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Beschlussvorlage

Platzgenaue Darstellung des Kindergartenbedarfsplans für das Kita-Jahr 2023 / 24

2023/107 08.03.2023 Kindertagesbetreuung

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 8. März 2023 liegt die Beschlussvorlage 2023/107 zur Umsetzung der platzgenauen Kindergartenbedarfsplanung für das Kita-Jahr 2023/24 vor. Das Jugendamt beantragt zum gesetzlich festgelegten Stichtag am 15. März den Betriebskostenzuschuss für alle Kindertageseinrichtungen in Sprockhövel beim LWL Landesjugendamt. Die Grundlage hierfür bildet das Kinderbildungsgesetz, welches eine einrichtungsscharfe Jugendhilfeplanung vorschreibt. Diese muss die genauen Platzzahlen der jeweiligen Einrichtungen unter Berücksichtigung von Gruppenform, Stundenumfang sowie der Anzahl von Kindern mit Behinderung ausweisen.

Die Höhe und Anzahl der beantragten Kindpauschalen leiten sich aus der städtischen Jugendhilfeplanung ab, welche auf der bereits verabschiedeten Kindergartenbedarfsplanung basiert. Da die Anträge der Träger auf Betriebskostenförderung erst zum 15. März beim Jugendamt eingehen und kurzfristige Änderungen durch Eltern oder Einrichtungen möglich sind, konnte die detaillierte tabellarische Darstellung erst kurz vor der Sitzung nachgereicht werden. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme der Einrichtungsscharfe Darstellung, da die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen durch Landesmittel die entsprechende Form der Bedarfsfeststellung durch die Jugendhilfeplanung voraussetzt. Der Ausschuss soll die einrichtungsscharfe Darstellung zur Kenntnis nehmen und der Umsetzung zustimmen.

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