Interkommunale Zusammenarbeit hier:Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Errichtung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel plant die Gründung einer gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle mit den Städten Hattingen, Herdecke und Wetter (Ruhr). Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit, die gesetzlichen Anforderungen an die personelle Ausstattung einer Adoptionsvermittlungsstelle gemäß dem Adoptionsvermittlungsgesetz zu erfüllen. Da die bisherige Ausnahmegenehmigung des Landesjugendamtes für das Jugendamt Sprockhövel zum 30. April 2023 ausläuft und keine weitere Ausnahme in Aussicht gestellt wird, muss die Sicherstellung dieser Pflichtaufgabe gewährleistet werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die Fachkräftekapazitäten der Stadt Hattingen zu nutzen, die bereits über die erforderlichen Qualifikationen und Kapazitäten verfügt. Durch diese interkommunale Zusammenarbeit soll die Aufgabe unter Einhaltung des Fachkräftegebots fortgeführt werden. Die Kosten für die Stadt Sprockhövel werden auf Basis der Bevölkerungszahlen berechnet und belaufen sich nach aktueller Kalkulation auf jährliche Sach- und Personalkosten in Höhe von 24.200 Euro. Die für die Adoptionsvermittlung bisher bereitgestellten Stellenanteile sollen künftig für die Intensivierung der Anwerbung von Pflegeeltern eingesetzt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dem Aufbau der gemeinsamen Stelle zuzustimmen und die Verwaltung mit dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung gemäß dem vorliegenden Entwurf zu beauftragen. Die Teilnahme der Stadt Sprockhövel an der Vereinbarung soll rückwirkend zum 1. Januar 2023 erfolgen.
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Beratungsfolge
- 16.03.2023kein Ergebnis hinterlegt
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- 08.03.2023kein Ergebnis hinterlegt