Neue personelle Besetzung eines beratenden Mitgliedes und der Stellvertreterin im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule steht die personelle Neubesetzung eines beratenden Mitglieds sowie dessen Stellvertretung zur Kenntnisnahme an. Grundlage für diese personelle Änderung ist die Bestellung durch das Landgericht Essen.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes in Nordrhein-Westfalen ist ein Richter des Vormundschaftsgerichts, des Familiengerichts oder ein Jugendrichter als beratendes Mitglied dem Ausschuss für Jugendhilfe und Schule angehörig.
Nach der bisherigen Besetzung durch zwei Richterinnen des Landgerichts Essen wurden nun neue Vertreter benannt. Das Landgericht Essen hat einen Richter am Amtsgericht Hattingen als beratendes Mitglied sowie eine Richterin am Amtsgericht Hattingen als dessen Stellvertreterin für den Ausschuss bestellt. Eine formelle Verpflichtung der neuen Ausschussmitglieder erfolgt mit ihrer ersten Teilnahme an einer Sitzung des Gremiums.
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Beratungsfolge
- 08.03.2023kein Ergebnis hinterlegt