Wiederaufbauplan hier: Beantragung von Fördermitteln zum kommunalen Wiederaufbau
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/118 des Fachbereichs Planen und Umwelt befasst sich mit der Beantragung von Fördermitteln für den kommunalen Wiederaufbau nach den Ereignissen vom Juli 2021. Infolge des damaligen Hochwassers und der Starkregenereignisse kam es an verschiedenen Stellen der kommunalen Infrastruktur zu Schäden. Davon betroffen sind insbesondere die Gewässer- und Verkehrsinfrastruktur sowie die Schule in Herzkamp.
Der vorliegende Wiederaufbauplan fasst die entstandenen Schäden sowie die entsprechenden Kosten und Erläuterungen zusammen. Ziel ist es, die notwendigen Mittel beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung zu beantragen, um die beschädigten Anlagen wieder in ihren Ursprungszustand zu versetzen. Die Maßnahmen im Plan sind laut Verwaltung zu 100 Prozent förderfähig.
Das Verfahren zur Förderung ist mehrstufig angelegt. Zunächst ist ein Grundantrag inklusive des Wiederaufbauplans einzureichen, wobei die Frist für die erstmalige Beantragung am 30. Juni 2023 endet. Nach einer etwaigen Bewilligung müssen im weiteren Verlauf detaillierte Projektblätter zur Dokumentation der Schäden und der Maßnahmen erstellt werden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, dem Plan zuzustimmen und die Verwaltung mit der Einreichung des Antrags beim zuständigen Ministerium zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 16.03.2023kein Ergebnis hinterlegt
- 09.03.2023kein Ergebnis hinterlegt