Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Neue personelle Besetzung eines beratenden Mitgliedes und der Stellvertreterin im Ausschuss für Jugendhilfe und SchuleZur Vorlage · 2023/090 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule steht die personelle Neubesetzung eines beratenden Mitglieds sowie dessen Stellvertretung zur Kenntnisnahme an. Grundlage für diese personelle Änderung ist die Bestellung durch das Landgericht Essen.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes in Nordrhein-Westfalen ist ein Richter des Vormundschaftsgerichts, des Familiengerichts oder ein Jugendrichter als beratendes Mitglied dem Ausschuss für Jugendhilfe und Schule angehörig.
Nach der bisherigen Besetzung durch zwei Richterinnen des Landgerichts Essen wurden nun neue Vertreter benannt. Das Landgericht Essen hat einen Richter am Amtsgericht Hattingen als beratendes Mitglied sowie eine Richterin am Amtsgericht Hattingen als dessen Stellvertreterin für den Ausschuss bestellt. Eine formelle Verpflichtung der neuen Ausschussmitglieder erfolgt mit ihrer ersten Teilnahme an einer Sitzung des Gremiums.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.03.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 2Bericht über den Sachstand von Beschlüssen des Ausschusses für Jugendhilfe und SchuleZur Vorlage · 2023/112 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/112 des Fachbereichs Jugend und Familie dient als Sachstandsbericht für den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule. Der Bericht dokumentiert den aktuellen Status der Umsetzung früherer Beschlüsse aus den Sitzungen des Novembers 2022.
Ein wesentlicher Punkt betrifft die Anfrage des Kinder- und Jugendparlaments zur Errichtung eines Basketballplatzes auf dem Schulhof der Grundschule Haßlinghausen. Die Verwaltung hat die Prüfung der baulichen Umsetzung sowie der Finanzierung von Körben und Markierungen abgeschlossen und die Errichtung abgelehnt. Es wird darauf hingewiesen, dass das Kinder- und Jugendparlament die Prüfung eines alternativen Standortes am Bolzplatz der Gevelsberger Straße sowie eine Beteiligung an der Umgestaltung angefragt hat.
Im Bereich der Kindertageseinrichtungen liegen folgende Informationen vor: Für die geplante Kita in Haßlinghausen wurde die Gruppengröße auf vier Gruppen festgelegt, wobei die Planungen der zuständigen Stelle bereits angelaufen sind. Bezüglich der AWO-Kita Haßlinghausen ist die Nutzung des freiwerdenden Grundstücks des Bauhofs für die Einrichtung vorgesehen. Zudem wird die Weiterführung einer vierten Gruppe in der Musik-Kita Gedulderweg für das Kita-Jahr 2023/24 durch die Beantragung einer verlängerten Betriebserlaubnis beim LWL vorbereitet.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.03.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 3Kommunale Klassenrichtzahl Schuljahr 2023 / 2024Zur Vorlage · 2023/006 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/006 des Sachgebiets Schulen/VHS befasst sich mit der Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2023/2024 in der Stadt Sprockhövel. Basierend auf dem Schulgesetz Nordrhein-Westfalen ist der Schulträger dazu verpflichtet, die Höchstzahl der zu bildenden Eingangsklassen sowie deren Verteilung auf die Grundschulen festzulegen. Die Berechnung der Klassenrichtzahl erfolgt auf Grundlage der voraussichtlichen Schülerzahlen, wobei die Gesamtzahl der angemeldeten Kinder durch 23 geteilt wird.
Für das kommende Schuljahr sind an den Grundschulen in Sprockhövel insgesamt 244 Kinder angemeldet. Daraus ergibt sich eine Höchstzahl von 11 Eingangsklassen. Die Verteilung der Klassen auf die einzelnen Standorte sieht wie folgt aus: An der GGS Börgersbruch werden 4 Klassen mit 105 angemeldeten Kindern gebildet, wobei die Anzahl aufgrund fehlender Klassenraumkapazitäten um eine Klasse reduziert werden musste. Die GGS Haßlinghausen erhält 3 Klassen für 67 Kinder, die GGS Gennebreck 2 Klassen für 40 Kinder und die GGS Hobeuken 2 Klassen für 32 Kinder.
Um die Bildung von zwei Klassen an der GGS Hobeuken zu ermöglichen, werden zwei zweite Klassen zusammengelegt, sodass im Schuljahr 2023/2024 nur eine dritte Klasse vorhanden sein wird. Durch die Kapazitäten an der GGS Gennebreck ist die Beschulung aller Schulanfänger sichergestellt. Die Aufteilung wurde mit dem Schulamt des Ennepe-Ruhr-Kreises abgestimmt. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt dem Rat, die vorgesehene Verteilung der Eingangsklassen zu bestätigen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.03.2023 · Rat
- 08.03.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 4Mittagsverpflegung an der Mathilde-Anneke-Schule hier: Vorgehensweise ab Schuljahr 2023/2024Zur Vorlage · 2023/007 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/007 befasst sich mit der künftigen Gestaltung der Mittagsverpflegung an der Mathilde-Anneke-Schule ab dem Schuljahr 2023/2024. Da der aktuelle Liefervertrag befristet war, ist eine neue Ausschreibung mit einer geplanten Laufzeit von vier Jahren erforderlich.
Es wurden zwei verschiedene Modelle zur Umsetzung geprüft. Alternative 1 sah eine Ausschreibung eines Komplettpakets vor, welches die Vorbereitung, Zubereitung, Lieferung, Ausgabe sowie die Nacharbeiten umfasst, wobei die Bereitstellung des Personals durch den Anbieter erfolgen sollte. Die Verwaltung weist darauf hin, dass hierbei die Gefahr besteht, dass keine Angebote eingehen könnten.
Alternative 2 sieht eine Ausschreibung des Leistungsumfangs auf die reine Zubereitung und Lieferung vor. Die Aufbereitung, Ausgabe und die Nacharbeiten sollen weiterhin durch eigenes Personal der Stadt durchgeführt werden. Um die langfristige Bindung des bereits tätigen Personals zu gewährleisten, wird die Implementierung einer teilbaren Planstelle im Stellenplan 2023 mit einem Umfang von 26 Wochenstunden vorgeschlagen. Die geschätzten Personalkosten hierfür belaufen sich auf rund 30.000 Euro.
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, die Ausschreibung nach dem Modell der Alternative 2 durchzuführen. Begründet wird dies mit der positiven Resonanz der Eltern und Schüler auf das aktuelle Modell sowie der höheren Flexibilität bei etwaigen Lieferausfällen. Der zuständige Fachbereich wird verpflichtet, nach Abschluss des Auftrages einen Sachstandsbericht vorzulegen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.03.2023 · Rat
- 09.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 08.03.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 5Betreuung der Schüler*innen in Grundschulen vor und nach dem Unterricht (Schule von acht bis eins) hier: Bezuschussung der Gruppen durch die Stadt 2024/2025Zur Vorlage · 2023/041 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/041 des Sachgebiets Schulen/VHS befasst sich mit der finanziellen Unterstützung der Betreuungsangebote „Schule von acht bis eins“ an den Gemeinschaftsgrundschulen in Sprockhövel. Der Vorschlag sieht vor, für die Haushaltsjahre 2024 und 2025 jeweils Mittel in Höhe von 4.640,00 € bereitzustellen, um die Bezuschussung der Gruppen vor und nach dem Unterricht zu gewährleisten.
Die finanzielle Grundlage der Betreuung basiert auf einer Kombination aus Landesmitteln und städtischen Zuschüssen. Das Land fördert die entsprechenden Angebote mit 4.000,00 € pro Gruppe, wobei diese Mittel in vollem Umfang an die Träger der Betreuung weitergeleitet werden. Die Anträge für die Landesförderung werden jeweils im Frühjahr bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt.
Die beantragten städtischen Mittel dienen der Unterstützung von insgesamt zwölf Betreuungsgruppen, die sich auf die Gemeinschaftsgrundschulen Hobeuken, Haßlinghausen, Gennebreck und Börgersbruch verteilen. Die Höhe der städtischen Bezuschussung wurde im Zuge der Haushaltskonsolidierung seit Januar 2011 von zuvor 2.560,00 € pro Schule auf 1.160,00 € pro Schule reduziert. Die aktuelle Vorlage zielt darauf ab, durch die frühzeitige Beschlussfassung über die Haushaltsjahre 2024 und 2025 die finanzielle Kontinuität der bestehenden Gruppen sicherzustellen. Die Vorlage wurde zur Beratung in den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule sowie in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.03.2023 · Rat
- 09.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 08.03.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 6Spezialverkehr für Schüler*innen an der GGS HaßlinghausenZur Vorlage · 2023/005 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule im Bereich der vorliegenden Beschlussvorlage 2023/005 berät über die Einstellung des bestehenden Spezialverkehrs für Schülerinnen und Schüler der Grundschule Haßlinghausen zum Schuljahr 2023/2024. Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit, den aktuellen Beförderungsvertrag aus vergaberechtlichen Gründen zum 31. Juli 2023 zu beenden.
Die zuständige Fachabteilung hat im Rahmen einer Prüfung die Wirtschaftlichkeit sowie die Notwendigkeit des Sonderverkehrs untersucht. Dabei wurde die bestehende Verkehrsanbindung durch den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) analysiert. Da die Schule in unmittelbarer Nähe zum zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) Haßlinghausen liegt und die Linien 379, 551 sowie 584 die Schulzeiten abdecken, wird die Nutzung von Schülerzeitkarten als Alternative in Betracht gezogen. Eine Überprüfung der Anspruchsberechtigung ergab, dass von den 57 aktuell nutzenden Schülerinnen und Schülern 11 die erforderliche Entfernung von mehr als zwei Kilometern nicht erreichen.
Ein Kostenvergleich zeigt, dass die pauschalen Kosten für einen Schulbus bei etwa 60.450 Euro pro Schuljahr liegen würden. Die Bereitstellung von Schülerzeitkarten für die verbleibenden 46 anspruchsberechtigten Kinder würde nach aktuellen Kalkulationen etwa 27.174 Euro pro Schuljahr kosten. Die Verwaltung empfiehlt daher die Einstellung des Spezialverkehrs, um eine jährliche Kostenersparnis von rund 33.000 Euro zu realisieren und der Priorisierung des ÖPNV gemäß der Schülerfahrkostenverordnung nachzukommen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.03.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 7Jahresbericht der Jugendzentren 2022Zur Vorlage · 2023/110 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 8. März 2023 wurde die Vorlage 2023/110 zur Beratung vorgelegt. Gegenstand der Sitzungsvorlage aus dem Fachbereich Jugend und Familie ist der Jahresbericht der beiden städtischen Jugendzentren für das Jahr 2022.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss den vorliegenden Jahresbericht zur Kenntnis nimmt. Der Bericht umfasst die Tätigkeiten und Entwicklungen der beiden Jugendzentren im Berichtszeitraum. Die Verwaltung hat zudem darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Sitzung die Möglichkeit besteht, zu den Inhalten des Berichts Stellung zu nehmen und Fragen des Ausschusses zu beantworten. Aus den Unterlagen geht hervor, dass durch die bloße Kenntnisnahme des Berichts keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.03.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 8Platzgenaue Darstellung des Kindergartenbedarfsplans für das Kita-Jahr 2023 / 24Zur Vorlage · 2023/107 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 8. März 2023 liegt die Beschlussvorlage 2023/107 zur Umsetzung der platzgenauen Kindergartenbedarfsplanung für das Kita-Jahr 2023/24 vor. Das Jugendamt beantragt zum gesetzlich festgelegten Stichtag am 15. März den Betriebskostenzuschuss für alle Kindertageseinrichtungen in Sprockhövel beim LWL Landesjugendamt. Die Grundlage hierfür bildet das Kinderbildungsgesetz, welches eine einrichtungsscharfe Jugendhilfeplanung vorschreibt. Diese muss die genauen Platzzahlen der jeweiligen Einrichtungen unter Berücksichtigung von Gruppenform, Stundenumfang sowie der Anzahl von Kindern mit Behinderung ausweisen.
Die Höhe und Anzahl der beantragten Kindpauschalen leiten sich aus der städtischen Jugendhilfeplanung ab, welche auf der bereits verabschiedeten Kindergartenbedarfsplanung basiert. Da die Anträge der Träger auf Betriebskostenförderung erst zum 15. März beim Jugendamt eingehen und kurzfristige Änderungen durch Eltern oder Einrichtungen möglich sind, konnte die detaillierte tabellarische Darstellung erst kurz vor der Sitzung nachgereicht werden. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme der Einrichtungsscharfe Darstellung, da die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen durch Landesmittel die entsprechende Form der Bedarfsfeststellung durch die Jugendhilfeplanung voraussetzt. Der Ausschuss soll die einrichtungsscharfe Darstellung zur Kenntnis nehmen und der Umsetzung zustimmen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.03.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 9Interkommunale Zusammenarbeit hier:Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Errichtung einer gemeinsamen AdoptionsvermittlungsstelleZur Vorlage · 2023/101 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel plant die Gründung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle mit den Städten Hattingen, Herdecke und Wetter (Ruhr). Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit, die gesetzlichen Anforderungen an die personelle Ausstattung einer Adoptionsvermittlungsstelle gemäß dem Adoptionsvermittlungsgesetz zu erfüllen. Da die bisherige Ausnahmegenehmigung des Landesjugendamtes für das Jugendamt Sprockhövel zum 30. April 2023 ausläuft und keine weitere Ausnahme in Aussicht gestellt wird, muss die Sicherstellung dieser Pflichtaufgabe gewährleistet werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die Fachkräftekapazitäten der Stadt Hattingen zu nutzen, die bereits über die erforderlichen Qualifikationen und Kapazitäten verfügt. Durch diese interkommunale Zusammenarbeit soll die Aufgabe unter Einhaltung des Fachkräftegebots fortgeführt werden. Die Kosten für die Stadt Sprockhövel werden auf Basis der Bevölkerungszahlen berechnet und belaufen sich nach aktueller Kalkulation auf jährliche Sach- und Personalkosten in Höhe von 24.200 Euro. Die für die Adoptionsvermittlung bisher bereitgestellten Stellenanteile sollen künftig für die Intensivierung der Anwerbung von Pflegeeltern eingesetzt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dem Aufbau der gemeinsamen Stelle zuzustimmen und die Verwaltung mit dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gemäß dem vorliegenden Entwurf zu beauftragen. Die Teilnahme der Stadt Sprockhövel an der Vereinbarung soll rückwirkend zum 1. Januar 2023 erfolgen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.03.2023 · Rat
- 09.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 08.03.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 10Einrichtung einer "Koordinierungsstelle für das Netzwerk Kinderschutz"Zur Vorlage · 2023/111 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/111 des Fachbereichs Jugend und Familie sieht die Einrichtung einer Koordinierungsstelle für das Netzwerk Kinderschutz in Sprockhövel vor. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete, teilbare Vollzeitstelle für eine Fachkraft zu schaffen.
Die Maßnahme erfolgt als Reaktion auf das neue Landeskinderschutzgesetz (KiSchG-NRW) und dient der Sicherstellung der daraus resultierenden Aufgaben des Jugendamtes. Die neue Stelle soll die Konzeption, Umsetzung, Begleitung und Evaluierung umfassender Aufgaben im Bereich des Kinderschutzes übernehmen. Zu den Kernaufgaben gehören der Aufbau einer interdisziplinären Netzwerkstruktur mit präventiver Ausrichtung, die Entwicklung von Leitlinien für Kinderschutzkonzepte in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Organisation von Fortbildungsangeboten. Zudem sollen Transparenz über Mitteilungswege bei Kindeswohlgefährdungen hergestellt und die Verfahrensqualität durch Maßnahmen wie anonymisierte Fallkonferenzen optimiert werden.
Die Finanzierung der Personalkosten, die auf etwa 71.000 bis 86.000 Euro jährlich geschätzt werden, soll über den vom Land gewährten Belastungsausgleich gemäß § 12 KiSchG-NRW erfolgen. Für die Jahre 2023 und 2024 belaufen sich diese Mittel auf rund 123.420 Euro beziehungsweise 125.605 Euro. Aus diesem Budget können zudem Sachmittel für Qualifizierungsmaßnahmen und Öffentlichkeitsarbeit bereitgestellt werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Deckung der Personalkosten im laufenden Jahr unter Berücksichtigung der Tarifverhandlungen eine überplanmäßige Ansatzerhöhung erfordern könnte.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 16.03.2023 · Rat
- 09.03.2023 · Haupt- und Finanzausschuss
- 08.03.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 11Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und GesundheitZur Vorlage · 2023/125 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2023/125 des Geschäftsbereichs II befasst sich mit dem Antrag der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ zum Thema „Zukunftspaket für Bewegung, Kultur und Gesundheit“. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule soll über diesen Antrag nach dem Beratungsverlauf entscheiden.
Ein Bestandteil des besprochenen Pakets ist ein Förderprogramm, für das die Verwaltung bereits am 27. Januar 2023 Mittel beantragt hat. Gegenstand dieses Projekts ist die Entwicklung eines neuen Sozialraums sowie eines Treffpunkts im Bereich der Pumptrackanlage in Haßlinghausen. Ziel ist die weitere Ausgestaltung der Anlage durch Kinder und Jugendliche sowie die Initiierung von Projekten und Aktionen in diesem Umfeld. Dabei sollen die Kinder und Jugendlichen die zukünftige Nutzung der Anlage aktiv mitbestimmen und mitgestalten können. In diesen Prozess ist das Kinder- und Jugendparlament eingebunden. Weitere Details zum aktuellen Stand der Antragstellung sind für die Sitzung als mündliche Erläuterung vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.03.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 12Kinderfreundliche KommuneZur Vorlage · 2023/124 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 8. März 2023 liegt die Beschlussvorlage 2023/124 zur Beratung vor. Gegenstand der Vorlage ist ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15. Februar 2023, der das Thema „Kinderfreundliche Kommunen“ behandelt.
Der Fachbereich Jugend und Familie ist für die Federführung der Vorlage verantwortlich. Der Ausschuss ist dazu aufgerufen, über den beigefügten Antrag nach dem Verlauf der Beratung zu entscheiden. Die Vorlage dient als Grundlage für die parlamentarische Abstimmung über die inhaltlichen Forderungen der Fraktion im Bereich der kommunalen Kinderfreundlichkeit. Über die weiteren Schritte und die Umsetzung der im Antrag enthaltenen Punkte soll im Rahmen der Ausschusssitzung beraten werden.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.03.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 13Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2023/052 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2023/052, die dem Geschäftsbereich I zugeordnet ist, dient der Information des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule im Rahmen der Sitzung am 8. März 2023. Gegenstand der Vorlage sind Mitteilungen der Verwaltung, die im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden.
Die Verwaltung beabsichtigt, den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule mündlich über die aktuellen Mitteilungen in Kenntnis zu setzen. Es wird ein Beschlussvorschlag vorgelegt, der vorsieht, dass der Ausschuss die entsprechenden Informationen zur Kenntnis nimmt. Aus der Vorlage geht hervor, dass für diesen Tagesordnungspunkt keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von Personalkosten oder Sachkosten ausgewiesen sind.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.03.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 14Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2023/053 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2023/053 dient als Tagesordnungspunkt für die 14. Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule, die am 8. März 2023 stattfand. Der Geschäftsbereich I ist für diese Vorlage federführend verantwortlich.
Gegenstand der Vorlage sind Anfragen, die im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in dem Dokument nicht enthalten. Bezüglich des Berichtswesens ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich dem Ausschuss oder dem Rat einen Sachstandsbericht vorlegt. Die Häufigkeit der Berichterstattung ist in der Vorlage nicht spezifisch festgelegt, sondern verweist auf die entsprechenden Anlagen.
Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen sind in der vorliegenden Fassung keine konkreten Kosten, Personalkosten oder Sachkosten ausgewiesen. Es liegen keine Angaben zu geschätzten jährlichen Folgekosten oder Folgeeinnahmen vor. Die Vorlage dient primär der Strukturierung der Beratung von Anfragen im Rahmen der Ausschusssitzung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 08.03.2023 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule