde, fortführen möchte. Die erforderliche Qualifikation für das Amt der Standesbeamtin wurde durch die Teilnahme an einem Seminar zum Eheschließungsrecht an der Akademie für Personenstandswesen GmbH in Bad Salzschlirf im Dezember 2022 erlangt. Die formale Bestellung erfolgt durch die Aushändigung einer Urkunde. Die Vorlage war zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 16.03.2023 · Rat
- 09.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10Mittagsverpflegung an der Mathilde-Anneke-Schule hier: Vorgehensweise ab Schuljahr 2023/2024Zur Vorlage · 2023/007 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/007 befasst sich mit der künftigen Gestaltung der Mittagsverpflegung an der Mathilde-Anneke-Schule ab dem Schuljahr 2023/2024. Da der aktuelle Liefervertrag befristet war, ist eine neue Ausschreibung mit einer geplanten Laufzeit von vier Jahren erforderlich.
Es wurden zwei verschiedene Modelle zur Umsetzung geprüft. Alternative 1 sah eine Ausschreibung eines Komplettpakets vor, welches die Vorbereitung, Zubereitung, Lieferung, Ausgabe sowie die Nacharbeiten umfasst, wobei die Bereitstellung des Personals durch den Anbieter erfolgen sollte. Die Verwaltung weist darauf hin, dass hierbei die Gefahr besteht, dass keine Angebote eingehen könnten.
Alternative 2 sieht eine Ausschreibung des Leistungsumfangs auf die reine Zubereitung und Lieferung vor. Die Aufbereitung, Ausgabe und die Nacharbeiten sollen weiterhin durch eigenes Personal der Stadt durchgeführt werden. Um die langfristige Bindung des bereits tätigen Personals zu gewährleisten, wird die Implementierung einer teilbaren Planstelle im Stellenplan 2023 mit einem Umfang von 26 Wochenstunden vorgeschlagen. Die geschätzten Personalkosten hierfür belaufen sich auf rund 30.000 Euro.
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, die Ausschreibung nach dem Modell der Alternative 2 durchzuführen. Begründet wird dies mit der positiven Resonanz der Eltern und Schüler auf das aktuelle Modell sowie der höheren Flexibilität bei etwaigen Lieferausfällen. Der zuständige Fachbereich wird verpflichtet, nach Abschluss des Auftrages einen Sachstandsbericht vorzulegen.
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- 16.03.2023 · Rat
- 09.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 08.03.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 11Betreuung der Schüler*innen in Grundschulen vor und nach dem Unterricht (Schule von acht bis eins) hier: Bezuschussung der Gruppen durch die Stadt 2024/2025Zur Vorlage · 2023/041 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/041 des Sachgebiets Schulen/VHS befasst sich mit der finanziellen Unterstützung der Betreuungsangebote „Schule von acht bis eins“ an den Gemeinschaftsgrundschulen in Sprockhövel. Der Vorschlag sieht vor, für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 jeweils Mittel in Höhe von 4.640,00 € bereitzustellen, um die Bezuschussung der Gruppen vor und nach dem Unterricht zu gewährleisten.
Die finanzielle Grundlage der Betreuung basiert auf einer Kombination aus Landesmitteln und städtischen Zuschüssen. Das Land fördert die entsprechenden Angebote mit 4.000,00 € pro Gruppe, wobei diese Mittel in vollem Umfang an die Träger der Betreuung weitergeleitet werden. Die Anträge für die Landesförderung werden jeweils im Frühjahr bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt.
Die beantragten städtischen Mittel dienen der Unterstützung von insgesamt zwölf Betreuungsgruppen, die sich auf die Gemeinschaftsgrundschulen Hobeuken, Haßlinghausen, Gennebreck und Börgersbruch verteilen. Die Höhe der städtischen Bezuschussung wurde im Zuge der Haushaltskonsolidierung seit Januar 2011 von zuvor 2.560,00 € pro Schule auf 1.160,00 € pro Schule reduziert. Die aktuelle Vorlage zielt darauf ab, durch die frühzeitige Beschlussfassung über die Haushaltsjahre 2024 und 2025 die finanzielle Kontinuität der bestehenden Gruppen sicherzustellen. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule sowie in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt.
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- 16.03.2023 · Rat
- 09.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 08.03.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 12Einrichtung einer "Koordinierungsstelle für das Netzwerk Kinderschutz"Zur Vorlage · 2023/111 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/111 des Fachbereichs Jugend und Familie sieht die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für das Netzwerk Kinderschutz in Sprockhövel vor. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete, teilbare Vollzeitstelle für eine Fachkraft zu schaffen.
Die Maßnahme erfolgt als Reaktion auf das neue Landeskinderschutzgesetz (KiSchG-NRW) und dient der Sicherstellung der daraus resultierenden Aufgaben des Jugendamtes. Die neue Stelle soll die Konzeption, Umsetzung, Begleitung und Evaluierung umfassender Aufgaben im Bereich des Kinderschutzes übernehmen. Zu den Kernaufgaben gehören der Aufbau einer interdisziplinären Netzwerkstruktur mit präventiver Ausrichtung, die Entwicklung von Leitlinien für Kinderschutzkonzepte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Organisation von Fortbildungsangeboten. Zudem sollen Transparenz über Mitteilungswege bei Kindeswohlgefährdungen hergestellt und die Verfahrensqualität durch Maßnahmen wie anonymisierte Fallkonferenzen optimiert werden.
Die Finanzierung der Personalkosten, die auf etwa 71.000 bis 86.000 Euro jährlich geschätzt werden, soll über den vom Land gewährten Belastungsausgleich gemäß § 12 KiSchG-NRW erfolgen. Für die Jahre 2023 und 2024 belaufen sich diese Mittel auf rund 123.420 Euro beziehungsweise 125.605 Euro. Aus diesem Budget können zudem Sachmittel für Qualifizierungsmaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit bereitgestellt werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Deckung der Personalkosten im laufenden Jahr unter Berücksichtigung der Tarifverhandlungen eine überplanmäßige Ansatzerhöhung erfordern könnte.
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- 16.03.2023 · Rat
- 09.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 08.03.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 13Interkommunale Zusammenarbeit hier:Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Errichtung einer gemeinsamen AdoptionsvermittlungsstelleZur Vorlage · 2023/101 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel plant die Gründung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle mit den Städten Hattingen, Herdecke und Wetter (Ruhr). Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit, die gesetzlichen Anforderungen an die personelle Ausstattung einer Adoptionsvermittlungsstelle gemäß dem Adoptionsvermittlungsgesetz zu erfüllen. Da die bisherige Ausnahmegenehmigung des Landesjugendamtes für das Jugendamt Sprockhövel zum 30. April 2023 ausläuft und keine weitere Ausnahme in Aussicht gestellt wird, muss die Sicherstellung dieser Pflichtaufgabe gewährleistet werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die Fachkräftekapazitäten der Stadt Hattingen zu nutzen, die bereits über die erforderlichen Qualifikationen und Kapazitäten verfügt. Durch diese interkommunale Zusammenarbeit soll die Aufgabe unter Einhaltung des Fachkräftegebots fortgeführt werden. Die Kosten für die Stadt Sprockhövel werden auf Basis der Bevölkerungszahlen berechnet und belaufen sich nach aktueller Kalkulation auf jährliche Sach- und Personalkosten in Höhe von 24.200 Euro. Die für die Adoptionsvermittlung bisher bereitgestellten Stellenanteile sollen künftig für die Intensivierung der Anwerbung von Pflegeeltern eingesetzt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dem Aufbau der gemeinsamen Stelle zuzustimmen und die Verwaltung mit dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gemäß dem vorliegenden Entwurf zu beauftragen. Die Teilnahme der Stadt Sprockhövel an der Vereinbarung soll rückwirkend zum 1. Januar 2023 erfolgen.
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- 16.03.2023 · Rat
- 09.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 08.03.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 14Wiederaufbauplan hier: Beantragung von Fördermitteln zum kommunalen WiederaufbauZur Vorlage · 2023/118 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/118 des Fachbereichs Planen und Umwelt befasst sich mit der Beantragung von Fördermitteln für den kommunalen Wiederaufbau nach den Ereignissen vom Juli 2021. Infolge des damaligen Hochwassers und der Starkregenereignisse kam es an verschiedenen Stellen der kommunalen Infrastruktur zu Schäden. Davon betroffen sind insbesondere die Gewässer- und Verkehrsinfrastruktur sowie die Schule in Herzkamp.
Der vorliegende Wiederaufbauplan fasst die entstandenen Schäden sowie die entsprechenden Kosten und Erläuterungen zusammen. Ziel ist es, die notwendigen Mittel beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung zu beantragen, um die beschädigten Anlagen wieder in ihren Ursprungszustand zu versetzen. Die Maßnahmen im Plan sind laut Verwaltung zu 100 Prozent förderfähig.
Das Verfahren zur Förderung ist mehrstufig angelegt. Zunächst ist ein Grundantrag inklusive des Wiederaufbauplans einzureichen, wobei die Frist für die erstmalige Beantragung am 30. Juni 2023 endet. Nach einer etwaigen Bewilligung müssen im weiteren Verlauf detaillierte Projektblätter zur Dokumentation der Schäden und der Maßnahmen erstellt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, dem Plan zuzustimmen und die Verwaltung mit der Einreichung des Antrags beim zuständigen Ministerium zu beauftragen.
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- 16.03.2023 · Rat
- 09.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 15Breitbandausbau in Sprockhövel hier: Allgemeine InformationenZur Vorlage · 2023/130 · Beschlussvorlage
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Die Verwaltung hat dem Haupt- und Finanzausschuss einen Sachstandsbericht zum Breitbandausbau in Sprockhövel vorgelegt. Der Bericht informiert über die aktuelle Lage des Förderprogramms „Graue Flecken“. Während die Finanzierung für neue Projektanträge seit Anfang Oktober 2022 eingestellt wurde, ist der bereits bestehende Förderantrag der Stadt Sprockhövel hiervon nicht betroffen. Die Finanzierung für das Vorhaben setzt sich aus Anteilen des Bundes (50 %), des Landes Nordrhein-Westfalen (40 %) und der Stadt Sprockhövel (10 %) zusammen. Zusätzlich stellt das Land Mittel für schwer erschließbare Einzellagen bereit. Die Gesamtinvestitionssumme beläuft sich auf etwa 10,8 Millionen Euro.
Ein wesentlicher Teil der im Programm berücksichtigten 1.488 Adresspunkte wird durch die Unsere Grüne Glasfaser (UGG) ausgebaut. Dadurch reduziert sich der verbleibende finanzielle Eigenanteil der Stadt für die restlichen 202 Adresspunkte auf schätzungsweise 242.000 Euro.
Parallel dazu führt die UGG einen eigenen Ausbau durch, der laut eigenen Berechnungen 7.022 Adresspunkte umfasst. Die Differenz zu den Daten des Ennepe-Ruhr-Kreises ergibt sich daraus, dass das „Graue-Flecken-Programm“ gezielt Adressen mit einer Übertragungsgeschwindigkeit von bis zu 100 Mbit/s berücksichtigt. Der Ausbau durch die UGG soll ab etwa April 2023 in bis zu fünf Gebieten beginnen. Die Planung umfasst die Erstellung von Standorten sowie die Abstimmung mit dem städtischen Tiefbauamt. Anwohner sollen über die Arbeiten informiert werden.
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- 16Breitbandausbau in Sprockhövel hier: Sachstand zu den POP-StandortenZur Vorlage · 2023/089 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Vorlage 2023/089 des Fachbereichs Planen und Umwelt wird über den aktuellen Sachstand beim Breitbandausbau in Sprockhövel berichtet. Nachdem der Rat der Stadt bereits beschlossen hatte, den Ausbau des Glasfasernetzes in Zusammenarbeit mit Telekommunikationsunternehmen voranzutreiben und dabei der Unsere Grüne Glasfaser GmbH Co.KG (UGG) Vorrang einzuräumen, wurde eine Absichtserklärung mit diesem Anbieter geschlossen.
Für den weiteren Ausbau der Infrastruktur werden insgesamt sechs Standorte für sogenannte Point of Presence (POP)-Stationen benötigt. Die Verwaltung hat mit der UGG die Standorte in Niedersprockhövel, Hiddinghausen, Obersprockhövel und Gennebreck weitgehend abgestimmt. In Haßlinghausen sind zwei Standorte erforderlich, wobei für die dortige Hauptstation noch eine Lösung gesucht wird.
An den Standorten in Niedersprockhövel und Haßlinghausen ist eine Befreiung von den Festsetzungen der jeweiligen Bebauungspläne notwendig, da die Flächen als Grünflächen ausgewiesen sind. Für diese Eingriffe muss eine Kompensation geleistet werden. Die Standorte in Hiddinghausen, Obersprockhövel und Gennebreck befinden sich im ungeplanten Innenbereich und sind planungsrechtlich zulässig.
Die Pachtverträge für die bereits ausgewählten Standorte wurden zwischen der UGG und der Stadt ausgehandelt und sollen eine Laufzeit von 25 Jahren haben. Die Verwaltung wurde beauftragt, die entsprechenden Verträge abzuschließen. Weitere Abstimmungen zur Standortfindung in Haßlinghausen sowie zum weiteren Netzausbau stehen noch aus.
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- 16.03.2023 · Rat
- 09.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 27.02.2023 · Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz
- 17Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2023/113 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2023/113 des Sachgebiets Organisation dient als Tagesordnungspunkt für die 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 9. März 2023. Gegenstand der Vorlage sind die Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung.
Der vorliegende Text enthält einen Beschlussvorschlag, der vorsieht, die Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen. Als alternative Option ist aufgeführt, dass keine Mitteilungen vorliegen. Aus der Vorlage gehen keine weiteren inhaltlichen Details zu den spezifischen Mitteilungen oder zu den damit verbundenen Sachverhalten hervor, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen oder Kosten durch diesen Tagesordnungspunkt ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 09.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 18Anfragen im öffentlichen Teil nach § 18 der Geschäftsordnung für den Rat und die AusschüsseZur Vorlage · 2023/114 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2023/114 des Sachgebiets Organisation dient als Grundlage für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss während der 18. Sitzung am 9. März 2023. Gegenstand der Vorlage sind Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung gemäß § 18 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse.
Der vorliegende Text sieht als Beschlussvorschlag vor, dass die eingegangenen Anfragen durch die Verwaltung beantwortet werden. Alternativ ist als Option vermerkt, dass keine Anfragen vorliegen. Aus der Vorlage geht hervor, dass für diesen Tagesordnungspunkt keine haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von Personalkosten oder Sachkosten ausgewiesen sind. Es sind keine weiteren Informationen zu Sachstandsberichten oder spezifischen Rechtsgrundlagen in diesem Dokument enthalten.
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Beratungsfolge
- 09.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss