Einrichtung einer zusätzlichen Vollzeitstelle im Stellenplan 2023 hier: Sachbearbeitung AsylbLG/SGB XII - SG II.2.1 Soziales
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2023/030 des Geschäftsbereichs I sieht die Einrichtung einer zusätzlichen Vollzeitstelle im Stellenplan 2023 vor. Konkret handelt es sich um eine Stelle im Bereich der Sachbearbeitung für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sowie dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) innerhalb der Organisationseinheit SG II.2.1 Soziales.
Die Fachbereichsleitung II.2 hat die Schaffung dieser Stelle beantragt, um dem gestiegenen Arbeitsaufwand zu begegnen. Die Begründung führt an, dass die Fallzahlen im Asylbereich von 85 Fällen am Ende des Jahres 2021 auf 154 Fälle am Ende des Jahres 2022 gestiegen sind und ein weiterer Anstieg zu erwarten ist. Zudem wird eine hohe Fluktuation durch den Wechsel der Leistungsbereiche bei Geflüchteten aus der Ukraine sowie die Zunahme der Fallzahlen im Bereich SGB XII auf 341 Fälle zum Jahresende 2022 angeführt.
Die beantragte Stelle ist im Entgeltbereich EG09b/c angesiedelt. Die geschätzten jährlichen Personalkosten belaufen sich auf etwa 48.000 bis 62.000 Euro, wobei für das laufende Jahr 2023 Kosten zwischen 24.000 und 31.000 Euro kalkuliert werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Deckung der Kosten im Rahmen des bestehenden Haushalts aufgrund laufender Tarifverhandlungen noch nicht abschließend beurteilt werden kann, was eine überplanmäßige Ansatzerhöhung erforderlich machen könnte. Der Beschlussvorschlag empfiehlt dem Rat, der Einrichtung der Stelle zuzustimmen.
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- 16.03.2023kein Ergebnis hinterlegt
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