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Beschlussvorlage

Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 KomHVO NRW

2023/121 16.03.2023

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2023/121 befasst sich mit der Kenntnisnahme von Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 4 der Kommunalwirtschaftsordnung Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW). Die Vorlage ist für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat vorgesehen, wobei die entsprechenden Sitzungen für den 9. März und den 16. März 2023 angesetzt waren.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat die in einer Anlage aufgeführten Ermächtigungsübertragungen zur Kenntnis nehmen. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage wurde darauf hingewiesen, dass die entsprechende Anlage mit den detaillierten Auflistungen schnellstmöglich nachgereicht wird.

Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen enthält das Dokument keine spezifischen Angaben zu geschätzten Kosten oder Einnahmen. Ein Berichtswesen durch den zuständigen Fachbereich ist für diesen Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Die Vorlage dient der formalen Umsetzung von Befugnisübertragungen innerhalb der kommunalen Verwaltungsstrukturen auf Basis der genannten Rechtsgrundlage.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 138 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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