Kommunale Klassenrichtzahl Schuljahr 2023 / 2024
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/006 des Sachgebiets Schulen/VHS befasst sich mit der Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2023/2024 in der Stadt Sprockhövel. Basierend auf dem Schulgesetz Nordrhein-Westfalen ist der Schulträger dazu verpflichtet, die Höchstzahl der zu bildenden Eingangsklassen sowie deren Verteilung auf die Grundschulen festzulegen. Die Berechnung der Klassenrichtzahl erfolgt auf Grundlage der voraussichtlichen Schülerzahlen, wobei die Gesamtzahl der angemeldeten Kinder durch 23 geteilt wird.
Für das kommende Schuljahr sind an den Grundschulen in Sprockhövel insgesamt 244 Kinder angemeldet. Daraus ergibt sich eine Höchstzahl von 11 Eingangsklassen. Die Verteilung der Klassen auf die einzelnen Standorte sieht wie folgt aus: An der GGS Börgersbruch werden 4 Klassen mit 105 angemeldeten Kindern gebildet, wobei die Anzahl aufgrund fehlender Klassenraumkapazitäten um eine Klasse reduziert werden musste. Die GGS Haßlinghausen erhält 3 Klassen für 67 Kinder, die GGS Gennebreck 2 Klassen für 40 Kinder und die GGS Hobeuken 2 Klassen für 32 Kinder.
Um die Bildung von zwei Klassen an der GGS Hobeuken zu ermöglichen, werden zwei zweite Klassen zusammengelegt, sodass im Schuljahr 2023/2024 nur eine dritte Klasse vorhanden sein wird. Durch die Kapazitäten an der GGS Gennebreck ist die Beschulung aller Schulanfänger sichergestellt. Die Aufteilung wurde mit dem Schulamt des Ennepe-Ruhr-Kreises abgestimmt. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt dem Rat, die vorgesehene Verteilung der Eingangsklassen zu bestätigen.
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