Betreuung der Schüler*innen in Grundschulen vor und nach dem Unterricht (Schule von acht bis eins) hier: Bezuschussung der Gruppen durch die Stadt 2024/2025
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/041 des Sachgebiets Schulen/VHS befasst sich mit der finanziellen Unterstützung der Betreuungsangebote „Schule von acht bis eins“ an den Gemeinschaftsgrundschulen in Sprockhövel. Der Vorschlag sieht vor, für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 jeweils Mittel in Höhe von 4.640,00 € bereitzustellen, um die Bezuschussung der Gruppen vor und nach dem Unterricht zu gewährleisten.
Die finanzielle Grundlage der Betreuung basiert auf einer Kombination aus Landesmitteln und städtischen Zuschüssen. Das Land fördert die entsprechenden Angebote mit 4.000,00 € pro Gruppe, wobei diese Mittel in vollem Umfang an die Träger der Betreuung weitergeleitet werden. Die Anträge für die Landesförderung werden jeweils im Frühjahr bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt.
Die beantragten städtischen Mittel dienen der Unterstützung von insgesamt zwölf Betreuungsgruppen, die sich auf die Gemeinschaftsgrundschulen Hobeuken, Haßlinghausen, Gennebreck und Börgersbruch verteilen. Die Höhe der städtischen Bezuschussung wurde im Zuge der Haushaltskonsolidierung seit Januar 2011 von zuvor 2.560,00 € pro Schule auf 1.160,00 € pro Schule reduziert. Die aktuelle Vorlage zielt darauf ab, durch die frühzeitige Beschlussfassung über die Haushaltsjahre 2024 und 2025 die finanzielle Kontinuität der bestehenden Gruppen sicherzustellen. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule sowie in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 16.03.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 09.03.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 08.03.2023kein Ergebnis hinterlegt